Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Wir haben vor 3 Monaten ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft (er trat sehr seriös auf)es wurde noch neuer Tüv gemacht, dann haben wir das Auto geholt und sind 1,4 km gefahren und der Motor ging aus, ich habe den Händler angerufen und der hat das Auto zurück geschleppt. Er gab uns dann einen Ersatzwagen, soweit so gut. Er versprach uns das er es in der nächsten Wo. repariert und wir es dann holen können, das ist nun mittlerweile 3 Monate her, ich habe ihn ständig mehrmals jede Wo. angerufen und er hat uns immer wieder vertröstet und meinte wir hätten ja schließlich ein Fahrzeug, er meinte dann die Dieselpumpe wäre kaputt und eine andere wäre schwer zu bekommen. Vor einem Monat ca. sagte er dann der Motor müsse getauscht werden und er würde versuchen günstig einen zu bekommen. Als ich nun letzte Wo wieder anrief sagte er, er hat einen Motor aber der kostet 650 €, ich meinte dann das ich das nicht zahlen kann da sagte er da machen wir den Kauf rückgängig und wir müssen das Ersatzfahrzeug zahlen , für die zeit wo wir es gefahren sind. als mein Mann aber damals das Übergabeprotokoll von dem Ersatzw. unterschrieb da stand nichts von Geld oder einem Tagessatz. Wir haben uns dann darauf geeinigt das wir 300€ zu dem Motor dazu zahlen. Muss ich da überhaupt dazu zahlen? Dann meine nächste Frage. Wir haben damals das Auto ohne Garantie gekauft, das war uns bewusst. Aber auf dem Kaufvertrag stand außerdem VK da ist der Stempel von dem Autohaus, als K wir, es stand weiter drin das er keine Gewährleistung übernimmt und bei Händlergeschäft hat er nein angekreuzt, er ist aber meines Wissens Geschäftsführer dieses Autohauses und hat auch mit seinem Namen unterschrieben ( haben leider erst später genau auf dem Kaufvertrag geschaut) darf er die Gewährleistung ausschließen? Und darf er bei Händlergeschäft nein eintragen? Ich hoffe es kann mir jemand so schnell wie möglich einen Antw. geben.
Mfg
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Auto beim Händler ohne Gewährleistung????
Habt ihr als Verbraucher oder im Rahmen einer Selbständigkeit etc. gekauft?
quote:
es stand weiter drin das er keine Gewährleistung übernimmt
Mit welchem Wortlaut genau?
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Und darf er bei Händlergeschäft nein eintragen?
Selbstverständlich.
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Wir haben uns dann darauf geeinigt das wir 300€ zu dem Motor dazu zahlen. Muss ich da überhaupt dazu zahlen?
Aufgrund der Einigung besteht ein Vertrag der erstmal einzuhalten wäre.
Ob da eine Anfechtung möglich wäre, ist eine andere Sache und hängt von der Beantwortung der Fragen ab.
quote:
haben leider erst später genau auf dem Kaufvertrag geschaut
Fürs nächste Mal wisst ihr es besser ...
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und wir müssen das Ersatzfahrzeug zahlen , für die zeit wo wir es gefahren sind. als mein Mann aber damals das Übergabeprotokoll von dem Ersatzw. unterschrieb da stand nichts von Geld oder einem Tagessatz.
Da stellt sich die Frage nach dem genauen Inhalt des Protokolls.
Mietwagen sind in der Regel nicht gratis.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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HALLO,
Wir haben das Auto nicht als selbstständige gekauft, sondern als Verbraucher. Es Steht genau drin: Kaufvertrag zwischen 2Verbrauchern,Händlergeschäft: nein, gebraucht wie Besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel. Insbesondere bezüglich des Kilometerstandes. Frühere Unfälle und etwa Auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug nicht vom Käufer auf Unfallspuren, andere Mängel untersucht worden ist , können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die Tüv Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugänderung . ich habe im Netz noch was Gefunden:Haftungsausschluss oder Gewährleistungsausschluss
Zu beachten ist, dass die zweijährige Gewährleistung im Kaufvertrag durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss gilt aber nur für Kaufverträge, die zwischen Privatleuten abgeschlossen wurden, also auch beim privaten Autokauf.
Wenn eine gebrauchte Sache bei einem Händler gekauft wird, also beispielsweise ein Gebrauchtwagen, dann kann die Gewährleistungsfrist maximal auf ein Jahr verkürzt werden. Häufig umgehen Händler diese Regelung, indem sie das Fahrzeug im Kundenauftrag verkaufen, also im Auftrag des Fahrzeugbesitzers. Die Verkürzung der Gewährleistungspflicht im Kaufvertrag ist dann nicht wirksam, wenn der Händler das Fahrzeug in Zahlung genommen hat.
Im übrigen hat der Händler aufgrund seiner Fachkenntnis eine besondere Verantwortung.
Unwirksam ist ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag auch dann, wenn der Verkäufer sich als Privatkäufer bezeichnet, obwohl er tatsächlich als gewerblicher Verkäufer einzustufen ist.
und auch.Es kommt vor, dass sich Händler als private Verkäufer tarnen, um die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu umgehen. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss ist unter diesen Umständen unwirksam. An die Stelle der vertraglichen Vereinbarung tritt dann automatisch das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit einer zweijährigen Haftung des Händlers.
In der Praxis ist es allerdings schwierig zu beweisen, dass der Verkäufer den Kauf in Wirklichkeit als Händler abgeschlossen hat. Entscheidend ist, ob er Unternehmer ist.„Im Zweifel kann bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachgefragt werden, ob ein Gewerbe angemeldet ist", sagt Probst. Könne festgestellt werden, dass der Verkäufer immer wieder Autos anbietet und entsprechend inseriert, spreche das für eine gewerbliche und nicht mehr für eine bloße private Tätigkeit.
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So wie es sich darstellt, kann der Verkäufer sich hier nicht aus der gesetzlichen Gewährleistung heraus mogeln.
Insofern könnte man auf eine zeitnahe Instandsetzung bestehen oder auf Rückgabe, hier hat der Kunde das Wahlrecht.
Aber: Wir haben noch den Vertrag mit den 300 EUR Zuzahlung. Das müsste man klären was genau da vereinbart wurde.
Eine Anfechtung wegen Irrtums wäre daher meiner Meinung nach nicht ganz aussichtslos.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
über die 300€ haben wir uns bisher nur mündlich geeinigt.
Des weiteren ist noch anzumerken das der VK nicht auf dem Kaufvertrag unterschrieben hat, habe mich da verlesen, sorry, steht nur Ort, Datum und Unterschrift, und bei Unterschrift hat nur mein Mann unterschrieben und nicht der Vk. Ist der Vertrag da überhaupt rechtsgültig????
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Hallo,
quote:Vertrag ist Vertrag, auch mündlich.
über die 300€ haben wir uns bisher nur mündlich geeinigt.
Zu der Gewährleistung: Was war das für ein Auto, speziell: wo hatte der Verkäufer es her?
Stefan
also das ist ein Ford Focus Turnier, Diesel. er hat es von einem Kunden in Zahlung genommen, weil der sich dort ein Auto gekauft hat. Das ist mir auch klar das man mündlich Verträge abschließen kann!!!!
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Hallo,
quote:Wenn das wirklich so war*, dann hat sich das mit dem Ausschluß der Gewährleistung schon erledigt, egal was im Vertrag steht.
er hat es von einem Kunden in Zahlung genommen, weil der sich dort ein Auto gekauft hat.
Möglich wäre gewesen (und deshalb hatte ich gefragt), dass es zufällig das Prifatfahrzeug des Händlers war, und dann könnte es halt ein Verkauf privat an privat gewesen sein.
*es gibt aber zwei übliche Arten:
1. Der Händler verkauft das neue Fahrzeug und kauft im Gegenzug das alte (echte Inzahlungnahme).
2. Der Händler verkauft das neue Fahrzeug und nimmt das alte in Kommission.
Das würdest du daran erkennen, dass dein Vertrag nicht mit dem Händler, sondern mit dem Vorbesitzer geschlossen wurde (scheint nicht der Fall gewesen zu sein, das hättest du ja sonst sicher geschrieben).
Im 2. Fall kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden (obwohl ich auch das als etwas unseriös empfinde, imho sollte man sich bei einem durch Händlerhand gegangenen Auto schon sicherer sein können als von privat - aber das ist nur meine persönliche Meinung).
Oft gibt es in solchen Fällen anstelle der Gewährleistung zumindest einen Rundumcheck, eine Inspektion und vielleicht auch eine frische HU, das ist dann wenigstens besser als komplett ins Ungewisse zu kaufen (und der Händler hat ja auch einen Ruf zu verlieren).
Stefan
Ja ich denke auch, das er einen Ruf zu verlieren hat. Es ist ja auch nicht so ein Wald und Wiesen Händler, sondern ein Suzuki Händler, ich hab keine Ahnung warum er uns so einen KV angedreht hat. Er hat ja auch auf dem Vertrag nicht unterschrieben, da Ist der Vertrag doch eigentlich hinfällig oder???
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quote:Wie kommst du denn auf den Blödsinn?
von Tilly 38 am 17.07.2013 13:01
da Ist der Vertrag doch eigentlich hinfällig oder???
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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"
quote:
von Tilly 38 am 17.07.2013 10:20
Das ist mir auch klar das man mündlich Verträge abschließen kann!!!!
quote:
von Tilly 38 am 17.07.2013 13:01
Er hat ja auch auf dem Vertrag nicht unterschrieben, da Ist der Vertrag doch eigentlich hinfällig oder???
Finde ich irgendwie witzig, das man diese Frage 2,5h vorher schon selbst beantwortet hat ...
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Hallo,
quote:Naja, ich kann den Widerspruch schon irgendwie verstehen.
Finde ich irgendwie witzig, das man diese Frage 2,5h vorher schon selbst beantwortet hat ...
Denn: Vermutlich wurde mündlich rein gar nichts über Gewährleistung gesagt/vereinbart (das wollte - und hat - der Händler dann erst im schriftlichem Vertrag quasi untergeschoben, kennt man ja). Daher könnte man nun annehmen, dass nicht der schriftliche Vertrag gilt, sondern der mündliche.
Das ist aber nicht so, der Händler hat ja eine Unterschrift, das reicht für ihn (der fragliche Passus ist ja positiv für ihn).
Wenn man hingegen jetzt etwas von dem Händler möchte, was negativ für ihn ist (etwa: das Auto ist doppelt so viele Kilometer gelaufen als im Vertrag steht, es fehlen noch die zugesicherten Winterreifen etc.), dann wäre mit dem - nicht unterschriebenen - Vertrag vielleicht nichts zu holen.
Fazit: Man sollte immer darauf achten, dass der andere unterschreibt, die eigene Unterschrift kann einem jedoch weitgehend egal sein.
Aber nicht zu vergessen, der Ausschluß der Gewährleistung ist hier so oder so unwirksam, egal ob mündlich oder schriftlich.
Stefan
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