Auto gekauft, nach 2 Wochen Schaden

6. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)
Auto gekauft, nach 2 Wochen Schaden

Hallo, wir haben 50km von unserem Wohnort vor 2 Wochen ein Auto gekauft, Bj 2007 Opel Astra H mit 44000km.

Gestern ging der Zündverteiler kaputt, ist eigentlich keine große Sache das Teil zu wechseln, jedoch gab es beim Kauf vom Händler die Meneks Garantie für 6 Monate dazu.
Aus Angst das mehr kaputt geht haben wir das Auto bei Opel stehen lassen, Opel selbst verlang 600 Euro für die Reparartur.

Der Händler meint nun die Garantie tritt nur in Kraft wenn wir das bei ihm 50km entfernt reparieren lassen.
Nur wie bekommen wir das Auto dahin?

Müssen wir das Auto bei dem Händler Reparieren lassen, oder können wir das Opel machen lassen? und über die Garantie abwickeln?
Wir brauchen das Auto bis Freitag und der Händler brauch eine Woche für die Reparatur.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Händler die Meneks Garantie für 6 Monate dazu."
Muss man die kennen?

Ansonsten, einfach mal die Garantiebedingungen durchlesen, was steht dort drin?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Händler meint nun die Garantie tritt nur in Kraft wenn wir das bei ihm 50km entfernt reparieren lassen
Damit hat er auch recht.

quote:
oder können wir das Opel machen lassen?
Klar könnt ihr das auch bei Opel machen lassen, geht dann halt nur auf Eure Kosten...

quote:
Wir brauchen das Auto bis Freitag und der Händler brauch eine Woche für die Reparatur.
Habt ihr ihn schonmal nach einem Ersatzfahrzeug für diese Zeit gefragt?


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Damit hat er auch recht.


Auch und insbesondere wenn er die Gewährleistung meinen sollte, die im Moment unabhängig vom Bestehen einer freiwilligen Garantie greifen würde.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Morgen,

wir haben gestern nochmal die Meneks Garantie Bedingungen durch gelesen und festgestellt das bei einem Schaden 150 Euro Selbstbeteiligung nötig ist.
Wir haben in der Zwischenzeit 4 Neue Zündkerzen und ein Zündmodul bei einem Autoteilehändler für 204 Euro gekauft und das Auto funktioniert wieder.

Der Händler meinte am Telefon das wir das Auto die 60km mit einem Abschleppseil abschleppen sollen (wobei der Hersteller warnt Autos mit Vorkat abzuschleppen, dies könnte den Kat zerstören).
Auch die Versicherung hätte nur bei einer Panne bis zur nächsten Werkstatt geholfen.

Bei Opel sagte man uns gestern das auch der Leistungsverlust den wir beim Kauf bemerkten damit zu tun hätte, das bedeutet bei Kaufübergabe war der Defekt schon da.

Können wir die 200 Euro dem Verkäufer in Rechnung stellen auf irgend eine Art und weise?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
wobei der Hersteller warnt Autos mit Vorkat abzuschleppen, dies könnte den Kat zerstören


Nein, *an*schleppen (zwecks Starthilfe) kann den Kat beschädigen. *Ab*schleppen eines Autos mit nicht laufendem Motor kann schon rein logisch dem Kat nichts anhaben.

quote:
und festgestellt das bei einem Schaden 150 Euro Selbstbeteiligung nötig ist.


Wie gesagt, Garantie kann euch egal sein, solange ihr Gewährleistung habt. Innert der ersten 6 Monate nach Kauf muß der (gewerbliche) VK beweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag. Kann er das nicht, muß er den Schaden voll übernehmen.

quote:
Können wir die 200 Euro dem Verkäufer in Rechnung stellen auf irgend eine Art und weise?


Fraglich. Bei Gewährleistung steht dem VK ein Nachbesserungsrecht zu; bei Selbstvornahme erlischt der Anspruch auf Übernahme.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

quote:
Können wir die 200 Euro dem Verkäufer in Rechnung stellen auf irgend eine Art und weise?
ich würde sagen, macht Euch da mal weniger als 0,0% Hoffnung!

Der VK hätte wie schon gesagt das nachbesserungsrecht gehabt, diesbezüglich hättet ihr im eine ordentliche Frist setzen müssen (Üblich 10-14Tage).

quote:
Wir haben in der Zwischenzeit 4 Neue Zündkerzen und ein Zündmodul bei einem Autoteilehändler für 204 Euro gekauft und das Auto funktioniert wieder.
Selbst wenn ihr das über die Gewährleisstung des Händlers geregelt hättet, wärt ihr auch da wohl auf den Kosten der Zündkerzen sitzen geblieben. Zündkerzen sind auch Verschleissteile und somit fallen diese nicht unter die Gewährleisstung...



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