Auto bei ebay verkauft, Käufer droht mit Anzeige

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Auto bei ebay verkauft, Käufer droht mit Anzeige




Hallo,

ich habe gerade einen 9 Jahre alten Wagen mit Autogasanlage bei ebay verkauft.
Ich habe im Angebottext darauf hingewiesen, dass der Wagen im Benzinbetrieb teilweise stottert und auch das im Gasbetrieb von mir ein ruckeln festgestellt wurde.
Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass ich diese Probleme technisch nicht detailliert beurteilen kann da ich hier ein Laie bin und keine Gewährleistung übernehmen werde.

Ich habe den Wagen bis zur Übergabe gefahren. Die beschriebenen Probleme waren für mich bei fahren akzeptabel. Auch am Tag der Übergabe bin ich 35 km mit dem Fahrzeug gefahren und dies ohne nennenswerte Probleme im Gas und Benzinbetrieb.

Der Käufer hat den Wagen dann nach ausführlicher Begutachtung aber ohne eine Probefahrt übernommen und sich auf den Weg nach Hause gemacht. Die Übergabe würde in einen Kaufvertrag vom Mobile.de festgehalten und unterzeichnet.

Am nächsten Tag erhalte ich eine E-Mail, in dem der Käufer mich informiert, dass der Wagen weder im Benzinbetrieb überhaupt nicht beschleunigen würde und der Gasbetrieb gar nicht mehr funktioniert. Er ist damit aber über 600 km mit nach Hause gefahren.

Angeblich war er mit dem Wagen in einer Werkstatt und dort wurde Ihm geasgt, dass der Wagen auch bei mit schon nicht mehr einwandfrei gefahren sein kann, weil die Kerzen total hinüber sind. Zusätzlich wäre seiner Meinung nach die Gasanlage nicht korrekt eingebaut, wodurch die Probleme entstanden wären. Ich bin 13000 km problemlos mit Gas gefahren. Er macht mich nun dafür verantwortlich, das der Wagen angeblich nicht richtig läuft und die Gasanlage falsch verbaut wurde. Die Anlage ist 10 Monate alt und die Unterlagen des Umrüsters liegen vor.

Der Käufer droht mir nun mit rechtlichen Schritten.

Was meint Ihr/ Sie wie diese Angelegenheit einzuschätzen ist. Mir klar, dass die Informationen hier keine Verbindlichkeit haben.

Danke und Gruß
ulle97

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Auf die Mängel wurde im Vorfeld hingewiesen, die Gewährleistung ausgeschlossen...

Von daher ist nichts zu befürchten.

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#2
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Ich habe den EIndruck das der käufer versucht nachträglich den Preis zu drücken. Da der Wagen bei mir vernünftig gefahren ist und nun angeblich nicht mehr funktionert.

Letztendlich kann mir der Käufer ja alles möglich erzählen. Ich kann dies nicht überprüfen. Wer ist hier in der Beweispflicht?
Danke und Gruß
ulle97

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#3
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

ja der Verkauf war privat

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#5
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Von daher völlig uninteressant. Wie schon geschrieben, die Mängel waren bekannt und die Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Alles weitere ist nonsens...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Von daher völlig uninteressant. Wie schon geschrieben, die Mängel waren bekannt und die Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Alles weitere ist nonsens...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

der Käufer will mich nun in der Verantwortung ziehen, weil bei einer Reparatur nach einem Zahnriemenriss vom 10 Monaten keine neuen Kerzen verbaut wurden.
Ich habe darauf hingewiesen, dass der Riemen gerissen war und eine Reparatur durchgeführt wurde. Die Rechnung hierfür hat er auch bekommen. Nun meint er die Zündkerzen wären ja total verbrannt und ich ware als damilger Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Werkstatt diese nicht getaucht hat.
Das ist kann ich ehrlich gesagt überhaupt nicht nachvollziehen, da ich als Laie garnicht überprüfen kann was genau ausgeführt wurde.
Gruß
ulle97

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Alles nur dummes "Flachpfeifengequatsche", von dem Du Dich nicht beeindrucken lassen musst. Es kann Dir schlicht und einfach egal sein. Der Käufer hat gemerkt, dass Du wenig Ahnung von der rechtlichen Seite hast und versucht nun ein wenig Druck auf Dich auszuüben.

Lehn Dich zurück und vergiss den Spinner...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

nun kommt noch etwas dazu. Der Käufer meint nun das die Gasanlage vom Umrüster nicht korrekt eingebaut wurde. Und hierdurch ggf. Folgeschäden entstanden sind. Er macht mich dafür verantwortlich und meint, dass ich das nun mit dem Umrüster klären sollte, weil ich dafür verantwortlich bin. Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt. Ich bin den Wagen 13000 ! km mit Gas gefahren und hatte nur zum Schluß leichte Probleme mit der Anlage. Außerdem bin ich Laie und kann nicht beurteilen ob die Anlage richtig verbaut ist oder nicht.
Gruß
ulle97

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#10
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Am besten gar nicht mehr reagieren. Das ist ein billiger Versuch der Preisnachkoberei durch den Käufer. Entspannt zurücklehnen und nicht mehr auf ihn eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Dem kann ich so nur zustimmen...

Noch einmal ganz deutlich vor Augen halten, dass der Verkauf von Privat an Privat unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgte. Es wurde ja sogar auf eventuelle Mängel, beziehungsweise Probleme hingewiesen.

Von daher wirklich - einfach nicht von dem Gesülze beeindrucken lassen. Sie sind im Recht und brauchen sich auf solche nachträglichen Preisspielereien wirklich nicht einlassen.

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#12
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich habe nich nochmal ein Schreiben, des Käufers erhalten. Nach Angaben des Käufers hat er festgestellt, dass der Wagen Öl verbraucht (verschließene Kolbenringe oder so). Er verlangt nun, dass ich das Fahrzeug zurücknehme, weil er meint, dass ich ihn getäuscht hätte.
Das der Wagen etwas Öl verbraucht hatte ich ihm bei der Übergabe gesagt. Ich hatte alle paar Wochen mal etwas nachgekippt mir aber keine weiteren Gedanken gemacht, da lt. VW ein Verbrauch von bis zu 1 Ltr. auf 1000 km zu tolerieren ist. Und so noch war der Verbrauch bei mir definitiv nicht.
Danke und Gruß
ulle97

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#13
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Ich kann es nur noch einmal wiederholen...

Lass ihn machen und tun was er will. Ich sehe hier keine rechtliche Grundlage für Ansprüche des Käufers gleich welcher Art.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo ulle97,

es ist doch schon alles gesagt.
Ich würde da vorerst nicht drauf reagieren.


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