Auto beim Händler gekauft - Stoßstange defekt (gerissen)

23. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
De078
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto beim Händler gekauft - Stoßstange defekt (gerissen)

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: ich habe vor 2 Wochen ein Auto besichtigt und auch eine Probefahrt gemacht, einige optische Mängel habe ich entdeckt und dem Verkäufer mitgeteilt, dieser hat alles in den Kaufvertrag als Smart-Repair aufgenommen. Zwei Wochen später habe ich das Fahrzeug abgeholt, die Übergabe war recht kurz und wir sind nur nochmal die im Kaufvertrag aufgeführten arbeiten durchgegangen.

Einen Tag später, als das Fahrzeug bei mir Zuhause stand, musste ich feststellen, dass die vordere Stoßstange einen Riss hat (ca. 5cm), zudem sind Kratzer an der Stoßstange vorhanden, welche überpoliert worden sind.
Außerdem ist eine Blende leicht beschädigt und bei einem Gitter des Nebelscheinwerfers ist eine Ecke herausgebrochen. Diesen Missstand habe ich direkt dem Autohaus mitgeteilt, also eine ausführliche E-Mail geschrieben und das Ganze mit Bildern dokumentiert. Das Autohaus hat mir geantwortet, dass der Schaden beim Eingangsgutachten wohl nicht aufgefallen sei und mir Lösungsvorschläge unterbreitet werden.

Lösungsvorschlag 1 ist: Reparatur beim Autohaus via Smart-Repair.

Lösungsvorschlag 2: das Autohaus würde berechnen, welche Kosten bei Ihnen für die Arbeiten anfallen würden und mir den Betrag auszahlen.

Diese beiden Lösungsvorschläge wurden mir telefonisch mitgeteilt.

Es wurde direkt erwähnt, dass natürlich nicht mit einer neuen Stoßstange gerechnet wird, sondern ich nur die Kosten für Smart-Repair erstattet bekomme. Jedoch wird bei diesem Schaden im Normalfall die Stoßstange getauscht, auch, weil bereits überpolierte Kratzer vorhanden sind. Zudem steht mir eine Wertminderung zu, oder täusche ich mich? Was außerdem gemacht werden sollte, ist, die Stoßstange anzumontieren und nach Folgeschäden zu schauen (Clips gebrochen?). Dies würde das Autohaus auch nicht machen, sondern lediglich, wie bereits erwähnt, Smart-Repair mit montierter Stoßstange.

Wie soll ich reagieren, falls mir die Summe für Lösungsvorschlag 2 per Telefon mitgeteilt wird und diese sehr niedrig ausfällt? Welche Optionen habe ich?

Im Kaufvertrag ist der Unfallschaden nicht aufgeführt, dort steht unter Unfallschäden lediglich: Gebrauchsspuren vorhanden, im Zuge der Aufbereitung Nachlackierungen möglich und gewisse Smart-Repair arbeiten werden durchgeführt. Beim Kauf wurde mir zudem ein Lackgutachten (Dicke) ausgehändigt, dort ist die Stoßstange aber logischerweise nicht aufgeführt.

Ich freue mich über jede Hilfestellung!

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von User am 23. April 2024 09:19

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von DD27):
Wie soll ich reagieren, falls mir die Summe für Lösungsvorschlag 2 per Telefon mitgeteilt wird und diese sehr niedrig ausfällt? Welche Optionen habe ich?


Dazu muss man ja erst die gebotene Summe wissen. Über ungelegte Eier kann man kaum sinnvoll reden. Also einfach mal abwarten, was geboten wird

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
De078
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade den Anruf erhalten und die gebotene Summe beträgt 570€. Ich muss sagen, damit bin ich nicht einverstanden.
Eine neue Stoßstange würde bei dem Stundensatz von Mercedes ca. 2500€ kosten, zusätzlich die Wertminderung (ca. 1000€).

Für mehr Informationen noch die Fahrzeugdaten: Mercedes, Baujahr 2022 mit 92.000km und der Kaufpreis lag bei 35000€

Wie könnte ich weiter vorgehen? Hätte ich überhaupt Chancen, das über einen Anwalt auszufechten? Schließlich ist mir der Schaden bei der Besichtigung nicht aufgefallen sondern erst, als das Fahrzeug bei mir Zuhause stand. Andererseits hätte der Unfall im Kaufvertrag aufgeführt werden müssen, ist jedoch unter dem Abschnitt „Unfallschäden" nicht hinterlegt.

Vielen Dank im Vorfeld.

-- Editiert von User am 23. April 2024 15:08

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von De078):
Andererseits hätte der Unfall im Kaufvertrag aufgeführt werden müssen

Welcher Unfall?



Zitat (von De078):
Wie könnte ich weiter vorgehen?

Man lässt versierte Fachleute das beurteilen, ob diese Summe ok ist.



Zitat (von De078):
Hätte ich überhaupt Chancen, das über einen Anwalt auszufechten?

Ja, die hat man immer (Chancen fangen bei 0,1% an)



Zitat (von De078):
Schließlich ist mir der Schaden bei der Besichtigung nicht aufgefallen

Das sit ein Problem.
Denn derart offensichtliche Mängel gelten in der Regel als "mitgekauft" und wären somit konkludent akzeptiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
De078
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Da der Schaden über der Grenze von der eines Bagatellschadens liegt, müsste das in meinen Augen ein Unfallschaden sein. Gerne berichtigen, falls das nicht stimmt.

Das telefonische Angebot wurde nun durch einen erneuten Anruf berichtigt, nurnoch Lösungsvariante 1 steht im Raum (Reparatur bei dem Autohaus) und der Verkäufer verweist darauf, dass es sich um keinen Unfallschaden handelt, da kein Blech beschädigt ist und das Autohaus hier rein kulant den Schaden beheben möchte.

Ist die Sache aussichtslos, muss ich in den sauren Apfel beißen und annehmen?

Laut Verkäufer bekomme ich dieses Angebot zur Reparatur zugeschickt.

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#5
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von De078):
zusätzlich die Wertminderung (ca. 1000€).


Wie kommen Sie denn auf diese unrealistische Höhe?

Zitat (von De078):
Schließlich ist mir der Schaden bei der Besichtigung nicht aufgefallen sondern erst, als das Fahrzeug bei mir Zuhause stand.


Das wäre aber Ihnen anzulasten.

Zitat (von De078):
müsste das in meinen Augen ein Unfallschaden sein.


Das ist natürlich ein Unfallschaden.

Zitat (von De078):
der Verkäufer verweist darauf, dass es sich um keinen Unfallschaden handelt, da kein Blech beschädigt ist


Das ist natürlich Unsinn.

Zitat (von De078):
Andererseits hätte der Unfall im Kaufvertrag aufgeführt werden müssen,


Nein, Offensichtliches muß nicht zwingend aufgeführt werden. Die Frage ist eher ob Ihnen Unfallfreiheit zugesichert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von De078):
Da der Schaden über der Grenze von der eines Bagatellschadens liegt, müsste das in meinen Augen ein Unfallschaden sein.

Ein Unfallschaden zeichnet sich dadurch aus, das es einen Unfall gab und nicht durch irgendwelche ominösen Bagatellgrenzen.
Und nur weil etwas kaputt ist, ist es nicht gleich ein Unfall gewesen das zu diesem Schaden führt.



Zitat (von De078):
dass es sich um keinen Unfallschaden handelt, da kein Blech beschädigt ist

Ob irgendwo Blech beschädigt ist, ist genauso irrelevant.



Zitat (von De078):
und das Autohaus hier rein kulant den Schaden beheben möchte.

Sieht so aus, als ob man hier in Richtung "mitgekauft" gehen will.



Zitat (von De078):
Ist die Sache aussichtslos, muss ich in den sauren Apfel beißen und annehmen?

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: [link=https://www.123recht.de/forum_forum.asp?
forum_id=79]https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79[/link]


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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