Auto fernmündlich mit Anzahlung gekauft

17. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
hot55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto fernmündlich mit Anzahlung gekauft

Hallo Leute,
habe bei autoscout24 von Privat ein Auto gekauft, dh. ich habe mit dem Verkäufer telefoniert, den Preis ausgehandelt und den Abholtermin. Er hat mir seine Bankverbindung angegeben und ich habe ihm sofort 500,00 EUR als Anzahlung überwiesen. Er hat mir zugesichert, mir den Brief zu faxen, damit ich die Ummeldung vollziehen kann. Jetzt, 2 Tage später, faxt er mir, daß er gestern den Wagen an jemanden verkauft hat, der 200,00 EUR mehr bezahlt hat. Das ist ja wohl nicht in Ordnung! Was soll ich tun? Anwalt?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
also mit einem gefaxten Brief kann man nichts ummelden o.ä.
Mit dem Verkäufer Telefoniert, heißt wohl, kein Kaufvertrag genacht?? oder??
Wenn zwischen Tel. und Geldeingang der Mensch das Auto verkauft hat, ist es sicher nicht zu einem Kauf gekommen.
Anrufen und sagen sie kaufen, oder schicken gar Geld(sehr ungewöhnlich) tun sicher viele. Verkauft ist erst wenn eine Besichtigung stattgefunfden hat und Verträge gemacht wurden.
Sehr ungewöhnlich das ganze.
am besten sehen das er das Geld zurück gibt und woanders kaufen, dann aber richtig.
Was willst Du mit einem KFZ Brief als FAX ??

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hot55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus dem Brief kann man bekanntlicherweise die Schlüsselnummer (Steuer) bzw. Typklasse (Versicherung) entnehmen.
Mit dem Verkäufer telefoniert heißt, einen mündlichen Kaufvetrag gemacht und ihm zur Sicherheit eine Anzahlung gemacht. Er war einverstanden und der Kauf perfekt.
Das Geld habe ich sofort nach dem Telefonat am Freitag online überwiesen. Er hat das Auto am Montag verkauft und mich per Fax am Dienstag (heute) benachrichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Aus dem Brief kann man bekanntlicherweise die Schlüsselnummer (Steuer) bzw. Typklasse (Versicherung) entnehmen.<<

Damit kann man sich auch eine Versicherungsbestätigungskarte besorgen.

Mehr kann man aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mit dem Verkäufer telefoniert heißt, einen mündlichen Kaufvetrag gemacht und ihm zur Sicherheit eine Anzahlung gemacht. Er war einverstanden und der Kauf perfekt.

Frage ist, wie beweisen Sie das?
Ob Ihre Kenntnis seiner Kontodaten als Anscheinsbeweis ausreicht, daß eine Vertragsvereinbarung getroffen wurde, ist zweifelhaft.

Außerdem ist bei solchen telefonischen Vertragsschlüssen (wie von Spezi richtig erwähnt) durchaus üblich, daß es Klauseln gibt wie "wenn Sie nicht innert X Tagen überweisen, verkaufe ich das Auto anderweitig". Man könnte dann argumentieren, daß auch dafür Sie in der Beweispflicht wären, daß eine solche Klausel nicht bestanden hat.

Kurz: ich sehe ich hier keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, auf Einhaltung des Kaufvertrages zu klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hot55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn eine Ummeldung schnell gehen soll, mußt du halt diese Angaben haben, um eine für diesen Wagen passende, günstige Versicherung zu finden. Wie einfach (?) das ist, weiß jeder.
Stell dir die Situatio halt umgekehrt vor: Du willst Deinen Wagen verkaufen, jeman ruft dich an (weil er zu weit weg ist, oder zu einer Besichtigung aus div. Gründen nicht kommen kann) - er überweist dir 500 EUR. Du hast den Wagen aus der Auktion genommen - ein paar Tage später teilt er dir mit, er hätte einen günstigeren Wagen gekauft und will jetzt sein Geld zurück.
Was würdest du dann tun?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Ich halte es bei solchen Sachen lieber mit dem gesunden Menschenverstand, vor allem dann, wenn ein Faxgerät vorhanden ist. Mit diesem Gerät kann man nämlich nicht nur den Kfz-Brief zufaxen, sondern auch einen
-----------> Kaufvertrag.

Dumm gelaufen, selbst schuld.

Kopfschüttelnde Grüße,
W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen