Auto gekauft bei Ebay--> Sicherheitsausstattung fehlt!

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto gekauft bei Ebay--> Sicherheitsausstattung fehlt!

Hallo zusammen,
am 24.11.05 ersteigerte ich bei Ebay ein Auto. In der Artikelbeschreibung stand, das das Kfz einen Fahrerairbag, einen Beifahrerairbag, ABS sowie eine Wegfahrsperre besitzt.
Am 25.11.05 übergab mir der Verkäufer das Kfz gegen Barzahlung an einem Bahnhof. Er war so freundlich, mir das Kfz am dem Bahnhof zu übergeben, da ich mit dem Zug ca. 320 Km anreisen mußte.
Am 18.12.05 fiel der erste Schnee bei und und ich fuhr Richtung Nachtschicht. Bei einer Bremsung blockierten die Räder.
Sofort am nächsten Nachmittag fuhr ich in eine Fachwerkstatt, um nach dem Fehler suchen zu lassen. Der Händler stellte fest, das das Kfz überhaupt kein ABS besitzt. Außerdem fehlen auch die beiden Airbags.
Am gleichen Abend rief ich den Verkäufer an und er meinte, das er den Wagen wohl zurücknehmen muß und er wolle sich am nächsten Abend melden. Dies geschah bis 19 Uhr nicht, worauf ich ihn anrief. Dann teilte er mir mit, das er sich erkundigt hat und das er das Kfz nicht zurück nehmen muß und auch nicht wird, weil er nicht gewußt hat, das der Wagen diese Ausstattung nicht besitzt.
Er selbst hat das Kfz zwei Jahre zuvor bei einem Händler gekauft.
Wer kann mir Tips geben?

Gruß,

Dirk und Muffin

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Raffi01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Verkäufer muss sich vor dem Erstellen des Angebotes, insbesondere Auflistung der Ausstattung, selber darüber informieren was der Wagen hat und was nicht.
Wenn der Verkäufer Fehler in der Beschreibung nicht ausgeschlossen hat, gibt es da keine Diskussion, er muss den Wagen zurücknehmen, bzw. sich anderwaltig mit Ihnen einigen.
Das hat nichts mit Garantie, Gewährleistung, oder Rücknahme zu tun, sondern um Betrug.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Ob der Verkäufer davon wusste oder nicht spielt in diesem Fall keine Rolle. Er hat hier schriftliche Zusicherungen abgegeben, die nicht zutreffend sind.
Zusicherungen stehen über jeden Gewährleistungsausschluß.
M.E. ist der Verkäufer in diesem Fall zur Rücknahme verpflichtet, zudem hat er Ihnen sämtliche im Kauf zusammenstehende Kosten zu erstatten. Ich würde hier einen Rechtsanwalt konsultieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank erstmal für Eure Tips.Macht mir echt Mut.Anwalt und Anzeige wollte ich erstmal vermeiden, da der Verkäufer als Beamter in einer JVA bedienstet ist. Eine evtl. Verurteilung wegen Betruges könnte ihn seinen Job kosten. Ich habe ihm nach Anraten eines Anwaltes eine Frist von 2 Wochen gesetzt, in der er das Kfz nachrüsten lassen kann oder mir die Kohle wiedergibt. Sollte er sich bis zum 12.01. nicht gemeldet haben, wird mein Anwalt die Angelegenheit übernehmen und Strafanzeige wird auch erstattet. Ich kann dann keine Rücksicht auf ihn nehmen, da ich auch hart für mein Geld arbeiten muß und gerade einen 2-jährigen Kampf mit einem "Mietnomaden" hinter mir hab. Der kostete mich jeden Monat 700€ + meine eigene Miete und die anderen Kosten. Aber zum Glück konne ich meinem Hund immernoch das Futter kaufen ;o)! also nochmal danke.
Gruß
Dirk und Muffin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Die Strafanzeige wird nichts bringen, da hier die Kenntnis und das Verschulden zweifelsfrei nachgewiesen werden muß, dass halte ich persönlich für wenig aussichtsreich. Zivilrechtlich schätze ich Ihre Chancen allerdings als gut ein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

mir ist auch so eine dumme Geschichte mit einem Autokauf über E-Bay passiert. Laut Beschreibung sollte der Wagen rot sein und ein Radio-Cassette besitzen. Erst drei Tage nach Abholung habe ich gesehen, dass der Wagen blau ist und nur ein Radio-CD hat. Was kann ich tun???

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

wie schaut das eigentlich mit der Nutzung des Kfz aus? Ich muß das Kfz ja nun nutzen, bis die Rücknahme, wenn nötig, vor Gericht geklärt ist. Wird die Nutzungsgebühr zeitlich berechnet oder nach Kilometer?

Armer Doko, aber was willst Du mit einem Auto, wenn Du blind und auch noch taub bist?

Gruß,

Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Die Nutzung wird nach km berechnet.

Ca. 0,67% pro gefahrene 1.000 km vom Kaufpreis.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

da er das Auto vor gut 2 Jahren bei einem Händler gekauft hat, dürfte ihm leicht nachgewiesen werden können, das er es gewußt hat. Die Unterlagen sind noch beim Händler. Sollte er den Wagen nicht bis zum 12.01. zurücknehmen, werde ich die Angelegenheit sofort an einen Anwalt übergeben. Die Anzeige werde ich erstatten, damit er einen Dämpfer bekommt und kappiert, das man andere nicht betrügt! Ich versuche es seit dem 19.12. im guten, er aber hält sich nicht an die Abmachungen, sich telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen, reagiert nicht auf Einschreiben, etc. ! Ich hab die Schnauze voll. Hab einige verdammt schwere Jahr hinter mir, die ich ausschließlich Menschen zu verdanken hab, die nichts anderes im Sinn hatten, als sich auf meine Kosten einen Lenz zu machen.Ich stand durch diese Leute kurz vor der Versteigerung meines Elternhauses!!! Ich bin ganz sicher kein böser Mensch, aber irgendwann reicht es!

Gruß,

Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Mal ganz ehrlich.

Haben Sie sich das Auto vorher nicht angeschaut??

Sie müssen doch sehen, das weder am Lenkrad noch auf der Beifahrerseite ein Aufdruck AIRBAG ist? ? ? ? ?

Auch wenn man den Zündschlüssel im Schloss etwas dreht, gehen mehrere Lämpchen an, u.a. eine wo draufsteht ABS ???


Kann daher nur mit dem Kopf schütteln.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

@ Spezi

Nicht jeder ist ein so ausgewiesener Autofachmann.

Meine Frau würde auch keinen Airbag erkennen, wenn Sie davor sitzt, geschweige denn ein ABS, da käme dann nur die Gegenfrage: Was ist denn das??

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

@Spezi,
ich hab ehrlich gesagt nicht danach geschaut, da ich mich darauf verlassen hab, was der Verkäufer, mit dem ich vorher auch länger telefoniert habe, in die Artikelbeschreibung geschrieben hat. Die fehlenden Airbags hätten mir noch auffallen können, aber woran soll ich als Laie erkennen, ob das Auto ABS hat oder nicht? Klar leuchten da Kontrollleuchten auf, wenn man die Zündung einschaltet. Aber hätten Sie danach geschaut???

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,
heute erhielt ich Post vom Verkäufer. Er will die Kiste nicht zurück und beruft sich auf den Satz im Kaufvertrag "Das Fahrzeug wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Außerdem schreibt er noch "gekauft wie gesehen", was jedoch nicht im Kaufvertrag steht.
Wie sieht es da aus? Lohnt sich eine Klage?

Gruß,

Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@Spezi: Haben Sie sich das Auto vorher nicht angeschaut??
Sie müssen doch sehen, das weder am Lenkrad noch auf der Beifahrerseite ein Aufdruck AIRBAG ist? ? ? ? ?

-> also auf meinem Lenkrad ist auch kein Airbag aufdruck! nur das Hersteller Logo

Auch wenn man den Zündschlüssel im Schloss etwas dreht, gehen mehrere Lämpchen an, u.a. eine wo draufsteht ABS ???

-> das ist mir auch noch nie aufgefallen!


Kann daher nur mit dem Kopf schütteln.

-> Was sie schüttel ist egal, es zählt der Kaufvertrag und dieser ist unstrittig.


@muffinundco: Der Fall ist ja nun klar, was sagt denn ihr Anwalt?!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Tommy21,

meine Anwältin sagt ganz klar, das er das Auto zurücknehmen muß, aber woher weiß ich, ob die nicht nur Geld verdienen muß?
Hier werden oft nur Sprüche gemacht, siehe S... ! Wenn ich ihn nach "operanter Konditionierung" frage, wird er auch erstmal schlucken!

Gruß,

Dirk und Muffin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Wie sieht es da aus? Lohnt sich eine Klage?

Um Wiederholungen zu vermeiden:

quote:
Er hat hier schriftliche Zusicherungen abgegeben, die nicht zutreffend sind.
Zusicherungen stehen über jeden Gewährleistungsausschluß.
M.E. ist der Verkäufer in diesem Fall zur Rücknahme verpflichtet, zudem hat er Ihnen sämtliche im Kauf zusammenstehende Kosten zu erstatten. Ich würde hier einen Rechtsanwalt konsultieren.


Fazit: M.E. würde hier eine Klage aussichtsreich sein, unter den geschilderten Bedingungen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
nun solls zur Sache gehen. Hat jemand Erfahrungen in einem solchen Fall oder kenn jemand vergleichbare Urteile?

LG,
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

hier der Link zur Versteigerung. Wie schon beschrieben, ABS, Airbag Fahrerseite und Airbag Beifahrerseite hat er definitiv nicht!

Gruß,

Dirk

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4591915021&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:DE:31




-- Editiert von muffinundco am 19.01.2006 23:39:13

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Hallöle...

Ehrlich gesagt kann ich kaum glauben, dass die Karre weder ABS noch Airbag hat. 99'er Baujahr?
Würde mal schauen, ob es sich vielleicht sogar um einen Grauimport handelt. In dem Fall kann es schon mal vorkommen, dass die Ausstattung nicht der hier üblichen und verkauften entspricht. Aber ein 99'er Geländewagen ohne ABS? Ohne Airbag? Geht mir nicht so richtig ein.

Dennoch... Wie schon gesagt wurde. Zusicherungen gehen vor Gewährleistungsausschluss. Er muss den Wagen zurücknehmen. So oder so. Da muss sich der Anwalt schon blöd anstellen, um das zu vergeigen. Im Übrigen gibt es genügend Leute, die beim Autokauf nicht wissen, wie es mit ABS, Alu, NSW, eFH, pnZV, ASR, RC, CC usw aussieht.
Da muss man sich schon irgendwo auch auf die Zusicherungen des Verkäufers ( schriftlich ) verlassen können. Okay, wenn AHK drinsteht, aber keine Anhängekupplung vorhanden ist, muss man die Glotzen schon mal aufmachen.
Letzten Endes heißt es sonst noch, dass es sich bei AHK um einen Aschenbecherhaltungsknopf handeln sollte.
Aber in dem Fall?

LG MarkOh

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

heute kam Post von seinem Anealt an meine Anwältin. Er hat seinen eigenen Anwalt belogen. Dieser schreibt,ich hätte bei Abschluß des Kaufvertrages bemerkt, das die Ausstattung fehlt und hätte ihn daher um 300 € auf 6000 € runtergehandelt.Dies stimmt natürlich nicht. Den Empfang von 6300 € hat er aber auf dem Kaufvertrag bestätigt.
Der Wagen ist ein Korea-Import, das wußte ich und das war mir auch egal. Aber das er kein ABS und keine Airbags hat, wußte ich nicht! Aber er hat es nunmal in die Anzeige reingeschrieben, da kann ich nix dafür.Außerdem ist er mittlerweile bei Ebay rausgeflogen, aber nicht wegen mir...! Ich will jedenfalls kein Auto ohne ABS und Airbag.

Gruß,
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

heute kam Post von seinem Anealt an meine Anwältin. Er hat seinen eigenen Anwalt belogen. Dieser schreibt,ich hätte bei Abschluß des Kaufvertrages bemerkt, das die Ausstattung fehlt und hätte ihn daher um 300 € auf 6000 € runtergehandelt.Dies stimmt natürlich nicht. Den Empfang von 6300 € hat er aber auf dem Kaufvertrag bestätigt.
Der Wagen ist ein Korea-Import, das wußte ich und das war mir auch egal. Aber das er kein ABS und keine Airbags hat, wußte ich nicht! Aber er hat es nunmal in die Anzeige reingeschrieben, da kann ich nix dafür.Außerdem ist er mittlerweile bei Ebay rausgeflogen, aber nicht wegen mir...! Ich will jedenfalls kein Auto ohne ABS und Airbag.

Gruß,
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

der abgebildete Galloper ist auf jeden Fall nicht für Deutschland bestimmt gewesen. Er hat nicht die typische Hutze für den Ladeluftkühler in der Motorhaube und deshalb auch nur 65 KW. Diese Autos wurden als Grauimporte über Holland nach Deutschland importiert. Der koreanische Hersteller hatte diese Fahrzeuge ursprünglich für Russland produziert, der russische Importeur hat sie dann aber weiter an Händler in verschiedene Länder geliefert. Eigentlich müßte auch die Nebelschlußleuchte fehlen ( wenn sie nicht schon mal nachgerüstet wurde). Einige Versteifungen im nicht sichtbaren Karosseriebereich fehlen auch. Wie geschrieben, diese Autos waren nicht für die EU bestimmt und erfüllen dementsprechend auch nicht die hiergeltenden Sicherheitsbestimmungen. Es gab damals ein Rundschreiben von Mitsubishi Deutschland das die Händler vor diesen ( grauimportierten ) Autos warnte. Vielleicht überlässt der Mitsubishi-Händler ihres Vertrauens ihnen eine Kopie davon.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo doko,
vielen Dank für die Infos. Der Galloper ist aber für Deutschland zugelassen, die Nebelschlußleuchte wurde nachgerüstet. Das wird sicher auch der Grund sein, weshalb der Verkäufer den Wagen nicht zurück will.Eigentlich ist der Wagen o.k., er hat vorn eine breitere Sitzbank, sodas ich die Sitze zu einer kompletten Liegefläche umbauen kann, er ist für 9 Personen zugelassen, kostet 250€ wenigere Steuer als der vom deutschen Markt. Aber wie schon geschrieben-ohne ABS und Airbag will ich ihn nicht! Mittlerweile habe ich eine Anwältin und hatte zwischendurch noch Kontakt zu 2 anderen Rechtsanwälten, die bestätigten, das er den Wagen aufgrund der Falschangaben zurücknehmen muß.Leider habe ich noch keine ähnlichen Urteile gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stinkesauer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Dirk,
da ich, wie Sie wissen, gerade einen ähnlichen Fall durchmache, würde es mich interessieren, wie die Sache zwischenzeitlich bei Ihnen weitergegangen ist. Hat der Verkäufer zwischenzeitlich das Fahrzeug zurückgenommen?
Bei meinem Verkäufer läuft morgen die Frist zur Nachbesserung der fehlenden zugesicherten Eigenschaften ab und der rührt sich in keinster Weise.
Grüße, Stinkesauer

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie wollen, können Sie mich auch telefonisch kontaktieren. Das ist wohl einfacher als hier im Forum.

Gruß,
Dirk Günther

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie wollen, können Sie mich auch telefonisch kontaktieren. Das ist wohl einfacher als hier im Forum.
0911-8158450
Gruß,
Dirk Günther

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dirkguenther
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nun hat der Verkäufer die Angelegenheit schon üner ein Jahr hinausgezögert.
Meine Anwältin hat mit seinem telefoniert und selbst sein eigener Anwalt versteht nicht, was sein Mandant damit bezwecken will.

Vorgestern habe ich 480€ an Prozesskostenvorschuß an das Gericht überwiesen und warte nun gespannt auf den Gerichtstermin.

Mittlerweile habe ich den Wagen abgemeldet, da ich kein Risiko mehr eingehen will. Im Herbst ist mir eine Frau ins Heck gefahren, wobei ein Schaden von etwa 2000€ entstanden ist. Der Wagen ist nun in einem besseren Zustand als vorher und ich hoffe, das mir das Gericht wegen dem nicht von mir verschuldeten Unfallschaden trotzdem das Recht gibt, welches mir zusteht.

Über den weiteren Verlauf werde ich berichten.

Gruß,
Dirk Günther

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

nun das Ergebnis zu dem Fall:

Im Februar hatte der zuständige Richter einen Einigungstermin angesetzt.

Für ihn war der Fall klar: der Kaufvertrag wurde im Internet über Sofortkauf abgeschlossen und der nachträglich bei der Übergabe geschlossene schriftliche Vertrag.

Dem Verkäufer machte er deutlich, das er den Wagen zurück nimmt und mir den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung durch mich zurück zahlt. Sollte er diese Einigung nicht akzeptieren, würde es bei einer Verhandlung auch berufsrechtliche Konsequenzen (er ist JVA-Beamter)haben. Auch spielte es für ihn keine Rolle, das ich mit dem Wagen zwischenzeitlich einen Unfall hatte (mir ist eine Dame hinten aufgefahren, der Schaden würde in einer Fachwerkstatt repariert).

Nun muss er die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 7000 € zahlen, da er keine Rechtsschutzversicherung hat.
Da er in finanziellen Schwierigkeiten steckt, habe ich auf den Rückkauf verzichtet, sodass er nur die o.a. Kosten tragen muß und ich den Wagen weiter verkaufe.

Fazit: Der Kaufvertrag ist mit einem Klick bei Ebay abgeschlossen und der nachträglich unterschriebene Kaufvertrag ist ungültig. Dies gilt nicht für nachträglich vereinbarte Abmachungen.

Gruß,

Dirk Günther



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo muffinundco,
der anbietende Verkäufer haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit seiner Angebotsbeschreibung. Nach Abschluss des Kaufvertrages (Zuschlag) nützt das beste Schönreden in keiner Weise der unberechtigten einseitigen Änderung.
:sweat:
Landgericht Frankfurt/Main Az: 2 16 S 03/06 !! Diese Urteil ist rechtskräftig.
MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
muffinundco
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Commodore,

und warum wusste meine Rechtsanwältin nichts von diesem Urteil?

Mein Verkäufer berief sich auf den schriftlichen Kaufvertrag, den wir bei Übergabe des Autos abschlossen. Zwar behauptete er, ein Preisnachlass von 200€ wäre darauf begründet, das er mir nach dem Kauf gesagt hätte, das ABS und Airbags fehlen, was jedoch nicht stimmt.

Gruß,
DG

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

hallo muffinundco,

vielen dank über die rückmeldung, wie dein fall ausgegangen ist. ich bin erstaunt, dass sich die geschichte so lange hingezogen hat.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.606 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12