Hallo liebe Leute.
Ich bin grad etwas ratlos vielleicht kann mir jemand helfen. Also hab im Februar ein Polo 6N2 (2001 Baujahr) bei einem Händler gekauft mit 106800km hab dort auch einen GA-Garantiebrief abgeschlossen. Und nun war ich in der Werkstatt weil so komische Geräusche macht beim fahren und mir wurde gesagt Getriebeschaden (nun knapp 112000km) hab dann noch zwei andere Werkstätten nachschauen lassen und die haben das selbe gesagt. Habe dann bei einer Werkstatt mein Garantieheft mitgenommen die haben dort einen Antrag hingeschickt die Kosten wären bei 2190 Euro und die Versicherung würde nur noch 930 Euro übernehmen.
Meine Fragen:
Kann ich dagegen irgendwie vorgehen? Schließlich wächst das Geld nicht grad an Bäumen und ich hab mein ganzes Geld für den Kauf von dem Wagen ausgegen 4500 Euro und nun wieder über 1000 Euro reinstecken!
Wielange muss der Händler gerade stehen?
Warum zahlt die Versicherung nur noch so wenig? Es steht zwar drin das ab 100.000km nur noch 40% gezahlt werden aber das ich doch Beschiss (entschuldigung meiner aussprache) weil er die doch schon gehabt hat wie ich das auto gekauft hab.
-----------------
""
Auto beim Händler gekauft nun Getriebeschaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
gerade bei Gebrauchtwagen ist die Garantiefrage ohne Anwalt kaum zu klären.
In diesem Zusammenhang handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Mangel an einem Verschleißteil, welcher erst nach über 6 Monaten aufgetreten ist. Hier nachzuweisen, das der Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen haben muss, dürfe aussichtslos sein. Bei einer Laufleistung von 112T Km, kann dieser Fehler auftreten. Somit wäre eine Haftung gegen den Händler kaum durchsetzbar.
Einen "Beschiss" seitens der Versicherung kann ich hier nicht erkennen. Das diese pauschale Entschädigungen im Rahmen der Laufleistung anbietet, ist Real!
Die Bedingungen waren dir bewußt. Bei einem gebrauchten Fahrzeug mit einer solchen Laufleistung und relativ geringen Kaufpreis, kann man keine 100%ige Garantie erwarten.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Wielange muss der Händler gerade stehen?
Gesetzliche Gewährleistung: 2 Jahre, wobei DU nach 6 Monaten beweisen musst das der Mangel schon bei Gefahren übergang vorlag
Garantie: das steht in deinem Vertrag
quote:
Warum zahlt die Versicherung nur noch so wenig? Es steht zwar drin das ab 100.000km nur noch 40% gezahlt werden aber das ich doch Beschiss (entschuldigung meiner aussprache) weil er die doch schon gehabt hat wie ich das auto gekauft hab.
Wo ist da der Beschiss?
In den Bedingunen steht 40% ab 100.000km, du kaufst einen Wagen mit 106.800km.
Das DU dir nicht durchliest was DU unterschreibst ist kein Beschiss sonderen schlicht ein Fall von 'selbst schuld' ...
-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten