Auto gekauft, Defekt nach 3 Tagen

22. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Auto gekauft, Defekt nach 3 Tagen

Hallo,

wir haben Freitag ein neues Auto bzw. gebrauchtes Auto gekauft.
Auch bei zwei Probefahrten haben wir nichts bemerkt.
Gestern auf der Autobahn dann plötzlich die Ladekontrolleuchte und ein verbrannter Geruch durch die Lüftung.
Das Auto ist derzeit bei der Werkstatt zur Durchsicht.

Mir stellt sich nun die Frage.
Wenn nun wirklich, wie vermutet, die Lichtmaschine defekt ist (evtl. noch weitere Defekte) muss dann der Händler dafür aufkommen?
Der Hänler gab uns einen Zettel mit, auf welchem steht, dass die Lichtmaschine und andere elektrische Bauteile nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind.
Ist dies nun auch wirklich so oder will man uns einen Bären aufbinden?

Auf anderen Seiten habe ich gelesen, dass sehr wohl die LIMA von der Gewährleistung getragen werden muss.
Immerhin haben wir das Auto ganze 3 Tage.

Falls noch mehr Mängel kommen. Habe ich das Recht den Wagen ohe weiteres zurück geben zu können?

Viele Grüße
Angela

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Jo, dann sind Lichtmaschine und andere Teilchen von der "Gebrauchtwagengarantie" ausgeschlossen.
Sie haben es doch Schwarz auf Weiß vorliegen.
Ich schreibe extra Gebrauchtwagengarantie und nicht Gewährleistung ;) .


quote:
Falls noch mehr Mängel kommen. Habe ich das Recht den Wagen ohe weiteres zurück geben zu können?

Ohne weiteres bestimmt nicht.
Der Händler darf Mängel beheben.

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-- Editiert muran am 22.09.2014 15:06

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Angel,

es ist wichtig die richtigen Begriffe zu wählen.

Ich gehe auch davon aus, dass sich der Händler auf die Gebrauchtwagengarantie nicht auf die Gewährleistung bezog.

Der Gewährleistungsanspruch ist zeitpunktbezogen. Das Teil muss bei Übergabe in Ordnung sein. Später auftretende Defekte sind davon nicht erfasst, dies wäre dann ein Fall der Garantie.

Hier greift jedoch die Beweislastumkehr, wobei der Verkäufer vermutlich in der Lage sein wird, das zu beweisen. Bei modernen LIMAs gibt es eigentlich nur "geht" oder "geht nicht".

Eine Rückgabe des Autos wegen einer defekten LIMA dürfte so ohne weiteres nicht durchsetzbar sein. Händler darf, wenn er muss, reparieren (s.Vorpost).

SG

Berry

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#3
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Hey,

also Lima ist es wirklich. Werkstatt hat angerufen.
Kann sein das ich es falsch vormuliert habe. Ich meine auf jeden Fall damit, das der Händler die Lima rep. muss, da mit ziemlicher Sicherheit vorher schon def.
Händler will sich nun mit Werkstatt in Verbindung setzen.
Auto sprang schon gar nicht mehr dort an. Batterie war wohl nun ganz leer und ich kann froh sein noch dort angekommen zu sein.

Hoffe das meine Chancen weiterhin gut stehen werden.

LG
Angela

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Ich meine auf jeden Fall damit, das der Händler die Lima rep. muss, da mit ziemlicher Sicherheit vorher schon def.


Die Frage können Sie sich recht leicht selbst beantworten.
Wieviel Kilometer sind Sie mit dem Auto innerhalb der 3 Tage, bis zum liegen bleiben gefahren?

Mit einer defekten Lichtmaschine kommen sie etwa 100 km (durchgehende Fahrt), danach geht das Auto aus( Benziner) oder springt nicht mehr an (Diesel).

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Angel,

gute erklärung von SK.

Durch die zwei Probefahrten und auch die eigenen Starts verkürzt sich die Fahrleistung noch.

War die LIMA tatsächlich defekt, wurde die Batterie nach den Starts nicht mehr nachgeladen. Man geht von 5 bis 10 Startversuchen aus, bis die Kraft der Batterie nicht mehr ausreicht.

Ich sehe hier deine Chance als nicht allzu groß an, rechtlich etwas zu erreichen.

Andererseits sollte ein vernünftiger Händler bei entsprechendem Kaufpreis auch hinsichtlich der Reparatur kulant sein, denn eine Austausch-LIMA kostet nicht die Welt.

Aber - das ist wichtig - der Händler muss die Möglichkeit zur Reparatur haben. Steht das Auto in seiner Werkstatt, oder in einer anderen?

SG

Berry

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#6
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Hey,

na dann haut das doch hin. In den 3 Tagen bin ich nicht wirklich viel gefahren. Bin nicht ein Mensch der zum Zigarettenautomat fahren muss ;) Fahre nur auf die Arbeit und nach Hause. Das Auto haben wir ja erst Freitag Abend geholt.

Der Händler will das wir dsa Auto zu ihm schleppen. Er will es in seiner Werkstatt reparieren.
Ist auch ok soweit. Jedoch will ich vorher wissen was er an Kosten will.

Ich sage auf jeden Fall, die LIMA war defekt. Sonst wäre sie nicht direkt nach den 3 Tagen ausgegangen. Ich müsste lügen, wenn ich sage, ich hab das Auto in der Zeit mehr als 6 Mal an und aus gemacht. Heute bin ich ja dann direkt zur Werkstatt wo dann nichts mehr ging.

LG
Angela

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#8
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Der Meinung bin ich auch.
Er sagte gestern etwas von, ich solle dann die Einbaukosten tragen. Habe ihn darauf hingewiesen das die LIMA schon defekt beim Verkauf gewesen sein muss und ich nichts bezahlen will.
Er will es bis heute abgeklärt haben und gibt mir bescheid.

Bin ja schon mal froh das er überhaupt reagiert. Vor Jahren mussten wir ein Jahr mit Rechtsanwalt kämpfen bis wir ein Auto zurück geben konnten, weil der Händler (ein Anderer) nicht reagieren wollte.

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Goldgräber am 23.09.2014 07:36

Für dich greift die Gewährleistung und da hat der Händler sämtliche Kosten zu tragen. <hr size=1 noshade>

Nachzulesen unter [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html]§ 439 Abs. 2 BGB [/URL]

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Angela,

es gibt genug Ansätze für die Vermutung, dass die LIMA eben nicht bei Übergabe defekt war und dass deshalb der Händler nicht in der Pflicht ist. Aber darüber kann man geteiltere Meinung sein.

Was anderes: Du musst den Wagen nicht abschleppen lassen. Es reicht, die Batterie aufzuladen, sollte die Werkstatt, wo der Wagen jetzt steht, für kleines Geld machen. Danach kannst Du wieder einige KM im Hellen fahren.

Ich hoffe, die Distanz zur Händlerwerkstatt ist nicht zu groß.

SG

Berry

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#12
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert.
Er sagt er übernehme 40 % der Materialkosten. Mehr nicht.
Ich solle das Auto dort hin fahren. Batterie ist geladen und geht so weit, dank der anderen Werkstatt.
Er wolle sich erstmal ansehen ob die Lima wirklich defekt ist.

Ich bin allerdings sehr skeptisch. Ich will nicht das Auto da hin stellen um dann auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Werkstatt sagt auch, Lima war davor schon defekt. Batterie war nur noch geladen und ich kann froh sein noch so weit bis dort hin gekommen zu sein.

Wie gehe ich nur in dem Fall vor?
Gebe ich mir den Ärger und stelle das Auto, ohne etwas schriftlich zu haben, dort hin oder lasse ich es gleich in einer Werkstatt machen und zahle selbst?
Ich habe Angst das ich wieder reingelegt werde.

Wie gesagt... ich musste schon mal ewig kämpfen. Ich mag einfach nur ein Auto haben das geht. Immerhin habe ich ein Kind dabei.

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#13
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Kann meinen Beitrag leider nicht bearbeiten.

Liegt denn hier trotzdem nicht ein Sachmangel vor?
Der VK muss mir doch beweisen dass das Auto beim Kauf zu 100 % i.O. war.
Also muss er doch die LIMA ersetzen.

Ist es hier dann nicht sinnvoller, wenn ich ihn erst anschreibe, damit etwas schriftlich vorliegt?
Ich hab echt ein ungutes Gefühl mal eben so da rüber zu fahren (35 km einfache Strecke) um dann vor dem Haufen zu stehen.

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" "

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Angel.

Du hast natürlich insoweit recht, dass der Verkäufer den Beweis anzutreten hat.

Da Du aber vor dem Kauf zwei Probefahrten gemacht und danach auch noch weitere drei Tage gefahren bist, bevor die Ladekontrollleuchte aufleuchtete, hat der Verkäufer m.E gute Karten, um den Beweis der Mängelfreiheit bei Übergabe des KFZ glaubhaft zu machen.

Das Aufleuchten der Ladekontrollleuchte signalisiert einen Defekt. Du schreibst selbst, dass sie erst später aufleuchtete.

Es deutet also vieles darauf hin, dass sich die LIMA eben erst nachher verabschiedet hat. Und so kann auch der Verkäufer argumentieren.

Die Beweislage ist hier m.M.n. eben nicht so eindeutig.

Wenn Du die LIMA in der Werkstatt wo das KFZ jetzt steht reparieren lässt, zahlst Du alles selbst, denn Du musst dem Verkäufer die Chance zur Reparatur geben.

Wäre der Fall eindeutig, müsste sich der Verkäufer um den Transport zu seiner Werkstatt kümmern.

Da er für mich nicht so eindeutig ist, das Fahrzeug aber bei voller Batterie für die Strecke fahrbereit ist, empfehle ich, es zu Verkäufer zu fahren.

Dann lass ihn gucken und warte ab, was er sagt.

Dann kannst Du immer noch entscheiden, was Du machst. D.H., macht er kein vernünftiges Angebot, kannst Du streiten - mit allen damit verbundenen Risiken.

Gebrauchte LIMAs gibt es so um die 50 €. Guck mal in der Bucht. Der Einbau sollte unter der Hand auch nicht mehr als 100 € kosten, wenn man jemanden kennt. Mach Dich in der Richtung vorher kundig, dass erhöht deinen Verhandlungsspielraum mit dem Verkäufer.

Hier gilt es eigentlich nur Kosten/Nutzen/Ärger gegeneinander abzuwägen, oder aber wie mein Vorschreiber ohne Beachtung aller Gegenargumente mit dem Kopf durch die Wand zu wollen. Wie schon geschrieben, Du entscheidest.

Manchmal ist der Spatz in der Hand eben doch besser als die Taube auf dem Dach.

SG

Berry

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Wenn der Motor nach 3 Wochen den Geist aufgibt, so greift auch da die Gewährleistung und der Händler kann sich nicht rausreden, dass der Motor 3 Wochen lief.


Entschuldigung, aber Sie haben es selbst gesagt.

quote:
Völliger Unsinn den du hier verbreitest.


Es ist nicht unmöglich, auch innerhalb der ersten 6 Monate der Sachmängelhaftung nachzuweisen, ob ein Mangel bereits bei übergabe bestanden hat oder nicht.
Grade bei einer Lima ist der Nachweis nicht unmöglich....

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