Auto gekauft, ... Schaden bemerkt

24. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anthony
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto gekauft, ... Schaden bemerkt

Hallo,

tolles Forum hier !!

Also, ich habe gestern ein Auto (Seat Arosa Bj 97, 107 Tkm, 3 Vorbesitzer, 2100 €) gekauft, mit offiziellem Vertrag und sehr nettem Verkäufer.

Ich habe am Tag zuvor eine kurze Probefahrt gemacht und keine Mängel feststellen können.

Nun habe ich ihm gestern das Geld gebracht und bin damit eine längere Strecke nach Hause gefahren. Auf der Fahrt habe ich gemerkt, das die Lenkung bei stehendem Fahrzeug ein knackendes Geräusch macht (bis in die Pedale spürbar).

Das Auto wurde laut Vertrag als "fahrbereit, unfallfrei und ohne erhebliche Mängel" verkauft. Zudem existiert die Klausel "Das Fahrzeug wurde Probegefahren. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel verkauft".


So, nun ist aber ein erheblicher Mangel vorhanden. Die Reparatur würde laut Werkstatt sicherlich mehrere Hundert Euro (genauer Bertrag wird noch benannt). Der Verkäufer will nun einen Grossteil der Reparatur bezahlen, aber ich würde das Auto gern komplett zurückgeben.

Hat der Vertrag noch seine Gültigkeit ? Muss ich das Auto behalten ?

Ich bin der Meinung, nein, da ein Vertragsgegenstand nicht eingehalten wurde (keine erheblichen Mängel), der Verkäufer hat mir klargemacht, das nach einer Reparatur kein erheblicher Mangel mehr vorliegt und der Vertrag somit seine Rechtsmässigkeit hat.

Bin dankbar um jeden Tipp oder Hinweis,

Anthony

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Klausel "unter Ausschluß jegl. GW" wird von den Zusicherungen "fahrbereit, unfallfrei und ohne erhebliche Mängel" überlagert.

Ob der aufgertetene Mangel einen Erheblichen darstellt ist Auslegungssache.

Sie können jedenfalls (noch) nicht vom Vertrag zurücktreten, da sie dem VK die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben müssen. Erst nach (zweimaliger) fehlgeschlagener oder verweigerter Mängelbeseitigung können Sie vom Vertrag zurücktreten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Klausel "unter Ausschluß jegl. GW" wird von den Zusicherungen "fahrbereit, unfallfrei und ohne erhebliche Mängel" überlagert.

Ob der aufgertetene Mangel einen Erheblichen darstellt ist Auslegungssache.

Sie können jedenfalls (noch) nicht vom Vertrag zurücktreten, da sie dem VK die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben müssen. Erst nach (zweimaliger) fehlgeschlagener oder verweigerter Mängelbeseitigung können Sie vom Vertrag zurücktreten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Sie müssen dem Verkäufer vorab die Möglichkeit der Nachbesserung geben, bevor Sie bei einem erheblichen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten können.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

@ Roenner

Danke für die Bestätigung !

mfG

0x Hilfreiche Antwort

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