Auto gekauft Händler nach 5 wochen treten mängel auf

8. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go525103-7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto gekauft Händler nach 5 wochen treten mängel auf

Gute Abend
ich frage hier mal nach vieleicht kann mir ja jemand helfen was ich machen soll
ich habe erst kürzlich meinen führerschein gemacht bin 45Jahre,
und habe mir dann paar tage später ein auto gekauft von einen Händler,das auto habe ich bei mobile gefunden etwa 180km entfernt
gekostet 7000€
soweit so gut
dann habe ich als ich zuhause war mir ein anderes Radio eingebaut ,und musste den beifahrer airbag abstecken
seitdem hatte ich eine Meldung am Tacho Display ,ok ich bin dann tags drauf in eine VW Werstatt gefahren um den Fehler löschen zu lasen,was der Mechaniker mir auch machte,keine grose Sache

so jetz kommts
die Werkstatt Teilte mir mit das die Fehlerspeicherdyagnose 3 weitere fehler gefunden hatt

1. Motorenelektronik
2. Getriebeelektronik
3.Einparkhilfe 2

wusste momentan nicht was das heist,und fragte nach ,der Mechaniker sagte mir dann
1.Steuerkette kommt zu 90%
2 Kupplung kommt bzw schon kaputt
3.einparkhilfe

dachte ich fall aus allen wolken ,dachte von einer guten autohändler darf sowas nicht passieren

na ja nach langen hin und her Telefonieren hatt sich dann der Händler entschlossen ich solle in eine Vw werkstatt fahren und nochmal neu Überprüfen zu lassen. und die sollen einen Kostenvoranschlag erstellen,was ich dann auch gemacht habe diese woche
den Kostenvoranschlag hatt er dann Donerstag oder Freitag bekommen der Händler
Freitag mittag hatt er mich angerufen,und teilte mir mit die kosten sind zu hoch der kostenvoranschlag etwa 2500 die ganze Reperratur
er teilte mir mit er kann mir anbieten sie nehmen das Auto zurück
Reparieren auf keinen Fall
oder ich solle mich an den kosten Beteiligen,quaselte auch noch was von Verschleissteil u.s.w

hätt im Vorgeschlagen ich bringe ihnen das Auto,und sie sollen die mängel dann in ihrer Werkstatt beseitigen,aber er lässt mit sich nicht reden da die Reperatur sehr hoch ist

ich weiss nicht was ich machen soll
soll ich das Auto wirklich zurück geben,oder habe ich eine chance wenn ich es den Rechtsanwalt übergebe

mein erstes auto und dann so etwas,

ach ja ich habe bereits die Rechtschutzversicherung angerufen ,die hatten mir erstmal einen Mediator Empfohlen,der auch schon vermittelt Hat,aber Ergebnis ist das selbe

entweder kostenbeteiligung
Fahrzeugrücknahme


na ja vieleicht hatt ja jemand einen rat

Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go525103-7):
Steuerkette kommt zu 90%

Was auch immer er damit aussagen wollte.



Zitat (von go525103-7):
Kupplung kommt bzw schon kaputt

Kupplung ist ein Verschleißteil.


Generell ist der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate in der Pflicht zu beweisen, das er nicht für die Sachmängelhaftung zuständig ist, sondern andere Ursachen vorliegen.

Ein "ist mir zu teuer" ist in der Regel kein Argument zur Abwehr.



Zitat (von go525103-7):
aber Ergebnis ist das selbe

Gab es die Antworten des Verkäufers schriftlich?
Genauer Wortlaut der Antworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
1.Steuerkette kommt zu 90%
2 Kupplung kommt bzw schon kaputt
3.einparkhilfe


Zu 1) Würde ich mir mal die Aussage von VW schriftlich geben lassen und alles so gut wie möglich dokumentieren. Ein Kann zu 90% kommen reicht nicht! Wen allerdings in den nöchsten 12 Monaten was passiert, dann hätte man evtl Beweise.

Zu 2) Also die Kupplung soll schon kaputt sein? Interessant, dass würde man doch beim fahren merken. Entweder sie funktioniert noch oder eben nicht.

Zu 3) Und der Genaue Fehlercode oder Wortlaut des besagten Fehlers lautet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
und musste den beifahrer airbag abstecken
Im übrigen, MUSSTEST du das nicht, bzw hättest es nicht gedurft, nur mal so erwähnt...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go525103-7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gab es die Antworten des Verkäufers schriftlich?
Genauer Wortlaut der Antworten.


hallo leider hab ich nichts bekommen

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zu 3) Und der Genaue Fehlercode oder Wortlaut des besagten Fehlers lautet?


ich schreib es mal hier was das Protokoll ausgedruckt hatt
kupplung 2 toleranzgrenze ereicht mechanischer fehler

oder
Nockenwellenpos kurbenwellenpositionsensor falsche zuornung

das 3 war noch ertwas mit den geber einparkhilme mitte seitlich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Was mich so vorab interessiert. Marke, Modell, Alter und Laufleistung?

Zitat (von go525103-7):
quaselte auch noch was von Verschleissteil
Prinzipiell ist das ganze Auto ein Verschleissteil. Nichts hält ewig. Sogar die Mona Lisa zerfällt.

Zitat (von Harry van Sell):
Ein "ist mir zu teuer" ist in der Regel kein Argument zur Abwehr.
Aber der Klassiker.

Zitat (von go525103-7):
entweder kostenbeteiligung
Fahrzeugrücknahme
Ich sehe noch einen dritten Weg. Ich würde mal einfach ganz frech den Verkäufer zur Mängelbeseitigung auffordern. Fristsetzung 14 Tage zzgl. 3 Tage Postlaufzeit nach Datum und per Einschreiben versendet. Gleichzeitig anmerken, dass man sich nach fruchtloser Vestreichung im Verzug befindet und drohen einen Anwalt mit der Durchsetzung der Rechte zu beauftragen, dessen Kosten als Verzugsschaden dem Händler in Rechnung gestellt werden.
Sollte der Händler sich weigern oder die Frist fruchtlos verstreichen, dann hast du die Wahl wie du weiter vorgehen möchtest.
Das naheliegendste ist einen Anwalt aufzusuchen. Der soll eine deckung der Rechtschutzversicherung erfragen. Wenn Deckung erfolgt, dann auf jeden Fall "Feuer frei".

wen du willst, kannst du dein Schreiben zur allgemeinen Diskussion hier einstellen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go525103-7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Was mich so vorab interessiert. Marke, Modell, Alter und Laufleistung?

Zitat (von go525103-7):
quaselte auch noch was von Verschleissteil
Prinzipiell ist das ganze Auto ein Verschleissteil. Nichts hält ewig. Sogar die Mona Lisa zerfällt.

Zitat (von Harry van Sell):
Ein "ist mir zu teuer" ist in der Regel kein Argument zur Abwehr.
Aber der Klassiker.

Zitat (von go525103-7):
entweder kostenbeteiligung
Fahrzeugrücknahme
Ich sehe noch einen dritten Weg. Ich würde mal einfach ganz frech den Verkäufer zur Mängelbeseitigung auffordern. Fristsetzung 14 Tage zzgl. 3 Tage Postlaufzeit nach Datum und per Einschreiben versendet. Gleichzeitig anmerken, dass man sich nach fruchtloser Vestreichung im Verzug befindet und drohen einen Anwalt mit der Durchsetzung der Rechte zu beauftragen, dessen Kosten als Verzugsschaden dem Händler in Rechnung gestellt werden.
Sollte der Händler sich weigern oder die Frist fruchtlos verstreichen, dann hast du die Wahl wie du weiter vorgehen möchtest.
Das naheliegendste ist einen Anwalt aufzusuchen. Der soll eine deckung der Rechtschutzversicherung erfragen. Wenn Deckung erfolgt, dann auf jeden Fall "Feuer frei".

wen du willst, kannst du dein Schreiben zur allgemeinen Diskussion hier einstellen.


Moin
Also das ganze läuft schon über Rechtsschutz, und vorerst vermittelt ein Mediator oder wie mann das nennt,der hatt mir aber empfohlen den Kaufpreis zurück zu nehmen

Das Auto ist ein Golf Baujahr 2009
km etwa 160000

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Bitte klicke unten auf den blauen Antwort-Button anstatt auf den "zitieren"-Button.
das komplette zitieren eines Beitrages ist kontraproduktiv.

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go525103-7):
Also das ganze läuft schon über Rechtsschutz, und vorerst vermittelt ein Mediator oder wie mann das nennt,der hatt mir aber empfohlen den Kaufpreis zurück zu nehmen
und was möchtest du? doch wohl eher ein mangelfreies fahrzeug?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
und was möchtest du? doch wohl eher ein mangelfreies fahrzeug?

Angesichts dessen:
Zitat:
km etwa 160000
Sollte sich der TE bewusst sein, bereits ein Fahrzeug gekauft zu haben welches allgemein als schon verschlissen gilt.

Zusätzlich sollte der TE auch noch wissen, selbst wenn "Reparaturen" am dem Fahrzeug vorgenommen werden sollten, er hat höchstens Anrecht auf Bauteile mit vergleichbarer Laufleisstung, KEINE Neuteile!

Wenn hier der Händler eine Vertragsrückabwicklung anbietet, dann würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich dem nicht zustimmen würde...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn hier der Händler eine Vertragsrückabwicklung anbietet, dann würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich dem nicht zustimmen würde...

Insbesondere wenn er bereits jetzt schon Probleme macht und sich nicht an die Gesetze halten will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insbesondere wenn er bereits jetzt schon Probleme macht und sich nicht an die Gesetze halten will ...


Sehe ich noch nicht mal so.
Kupplung bei 160.000 km sehe ich z.B. schon mal nicht als einen Mangel der unter die Sachmängelhaftung fallen würde.
Die Steuerkette auf "Verdacht" ebenso.
Und wenn ich mich recht erinnere gab es da so einige VW Modelle, die erhebliche Probleme mit Steuerketten hatten.........

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn hier der Händler eine Vertragsrückabwicklung anbietet, dann würde ich mir doch sehr gut überlegen, ob ich dem nicht zustimmen würde...


Ich ebenfalls!

Für 7000€ gibt es weitaus jüngere und vor allem mangelfreie Fahrzeuge, als (D)einen 10 Jahre alten Golf.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von go525103-7):
1.Steuerkette kommt zu 90%
Ja, Bremsbeläge kommen auch zu 90% irgendwann. Diese Aussage ist für die Tonne. Es ist richtig, dass es mittlerweile viele Fahrzeuge gibt, die ein Problem mit einer sich längenden Kette haben. Das KÖNNTE auch bei dir der Fall sein. Ob es so ist oder nicht, das müsste geklärt werden. Eine Kette soll ein Autoleben lang halten. Bei 50.000km wäre das sicherlich ein Sachmangel. Bei 250.000km eher normaler Verschleiß

Zitat (von go525103-7):
2 Kupplung kommt bzw schon kaputt
Da sollte sich der Mechaniker mal entscheiden ob kaputt oder nicht. Ist denn irgendetwas an der Kupplung auffällig? Anscheinend ja nicht, denn sonst wäre es auch einem Laien aufgefallen ob man schalten kann oder nicht, bzw. ob das Getriebe schaltet oder nicht. Auch hier gibt es, gerade bei einigen DSG Getrieben große Probleme. Aber auch hier gilt: Hat der Wagen erst 50.000km oder ist der Wagen schon verschlissen und hat bereits 250.000km?

Zitat (von go525103-7):
3.einparkhilfe
Funktioniert diese oder nicht? Diese Aussage fehlt mir bisher. Funktioniert besagter Sensor oder nicht? Solch ein Sensor kostet zwischen 10€ und 150€. Das ist kein Beinbruch. Hier sollte es allerdings egal sein, welche Laufleistung der Wagen hat solch ein Sensor ist sicherlich kein Laufleistung abhängiges Bauteil.

Zitat (von go525103-7):
quaselte auch noch was von Verschleissteil u.s.w
Und das evtl sogar zu Recht. Nicht jeder Mangel ist auch ein Sachmangel im rechtlichen Sinne.
Sind die genannten Teile also bereits verschlissen oder noch nicht? Das ist hier die Frage die es zu klären gilt.
Dein Wagen hat bereits 160.000km. Ich neige dazu zu sagen, dass die ersten beiden Punkte normaler Verschleiß sind. Der Zustand also der Laufleistung angemessen und kein Fall für die Sachmängelhaftung. Lediglich den defekten Sensor der Einparkhilfe sehe ich im Verantwortungsbereich des Händlers.
Dir muss klar sein, dass du keinen Neuwagen gekauft hast und ein Wagen mit 160.000km bereits sehr stark fortgeschrittenen Verschleiß aufweist.

Signatur:

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