Auto Ùber ebay ersteigert ... Hilfe

13. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Andreas_Nord
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Ùber ebay ersteigert ... Hilfe

Hallo!
Ich habe Ùber ebay ein Kleintransporter ersteigert und nach einem unguten GefÙhl bei der DEKRA schlimmes erfahren. Der ebay Text mit Bildern lautet: Gepflegter Transporter Nissan, Bj. 04/2000, Vorbesitzer 3, Garantie 12 Monate, HU & AU 04/2008 also ganz frisch, kein Unfall/Bastlerfahrzg., Scheckheft gepflegt, Inspektion wurde gerade durchgefÙhrt, eine Gebrauchtwagengarantie ist auch dabei. Der Verk?ufer hatte den Nissan selbst erst am 26.4.06 vom H?ndler gekauft und jetzt bei ebay versteigert, weil er von der H?he her nicht in die Tiefgarage passen soll. Bei ebay ist er als sauberes Fahrzeug angeboten worden, mit 2 Jahren TÙv und Garantie geht man nicht davon aus, dass dieses Fahrzeug einen Haken hat. Als ich den Transporter am 11.05.06 aus Essen abgeholt, bar bezahlt hatte und in Hamburg ankam, hatte ich ein GefÙhl. Am 12.5.06 bin ich dann zur DEKRA. Es wurde am Boden ein erheblicher Blechschaden an den Schwellern festgestellt. Vermutlich wurde der Wagen die BÙhne falsch angesetzt und auf beiden Seiten haben sich die Stempel in die Karosse gedrÙckt.
Die DEKRA meint, dieser Schaden wird nie richtig beseitigt werden k?nnen.
Ich hatte den Verk?ufer daraufhin angerufen und er meinte er h?tte davon auch nichts gewusst. Jetzt will er sich mit dem H?ndler auseinander setzen. Kann ich den Wagen zurÙck geben und mein Geld verlangen? Ich h?tte diesen Wagen mit diesem Schaden nie ersteigert, wenn ich es gewusst h?tte. Brauche dringend Hilfe. Essen ist ja nicht mal eben um die Ecke.
Zus?tzlich wurde auch ein Kaufvertrag gemacht. Der Ùbliche Zusatz bei ebay (keine Garantie
Wegen Privatverkauf) fehlt im Text. Da der Wagen fÙr mich erheblich an Wert verloren hat, m?chte ich ihn zurÙck geben.

Danke fÙr Eure Hilfe

Andreas

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vermond
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

steht im Vertrag nicht "Verkauf von Privat ohne Widerruf" hast Du 2 Wochen Zeit zur Wandlung ohne Angabe von Gründen. Stelle Deine Wandlungsabsicht schriftlich nachweisbar per Einschreiben klar und erwähne rechtliche Schritte bei fehlendem Entgegenkommen.

Keine Rechtsberatung, nur ein Tipp.

Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas_Nord
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank fŸr den Tipp.

Ich denke ich frage langsam mal einen Anwalt.

Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>steht im Vertrag nicht Verkauf von Privat ohne Widerruf hast Du 2 Wochen Zeit zur Wandlung ohne Angabe von Gründen<<

????

Wo ist das begründet?

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#4
 Von 
Vermond
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo das begründet ist? Im allgemeinen Rechtsgebahren ist das begründet. Schliesst eine Privatperson die genannten Punkte nicht explizit aus, kann ein Käufer vor Gericht die Einhaltung dieser Punkte mit guten Chancen einklagen.

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sorry, Blödsinn. Ein Privat-VK muß kein Widerrufsrecht ausschließen, weil er es gar nicht erst einräumen muß.

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#6
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn der Ebay-Verkäufer in der Auktionsbeschreibung vergessen hat die Gewährleistung und Garantie auszuschliessen hat er Pech gehabt, hast du die Auktionsbeschreibung gespeichert oder ausgedruckt? Es sei denn es existiert noch ein anderer Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss !

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