Auto ersteigert - offensichtliche Mängel verschwiegen

20. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Michael Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto ersteigert - offensichtliche Mängel verschwiegen

Ich habe bei ebay ein Auto ersteigert. Da ich das Fahrzeug erst 15 Minuten vor Auktionsende entdeckte hatte ich keine Möglichkeit den Verkäufer vorher anzurufen. Ich habe das Fahrzeug abgeholt und es wurde mir von seiner Frau übergeben. Sie fuhr dann los und ich begutachtete den Wagen. Dabei fiel mir die fehlende Hutablage auf. Schon auf den ersten Metern stellte ich ein lautes Geräusch fest was sich als defecktes Radlager herausstellte. Ich brachte das Auto daraufhin in die Werkstatt und dort wurde festgestellt das ein Motor mit ausgeschlagender Motornummer verbaut wurde sowie der falsche Zündverteiler. Alles in allem kosteten mich die Reperaturen bisher 300€. Ich teilte dies dem Verkäufer innerhalb einer Woche mit und bestand auf Mängelbeseitigung. Er meinte nur das er im Kaufvertrag Garantie und Gewährleistund ausgeschlossen habe und deshalb fühle er sich nicht verpflichtet sich zumindest an den Kosten zu beteiligen. Kann ich auf Mängelbeseitigung bestehen, zumindest bei dem Radlager und der Hutablage da diese Mängel vorher nicht genannt wurden aber offensichtlich sind und der Verkäufer davon gewusst haben muss?
Des weiteren habe ich einen laienhafte reparierten Unfallschaden entdeckt von dem auch nichts im Angebot stand. Kann ich vielleicht dafür eine teilweise Erstattung der Kaufsumme verlangen?

Wäre für jede Hilfe dankbar.

MfG Michael Schmidt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja. Aber der Nachweis ist im Zweifel durch Sie zu erbringen (Gutachten)
Auch Rücktritt ist möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Schmidt,

war bereits bei der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen, oder ist diese erst nachträglich aufgesattelt worden?
Ist Ihnen Unfallfreiheit zugesichert worden, zumindest Schäden ab 750 € sind angabepflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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