Gute Abend
ich frage hier mal nach vieleicht kann mir ja jemand helfen was ich machen soll
ich habe erst kürzlich meinen führerschein gemacht bin 45Jahre,
und habe mir dann paar tage später ein auto gekauft von einen Händler,das auto habe ich bei mobile gefunden etwa 180km entfernt
gekostet 7000€
soweit so gut
dann habe ich als ich zuhause war mir ein anderes Radio eingebaut ,und musste den beifahrer airbag abstecken
seitdem hatte ich eine Meldung am Tacho Display ,ok ich bin dann tags drauf in eine VW Werstatt gefahren um den Fehler löschen zu lasen,was der Mechaniker mir auch machte,keine grose Sache
so jetz kommts
die Werkstatt Teilte mir mit das die Fehlerspeicherdyagnose 3 weitere fehler gefunden hatt
1. Motorenelektronik
2. Getriebeelektronik
3.Einparkhilfe 2
wusste momentan nicht was das heist,und fragte nach ,der Mechaniker sagte mir dann
1.Steuerkette kommt zu 90%
2 Kupplung kommt bzw schon kaputt
3.einparkhilfe
dachte ich fall aus allen wolken ,dachte von einer guten autohändler darf sowas nicht passieren
na ja nach langen hin und her Telefonieren hatt sich dann der Händler entschlossen ich solle in eine Vw werkstatt fahren und nochmal neu Überprüfen zu lassen. und die sollen einen Kostenvoranschlag erstellen,was ich dann auch gemacht habe diese woche
den Kostenvoranschlag hatt er dann Donerstag oder Freitag bekommen der Händler
Freitag mittag hatt er mich angerufen,und teilte mir mit die kosten sind zu hoch der kostenvoranschlag etwa 2500 die ganze Reperratur
er teilte mir mit er kann mir anbieten sie nehmen das Auto zurück
Reparieren auf keinen Fall
oder ich solle mich an den kosten Beteiligen,quaselte auch noch was von Verschleissteil u.s.w
hätt im Vorgeschlagen ich bringe ihnen das Auto,und sie sollen die mängel dann in ihrer Werkstatt beseitigen,aber er lässt mit sich nicht reden da die Reperatur sehr hoch ist
ich weiss nicht was ich machen soll
soll ich das Auto wirklich zurück geben,oder habe ich eine chance wenn ich es den Rechtsanwalt übergebe
mein erstes auto und dann so etwas,
ach ja ich habe bereits die Rechtschutzversicherung angerufen ,die hatten mir erstmal einen Mediator Empfohlen,der auch schon vermittelt Hat,aber Ergebnis ist das selbe
entweder kostenbeteiligung
Fahrzeugrücknahme
na ja vieleicht hatt ja jemand einen rat
Auto gekauft Händler nach 5 wochen treten mängel auf
8. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 8. September 2019 | 22:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto gekauft Händler nach 5 wochen treten mängel auf
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. September 2019 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatSteuerkette kommt zu 90% :
Was auch immer er damit aussagen wollte.
ZitatKupplung kommt bzw schon kaputt :
Kupplung ist ein Verschleißteil.
Generell ist der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate in der Pflicht zu beweisen, das er nicht für die Sachmängelhaftung zuständig ist, sondern andere Ursachen vorliegen.
Ein "ist mir zu teuer" ist in der Regel kein Argument zur Abwehr.
Zitataber Ergebnis ist das selbe :
Gab es die Antworten des Verkäufers schriftlich?
Genauer Wortlaut der Antworten.
#2
Antwort vom 9. September 2019 | 01:46
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Zitat:1.Steuerkette kommt zu 90%
2 Kupplung kommt bzw schon kaputt
3.einparkhilfe
Zu 1) Würde ich mir mal die Aussage von VW schriftlich geben lassen und alles so gut wie möglich dokumentieren. Ein Kann zu 90% kommen reicht nicht! Wen allerdings in den nöchsten 12 Monaten was passiert, dann hätte man evtl Beweise.
Zu 2) Also die Kupplung soll schon kaputt sein? Interessant, dass würde man doch beim fahren merken. Entweder sie funktioniert noch oder eben nicht.
Zu 3) Und der Genaue Fehlercode oder Wortlaut des besagten Fehlers lautet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. September 2019 | 01:47
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Im übrigen, MUSSTEST du das nicht, bzw hättest es nicht gedurft, nur mal so erwähnt...Zitat:und musste den beifahrer airbag abstecken
#4
Antwort vom 9. September 2019 | 05:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGab es die Antworten des Verkäufers schriftlich? :
Genauer Wortlaut der Antworten.
hallo leider hab ich nichts bekommen
ZitatZu 3) Und der Genaue Fehlercode oder Wortlaut des besagten Fehlers lautet? :
ich schreib es mal hier was das Protokoll ausgedruckt hatt
kupplung 2 toleranzgrenze ereicht mechanischer fehler
oder
Nockenwellenpos kurbenwellenpositionsensor falsche zuornung
das 3 war noch ertwas mit den geber einparkhilme mitte seitlich
#5
Antwort vom 9. September 2019 | 07:01
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Was mich so vorab interessiert. Marke, Modell, Alter und Laufleistung?
Prinzipiell ist das ganze Auto ein Verschleissteil. Nichts hält ewig. Sogar die Mona Lisa zerfällt.Zitatquaselte auch noch was von Verschleissteil :
Aber der Klassiker.ZitatEin "ist mir zu teuer" ist in der Regel kein Argument zur Abwehr. :
Ich sehe noch einen dritten Weg. Ich würde mal einfach ganz frech den Verkäufer zur Mängelbeseitigung auffordern. Fristsetzung 14 Tage zzgl. 3 Tage Postlaufzeit nach Datum und per Einschreiben versendet. Gleichzeitig anmerken, dass man sich nach fruchtloser Vestreichung im Verzug befindet und drohen einen Anwalt mit der Durchsetzung der Rechte zu beauftragen, dessen Kosten als Verzugsschaden dem Händler in Rechnung gestellt werden.Zitatentweder kostenbeteiligung :
Fahrzeugrücknahme
Sollte der Händler sich weigern oder die Frist fruchtlos verstreichen, dann hast du die Wahl wie du weiter vorgehen möchtest.
Das naheliegendste ist einen Anwalt aufzusuchen. Der soll eine deckung der Rechtschutzversicherung erfragen. Wenn Deckung erfolgt, dann auf jeden Fall "Feuer frei".
wen du willst, kannst du dein Schreiben zur allgemeinen Diskussion hier einstellen.
#6
Antwort vom 9. September 2019 | 09:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas mich so vorab interessiert. Marke, Modell, Alter und Laufleistung? :
Prinzipiell ist das ganze Auto ein Verschleissteil. Nichts hält ewig. Sogar die Mona Lisa zerfällt.Zitatquaselte auch noch was von Verschleissteil :
Aber der Klassiker.ZitatEin "ist mir zu teuer" ist in der Regel kein Argument zur Abwehr. :
Ich sehe noch einen dritten Weg. Ich würde mal einfach ganz frech den Verkäufer zur Mängelbeseitigung auffordern. Fristsetzung 14 Tage zzgl. 3 Tage Postlaufzeit nach Datum und per Einschreiben versendet. Gleichzeitig anmerken, dass man sich nach fruchtloser Vestreichung im Verzug befindet und drohen einen Anwalt mit der Durchsetzung der Rechte zu beauftragen, dessen Kosten als Verzugsschaden dem Händler in Rechnung gestellt werden.Zitatentweder kostenbeteiligung :
Fahrzeugrücknahme
Sollte der Händler sich weigern oder die Frist fruchtlos verstreichen, dann hast du die Wahl wie du weiter vorgehen möchtest.
Das naheliegendste ist einen Anwalt aufzusuchen. Der soll eine deckung der Rechtschutzversicherung erfragen. Wenn Deckung erfolgt, dann auf jeden Fall "Feuer frei".
wen du willst, kannst du dein Schreiben zur allgemeinen Diskussion hier einstellen.
Moin
Also das ganze läuft schon über Rechtsschutz, und vorerst vermittelt ein Mediator oder wie mann das nennt,der hatt mir aber empfohlen den Kaufpreis zurück zu nehmen
Das Auto ist ein Golf Baujahr 2009
km etwa 160000
#7
Antwort vom 9. September 2019 | 09:29
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Bitte klicke unten auf den blauen Antwort-Button anstatt auf den "zitieren"-Button.
das komplette zitieren eines Beitrages ist kontraproduktiv.
#8
Antwort vom 9. September 2019 | 09:46
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
und was möchtest du? doch wohl eher ein mangelfreies fahrzeug?ZitatAlso das ganze läuft schon über Rechtsschutz, und vorerst vermittelt ein Mediator oder wie mann das nennt,der hatt mir aber empfohlen den Kaufpreis zurück zu nehmen :
#9
Antwort vom 9. September 2019 | 11:57
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Zitat:und was möchtest du? doch wohl eher ein mangelfreies fahrzeug?
Angesichts dessen:
Sollte sich der TE bewusst sein, bereits ein Fahrzeug gekauft zu haben welches allgemein als schon verschlissen gilt.Zitat:km etwa 160000
Zusätzlich sollte der TE auch noch wissen, selbst wenn "Reparaturen" am dem Fahrzeug vorgenommen werden sollten, er hat höchstens Anrecht auf Bauteile mit vergleichbarer Laufleisstung, KEINE Neuteile!
Wenn hier der Händler eine Vertragsrückabwicklung anbietet, dann würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich dem nicht zustimmen würde...
#10
Antwort vom 9. September 2019 | 13:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatWenn hier der Händler eine Vertragsrückabwicklung anbietet, dann würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich dem nicht zustimmen würde... :
Insbesondere wenn er bereits jetzt schon Probleme macht und sich nicht an die Gesetze halten will ...
#11
Antwort vom 9. September 2019 | 15:40
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatInsbesondere wenn er bereits jetzt schon Probleme macht und sich nicht an die Gesetze halten will ... :
Sehe ich noch nicht mal so.
Kupplung bei 160.000 km sehe ich z.B. schon mal nicht als einen Mangel der unter die Sachmängelhaftung fallen würde.
Die Steuerkette auf "Verdacht" ebenso.
Und wenn ich mich recht erinnere gab es da so einige VW Modelle, die erhebliche Probleme mit Steuerketten hatten.........
ZitatWenn hier der Händler eine Vertragsrückabwicklung anbietet, dann würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich dem nicht zustimmen würde... :
Ich ebenfalls!
Für 7000€ gibt es weitaus jüngere und vor allem mangelfreie Fahrzeuge, als (D)einen 10 Jahre alten Golf.
#12
Antwort vom 9. September 2019 | 16:00
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5891x hilfreich)
Ja, Bremsbeläge kommen auch zu 90% irgendwann. Diese Aussage ist für die Tonne. Es ist richtig, dass es mittlerweile viele Fahrzeuge gibt, die ein Problem mit einer sich längenden Kette haben. Das KÖNNTE auch bei dir der Fall sein. Ob es so ist oder nicht, das müsste geklärt werden. Eine Kette soll ein Autoleben lang halten. Bei 50.000km wäre das sicherlich ein Sachmangel. Bei 250.000km eher normaler VerschleißZitat1.Steuerkette kommt zu 90% :
Da sollte sich der Mechaniker mal entscheiden ob kaputt oder nicht. Ist denn irgendetwas an der Kupplung auffällig? Anscheinend ja nicht, denn sonst wäre es auch einem Laien aufgefallen ob man schalten kann oder nicht, bzw. ob das Getriebe schaltet oder nicht. Auch hier gibt es, gerade bei einigen DSG Getrieben große Probleme. Aber auch hier gilt: Hat der Wagen erst 50.000km oder ist der Wagen schon verschlissen und hat bereits 250.000km?Zitat2 Kupplung kommt bzw schon kaputt :
Funktioniert diese oder nicht? Diese Aussage fehlt mir bisher. Funktioniert besagter Sensor oder nicht? Solch ein Sensor kostet zwischen 10€ und 150€. Das ist kein Beinbruch. Hier sollte es allerdings egal sein, welche Laufleistung der Wagen hat solch ein Sensor ist sicherlich kein Laufleistung abhängiges Bauteil.Zitat3.einparkhilfe :
Und das evtl sogar zu Recht. Nicht jeder Mangel ist auch ein Sachmangel im rechtlichen Sinne.Zitatquaselte auch noch was von Verschleissteil u.s.w :
Sind die genannten Teile also bereits verschlissen oder noch nicht? Das ist hier die Frage die es zu klären gilt.
Dein Wagen hat bereits 160.000km. Ich neige dazu zu sagen, dass die ersten beiden Punkte normaler Verschleiß sind. Der Zustand also der Laufleistung angemessen und kein Fall für die Sachmängelhaftung. Lediglich den defekten Sensor der Einparkhilfe sehe ich im Verantwortungsbereich des Händlers.
Dir muss klar sein, dass du keinen Neuwagen gekauft hast und ein Wagen mit 160.000km bereits sehr stark fortgeschrittenen Verschleiß aufweist.
Und jetzt?
Schon
267.928
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten