Hallo, ich brauche mal die Hilfe von Experten.
Die Freundin (19) meines Sohnes hat bei einem Autohändler im Juni 2011 einen Polo mit 60 PS gekauft.
Jetzt klappert das Auto an allen Ecken und Enden und wir haben uns das Auto mal genauer angesehen. Es hat gewaltige Mängel, die wahrscheinlich schon beim Autokauf bestanden haben. Das Auto hat jetzt 108.000 km runter, sie ist jetzt 6000 km mit dem Auot gefahren.
Ein Blick in die Auftragsbestätigung: Besondere Vereinbarungen: Inklusive Zulassung und TÜV, ohne Garantie
Auf der Rechnung steht folgendes: keine Sachmängelhaftung sowie Gewährleistung.
Ist so was rechtens? Muss denn nicht jeder Autohändler eine Gebrauchtwagengarantie geben oder kann der Händler das wirklich ausschließen? Antworten bitte mit genauen Paragraphen, damit wir für den Fall, dass der Händler sich verweigert mit den richtigen Argumenten ihm den Wind aus den Segeln nehmen kann.
vielen Dank
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"
Auto beim Händler gekauft, keine Sachmängelhaftung
Um die Sachmängelhaftung auszuschließen, treten manche Händler nur als Vermittler zwischen dem privaten Vorbesitzer und dem privaten Käufer auf. Verkäufer ist dann der Vorbesitzer, der als Verbraucher die Haftung für Mängel ausschließen kann.
Ist dieser Fall eingetreten?
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
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Nein, Verkäufer ist der Händler. Steht so im Kaufvertrag.
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"
Die Gewährleistung kann er nicht ausschließen.
Jedoch nach 6000 Kilometern und fast einem halben Jahr wird man bei "klappert das Auto an allen Ecken und Enden" kaum was machen können. Da könnte auch am Fahrstiel liegen.
Jedoch muss der Händler das in den ersten 6 Monaten beweisen, daher schnell Gewährleistungsansprüche gelten machen (Nachweisbar). Am besten mit Zeugen hin, lehnt er ab Einschreiben Rückschein mit Mängelliste schicken und Frist setzen.
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