Auto gekauft Autohaus - laut denen kein Vorschaden - scheint aber doch einen gehabt zu haben

16. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)
Auto gekauft Autohaus - laut denen kein Vorschaden - scheint aber doch einen gehabt zu haben

Hallo Ihr lieben,

ich habe vor Weihnachten ein Auto gekauft, das musste leider schnell gehen, da mein Töchterchen täglich zur Arbeit muss und ihren leider geschrottet hat.

habe nun bei einem, so dachte ich, renomierten Autohaus ein Fahrzeug gekauft. Ich habe dummerweise keine Probefahrt gemacht, da der Stoßfänger nicht montiert war, dieser wurde angeblich neu lackiert, da er viel Kratzer hatte. Wir haben dann explizit nach einem Unfall gefagt, dies wurde verneint. Das Fahrzeug sei Unfallfrei.

Ich habe dann direkt eine "Verbdindliche Bestellung" unterschrieben. Hier gibt es einen Passus "Zahl, Art und Umfang der Unfallschäden". hier ist nichts eingetragen.

Das Fahrzeug haben wir zwischen Weihnachten und Silvester übernommen. Mir ist bei der ersten Fahrt schon aufgefallen, das er stark nach rechts zieht (Achsvermessung wurde schon gemacht, werte stimmen alle). Habe das erstmal abgetan, weils stark windig war.

Nun ist meine Tochter schon des öfteren gefahren und war ständig am weinen weil sie damit kaum fahren kann.

Ich habe mal einen Menschen von der Dekra rüber schauen lassen und Lackdicke messen lassen. Das der Stoßfänger lackiert wurde wusste ich, aber dabei kam zusätzlich heraus, das Motorhaube, beide Kotflügel, eine Vordertür komplett lackiert und die andere Tür anlackiert wurden. Kotflügel und Motorhaube waren ab, der eine Scheinwerfer wackelt, Spaltmaße hauen nicht hin. Schweller hat eine Deformation, Stoßfedern sehen nicht aus, wie bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug.

Ich würde den Kauf gern wandeln lassen, denn ich habe keine Lust auf solch ein Auto und fühle mich echt verarscht oder um es im Fachjargong zu sagen "arglistig getäuscht". ich gehe einfach davon aus, dass ein renomiertes Autohaus sowas sieht wenn es ein Fahrzeug ankauft.

Von einem Bagatellschaden sind wir hier ganz weit weg.


Was kann ich tun?

Danke und liebe Grüße
Casper




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Ich würde den Kauf gern wandeln lassen

Die Wandlung wurde - mit der Gewährleistung - vor gut 20 Jahre abgeschafft.



Zitat (von cdfmi):
der eine Scheinwerfer wackelt

Ein Fall für die Nachbesserung.



Zitat (von cdfmi):
Spaltmaße hauen nicht hin

Das ist Pech, da man das so akzeptiert hat.



Zitat (von cdfmi):
Schweller hat eine Deformation

Bedeutet was konkret?



Zitat (von cdfmi):
Stoßfedern sehen nicht aus, wie bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug.

Sondern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
.....und war ständig am weinen weil sie damit kaum fahren kann.
Und warum kann sie damit kaum fahren?

Von einem Unfall kann ich bisher nichts lesen. Schon mal eine HIS Abfrage gemacht oder einen der Vorbesitzer kontaktiert?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe mal einen Menschen von der Dekra rüber schauen lassen
Und was hat der konkret zu der Frage "Unfallschaden" gesagt? Die von dir aufgelisteten Dinge deuten zwar darauf hin, es kann aber auch anders gewesen sein (z.B. Vandalismus). Ein richtiger ist mehr als nur Blech und Lack.
Der Experte wird das wahrscheinlich auch nicht sicher sagen können, aber eine Tendenz ist immer drin.

Und was sagt er zu dem nach Rechts ziehen? Das wäre sogar für die Hauptuntersuchung relevant, im Extremfall sogar für die Betriebserlaubnis.

Stefan

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was sagt er zu dem nach Rechts ziehen? Das wäre sogar für die Hauptuntersuchung relevant,
Die Spur wird überhaupt nicht geprüft:
https://www.dekra.de/de/checkliste-hauptuntersuchung/

Signatur:

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Spur wird überhaupt nicht geprüft:
Ein "nach rechts ziehen" ist aber trotzdem ein Mangel, und fällt direkt bei der Probefahrt auf.
Denkbar sind da mehrere Ursachen (eine Bremse ist defekt, ein Reifen ist platt, Achsteile sind verbogen) u.s.w. - und das alles sollte dem Menschen von der Dekra doch eigentlich aufgefallen sein).

Mir geht es darum, ob nur etwas lackiert wurde (was nicht unbedingt als Unfall einzustufen ist), oder wirklich ein Unfall vorlag.
Falls ein richtiger Unfall nachgewiesen werden kann, dann hat der Händler das Fahrzeug zurückzunehmen (der Mangel "nicht unfallfrei" kann schlechthin nicht nachgebessert werden).

Stefan

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Klar, natürlich, keine Frage. Ob tatsächlich ein Unfallschaden verschwiegen wurde, das weiß man halt noch nicht.

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#7
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und warum kann sie damit kaum fahren?

weil das Fahrzeug massiv nach rechts zieht und man permanent gegenlenken muss. bei den aktuellen fahrbedingungen sehr unschön, vor allem wenn dann noch wind dazu kommt

Zitat (von -Laie-):
Von einem Unfall kann ich bisher nichts lesen. Schon mal eine HIS Abfrage gemacht oder einen der Vorbesitzer kontaktiert?

Solche Daten liegen nur bei Versicherern, aber nicht in einer "öffentlich" zugänglichen Datei. Bringt also rein garnichts

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#8
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Wandlung wurde - mit der Gewährleistung - vor gut 20 Jahre abgeschafft. [/qoute}
Harry, ich denke du weißt ganz genau, was ich meine... keiner mag klug*******r.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von cdfmi):
der eine Scheinwerfer wackelt

Ein Fall für die Nachbesserung.

Da gebe ich dir recht, wenn nicht das halbe Auto neu lackiert worden wäre. BGH sagt Schäden ab 750 € sind anzuzeigen. Ich erwarte von einem Autohaus, dass es ein Fahrzeug das es ankauf prüft und mir sowas beim Kauf mitteilt. Hätten mir diese Infos vorgelegen, hätte ich den Wagen definitiv nicht gekauft

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von cdfmi):
Spaltmaße hauen nicht hin
Das ist Pech, da man das so akzeptiert hat.[/qoute]

Das mag deine Ansicht sein. Fahrzeug bei Dunkelheit gekauft und mich auf das Wort es VK verlassen, das das Fahrzeug Unfallfrei sei verlassen . (passiert mir nie wieder)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von cdfmi):
Schweller hat eine Deformation
Bedeutet was konkret?

Das ich den nicht mit dem Finger oder dem Fuß eingedrückt haben kann.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von cdfmi):
Stoßfedern sehen nicht aus, wie bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug.
Sondern?


Als hätte man sie, nach einem Frontschaden mitgewechselt.

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#9
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was hat der konkret zu der Frage "Unfallschaden" gesagt? Die von dir aufgelisteten Dinge deuten zwar darauf hin, es kann aber auch anders gewesen sein (z.B. Vandalismus). Ein richtiger ist mehr als nur Blech und Lack.
Der Experte wird das wahrscheinlich auch nicht sicher sagen können, aber eine Tendenz ist immer drin.

Und was sagt er zu dem nach Rechts ziehen? Das wäre sogar für die Hauptuntersuchung relevant, im Extremfall sogar für die Betriebserlaubnis.


Dekra sagt das hier definitiv ein massiver Schaden vorgelegen hat, bei dem vermutlich die Achse einen wegbekommen hat. Ich habe das Autohaus jetzt kontaktiert mit meinem Wunsch und werde abwarten, was sie sagen.

Bei den Lackierten Teilen ist davon auszugehen, das das Fahrzeug irgendwas hatte. Der Wert des Schadens liegt definitiv über 750 € und ist demnach anzuzeigen.

Das nach rechs ziehen liegt vermutlich an einem Treffer den das Fahrzeug aufs linke vorderrad bekommen hat. Das lustige ist, das die Kiste grad neuen TÜV bekommen hat, aber die Prüfer machen ja auch keine Probefahrt. Weiss nicht, obs da hätte auffallen müssen, vermutlich eher nicht.

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#10
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Die Spur wird überhaupt nicht geprüft:

Ein "nach rechts ziehen" ist aber trotzdem ein Mangel, und fällt direkt bei der Probefahrt auf.
Denkbar sind da mehrere Ursachen (eine Bremse ist defekt, ein Reifen ist platt, Achsteile sind verbogen) u.s.w. - und das alles sollte dem Menschen von der Dekra doch eigentlich aufgefallen sein).

Mir geht es darum, ob nur etwas lackiert wurde (was nicht unbedingt als Unfall einzustufen ist), oder wirklich ein Unfall vorlag.
Falls ein richtiger Unfall nachgewiesen werden kann, dann hat der Händler das Fahrzeug zurückzunehmen (der Mangel "nicht unfallfrei" kann schlechthin nicht nachgebessert werden).


Hätte ich das Fahrzeug probefahren können, wäre es mir vermutlich aufgefallen, aber die Kiste stand eingeparkt zwischen ettlichen Autos und die Schürze war ab. Ich brauchte einfach schnell ein Fahrzeug, so das meine Tochter wieder zur Arbeit kommt. Könnte mir selbs in den Arsch beißen, aber hinterher ist man immer schlauer.
Zitat (von reckoner):
Ein "nach rechts ziehen" ist aber trotzdem ein Mangel, und fällt direkt bei der Probefahrt auf.
Denkbar sind da mehrere Ursachen (eine Bremse ist defekt, ein Reifen ist platt, Achsteile sind verbogen) u.s.w. - und das alles sollte dem Menschen von der Dekra doch eigentlich aufgefallen sein).

Mir geht es darum, ob nur etwas lackiert wurde (was nicht unbedingt als Unfall einzustufen ist), oder wirklich ein Unfall vorlag.
Falls ein richtiger Unfall nachgewiesen werden kann, dann hat der Händler das Fahrzeug zurückzunehmen (der Mangel "nicht unfallfrei" kann schlechthin nicht nachgebessert werden).


Eine Probefahrt war leider nicht möglich, da das Fahrzeug zum einen komplett zwischen anderen Fahrzeugen eingebaut war und zum anderen keinen Stoßfänger hatte, aufgrund eines Kratzers, den man Lackieren wollte. Vermutlich wäre mir das nach rechts ziehen aufgefallen. Hinterher ist man immer schlauer. Ich brauchte einfach ganz schnell ein neues, vor allem sicheres Fahrzeug, für meine Tochter, da sie irgendwie zur Arbeit muss.

Es geht mir darum, dass an dem Fahrzeug wurden massiv Arbeiten vorgenommen wurden und somit handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden und dieser ist schtlicht weg anzuzeigen. Ich habe inzwischen schon viele Autos gehabt und bei keinem musste ich aus Lust und Langerweile den kompletten vorderen Teil neu lackieren.

Ich hätte das Fahrzeug so defintiv nicht gekauft!

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Solche Daten liegen nur bei Versicherern, aber nicht in einer "öffentlich" zugänglichen Datei. Bringt also rein garnichts

Man sollte sich mit unbekannten Begriffen einfach mal beschäftigen, statt einfach "bringt nichts" zu schreiben ...

Dann wüsste man auch, dass HIS für "Hinweis- und Informationssytem der deutschen Versicherungswirtschaft" steht. (Spoiler: dort werden weder heiratswillige Singels aus der Versicherungswirtschaft noch die Kantinenpläne gespeichert).
Es kann also sehr viel bringen, wenn sich dort entsprechende Einträge finden sollten.



Zitat (von cdfmi):
BGH sagt Schäden ab 750 € sind anzuzeigen.

Hat man dazu auch ein Aktenzeichen?
Mir wäre da spontan nur das BGH Urteil VII ZR 330/06 bekannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Solche Daten liegen nur bei Versicherern, aber nicht in einer "öffentlich" zugänglichen Datei. Bringt also rein garnichts

Das ist schlicht falsch. Man hat das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft!
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/his-verbraucher-sollten-recht-auf-kostenlose-selbstauskunft-nutzen-11503

Zitat (von cdfmi):
Da gebe ich dir recht, wenn nicht das halbe Auto neu lackiert worden wäre.
Das kann sogar bereits im Werk geschehen sein.

Zitat (von cdfmi):
Das lustige ist, das die Kiste grad neuen TÜV bekommen hat, aber die Prüfer machen ja auch keine Probefahrt.
Die korrekte Spur ist nicht Teil der TÜV Prüfung.

Die ersten Maßnahmen sollte sein eine HIS Auskunft einzuholen und die Vorbesitzer zu fragen. Dann kann man weitersehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#13
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cdfmi):
Solche Daten liegen nur bei Versicherern, aber nicht in einer "öffentlich" zugänglichen Datei. Bringt also rein garnichts

Man sollte sich mit unbekannten Begriffen einfach mal beschäftigen, statt einfach "bringt nichts" zu schreiben ...

Dann wüsste man auch, dass HIS für "Hinweis- und Informationssytem der deutschen Versicherungswirtschaft" steht. (Spoiler: dort werden weder heiratswillige Singels aus der Versicherungswirtschaft noch die Kantinenpläne gespeichert).
Es kann also sehr viel bringen, wenn sich dort entsprechende Einträge finden sollten.

Zitat (von cdfmi):
BGH sagt Schäden ab 750 € sind anzuzeigen.

Hat man dazu auch ein Aktenzeichen?
Mir wäre da spontan nur das BGH Urteil VII ZR 330/06 bekannt.


hallo Harry,

ich wollte dich damit nicht persönlich angreifen, denn ich weiss das du hier viele hilfreiche Beiträge schreibst. Allerdings bringen solche "dahingekotzten" (sorry mir fällt grad nichts anderes ein) Beiträge dem der ein Problem hat nichts. In der Regel ist man in Rage und aufruhe.

Du weisst doch sicher, wie diese HIS Auskunft zu holen ist, also wäre es doch viel einfacher gewesen, den LINK dazu zu senden. Ich habe mit 2 großen Versicherern gesprochen und einem Dekra Gutachter, dem diese Möglichkeit der Auskunft nicht bekannt ist. Ich selbst habe nach Hisauskünften über Gootle gesucht (dabei ist ja immer die Frage, was man eingibt). Ich bin auf vielen dubiosen Seiten gelandet, die unterschiedlichste Beträge haben wollten und am Ende war nicht klar, was da raus kommt.

Ich habe in einem Autoforum gefragt, ob jemand diese HIS angelegenheit kennt und alle meinten das kann ich mir sparen, die kosten nur Geld. Die Seite über meinem Beitrag hat man mir leider nicht gezeigt in google.

Also sorry wenn ich zu ruppig war.

Danke und liebe Grüße
Casper

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von cdfmi):
Solche Daten liegen nur bei Versicherern, aber nicht in einer "öffentlich" zugänglichen Datei. Bringt also rein garnichts


Das ist schlicht falsch. Man hat das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft!
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/his-verbraucher-sollten-recht-auf-kostenlose-selbstauskunft-nutzen-11503

Zitat (von cdfmi):
Da gebe ich dir recht, wenn nicht das halbe Auto neu lackiert worden wäre.

Das kann sogar bereits im Werk geschehen sein.

Zitat (von cdfmi):
Das lustige ist, das die Kiste grad neuen TÜV bekommen hat, aber die Prüfer machen ja auch keine Probefahrt.

Die korrekte Spur ist nicht Teil der TÜV Prüfung.

Die ersten Maßnahmen sollte sein eine HIS Auskunft einzuholen und die Vorbesitzer zu fragen. Dann kann man weitersehen.


Vielen Dank für diesen genialen Link.

Alles Andere ist in Klärung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Habe dem VK vorgestern eine etwas ausführlichere mail geschickt, alle Mängelaufgelistet die auf den ersten blick ersichtlich waren und habe ihm quasi die Pistole auf die Brust gesetzt und um Antwort bis 15 Uhr des nächsten Tages gebeten. Option 1 war Rücknachme des Fahrzeugs und Kaufpreiserstattung O2; Anwalt Gutachten.

Gestern um 14 Uhr hatte ich als Antwort, das sie das Fahrzeug zurück nehmen und das Geld erstatten.

Dank an alle die geholfen haben

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Also sorry wenn ich zu ruppig war.

Ich bin ein Freund offener Worte und nehme auch keinem übel, wenn er offene Worte an mich richtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
alle Mängelaufgelistet die auf den ersten blick ersichtlich waren
Ähm....... Mängel die auf den ersten Blick ersichtlich sind gehören eigentlich zu den vereinbarten Eigenschaften denn der Käufer wusste dann ja davon. Ich denke, dass du wohl noch mehr als nur die offensichtlichen Mängel genannt hast welche dir also bereits beim Kauf bekannt waren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ähm....... Mängel die auf den ersten Blick ersichtlich sind gehören eigentlich zu den vereinbarten Eigenschaften denn der Käufer wusste dann ja davon. Ich denke, dass du wohl noch mehr als nur die offensichtlichen Mängel genannt hast welche dir also bereits beim Kauf bekannt waren.


Wollen wir wieder anfangen mit der krümel*****rei? Ich habe doch ausdrücklich geschrieben, das ein Gutachter drauf geschaut hat. für ihn waren die mängel ersichtlich... was daran liegen mag, das er profi ist und ich nicht.

Das Auto ist zurückgegeben und ich bin sehr froh darüber.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2766 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Gestern um 14 Uhr hatte ich als Antwort, das sie das Fahrzeug zurück nehmen und das Geld erstatten.

Hoffentlich auch die entstandenen Kosten wie Anmeldung, Überführung, etc...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(353 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Hoffentlich auch die entstandenen Kosten wie Anmeldung, Überführung, etc...


Nein darauf habe ich verzichtet. Sie ist das Auto 1000 km gefahren.. dafür können die ja auch was anrechnen. Ich war einfach nur froh das ich das Auto weg und mein geld zurück hatte, da kams mir auf die 80 € nicht an, zumald ich die schilder ja wiederverwenden kann. also warens effektiv was um die 40 €

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Sie ist das Auto 1000 km gefahren.. dafür können die ja auch was anrechnen.

Eben.
Pyrrhussiege sind nicht so erfreulich ...



Zitat (von cdfmi):
Ich war einfach nur froh das ich das Auto weg und mein geld zurück hatte, da kams mir auf die 80 € nicht an, zumald ich die schilder ja wiederverwenden kann. also warens effektiv was um die 40 €

Manchmal ist die gewonnene Lebenszeit einfach mehr wert als bis zum Letzen Cent Recht zu haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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