Hallo Leute ich hoffe jemand kann mir Helfen oder vielleicht ich hier jemand dem das gleiche passiert ist.
ich habe im Dezember 2017 von einen Autohändler gehört der Neu und Gebrauchtwagen verkauft.
der Preise € 25,25 im Monat mit einer Laufzeit von 36 Monaten.
und so sollte es funktionieren...
Der Kunde bestellt ein Wagen nach Wahl. Nachdem ein passenden Auto gefunden wurde bekommt der Kunde ein Angebot ( Preis ist sehr überteuert)
Der Kunde macht ein Autokredit auf seinen eigenen Namen und kauft das Auto.
Der Autohändler verpflichtet sich dann die monatlichen Raten des Kredits,( minus €25,25),
zu begleichen und nach 36 Monaten den Kredit aufzulösen.
Den Wagen nimmt er dann wieder zurück und auf Wunsch kann dann ein neues bestellt werden.
lediglich ein Werbeaufkleber der Firma muss auf das Heck des Fahrzeugs.
Die Raten die der Händler mtl überweist sind dann sogenannte Werbekostenzuschläge WKZ.
leider hab ich auch ein Fahrzeug für 21.995.- bestellt.
Nach 4 Monate aber zahlte er mir keinen WKZ mehr. Telefonisch war er nicht mehr zu erreichen.
emails blieben unbeantwortet und Einschreiben bekam ich als nicht zustellbar zurück.
Verkaufen tut er aber munter weiter.
Ich muss jetzt mein Kredit abbezahlen und habe ein überteuertes Fahrzeug.
Leider bekam ich jetzt auch die Absage meiner Rechtschutzversicherung der Deckungszusage da der WKZ unter Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit fällt. (Die Versicherung hat 2 Wochen lang nach einer Möglichkeit gesucht um nicht zu Bezahlen...)
Ich habe keine Möglichkeit mehr gegen Ihn vorzugehen und deshalb bitte ich Euch um Hilfe.
Auch denke ich das es noch vielen anderen so ergangen ist, und das man sowas an die Öffentlichkeit bringt sollte.
bitte melden falls jemand ähnliche Fälle kennt.
Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Auto für 25,25 € im Monat
7. September 2018
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Frage vom 7. September 2018 | 07:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto für 25,25 € im Monat
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 7. September 2018 | 07:50
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Das günstigste dürfte erstmal sein, selbst einen Mahnbescheid über die offenen Beträge zu beantragen. Vorausgesetzt im Vertrag sind feste Fälligkeitstermine festgehalten.
#2
Antwort vom 7. September 2018 | 08:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Händler antwortet auf keine mails und Briefe kommen zurück.
auch ans Telefon geht er nicht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. September 2018 | 08:32
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Auch denke ich das es noch vielen anderen so ergangen ist, und das man sowas an die Öffentlichkeit bringt sollte.
Ahja. Daher nennt man hier auch den Ort oder einen Hinweis auf den Händler?!
#4
Antwort vom 7. September 2018 | 10:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatHallo Leute ich hoffe jemand kann mir Helfen :
Dafür ist das Forum eigentlich da.
Aber: Da wir Deinen Vertrag mit dem Händler nicht kennen kann doch keiner von uns wissen, ob das Handeln korrekt ist.
ZitatDer Händler antwortet auf keine mails und Briefe kommen zurück. :
auch ans Telefon geht er nicht
Ich würde nach Prüfung der Vertragsunterlagen dort vorbeifahren.
Berry
#5
Antwort vom 7. September 2018 | 11:06
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Parallel sollte man das Ganze auch zur Anzeige bringen. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich um gewerblichen Betrug handelt. Vielleicht bringt das auch ein wenig Bewegung in die Sache.
Zitat:Der Händler antwortet auf keine mails und Briefe kommen zurück.
Solange eine ladungsfähige Anschrift bekannt ist (schau in die Vertragsunterlagen oder ins Impressum der Website), reicht das für einen Mahnbescheid aus. Wenn er nicht reagiert, ist das sogar gut für dich, denn dann kannst du im Anschluss einen Titel beantragen und die Zwangsvollstreckung einleiten.
#6
Antwort vom 7. September 2018 | 11:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank
kann ich so ein Mahnbescheit selbst
erstellen?
Adresse ist mir bekannt... steht alles im Vertrag
#7
Antwort vom 7. September 2018 | 12:48
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Zitatkann ich so ein Mahnbescheit selbst :
erstellen?
Ja, Formulare stellen in der Regel die Justizbehörden des jeweiligen Bundeslandes online zur Verfügung.
Suchmaschine -> Mahnbescheid online (Dein)Bundesland
-- Editiert von spatenklopper am 07.09.2018 15:10
#8
Antwort vom 7. September 2018 | 12:57
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Edit: gelöscht, ich hatte was übersehen.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.09.2018 12:59
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