Hallo,
ich habe mir letzten Samstag ein gebrauchtes Auto gekauft. Es handelt sich um einen BMW 320d Bj. 2004 mit 130tkm. Ein Vorbesitzer.
Am Samstag davor war ich schon bei dem Verkäufer und hab mir das Fahrzeug angeschaut.
Laut Verkäufer - der übrigens ein Händler ist, aber das Auto privat verkauft, weil im Auftrag von einem Kumpel - hatte das Auto einen "leichten Wildschaden", der inzwischen teilrepariert wurde. Am Fahrzeug fehlten ein paar Plastikteile z.B. die Plastikbodenabdeckung des Motors.
Außerdem fiel mir eine leuchtende Airbaglampe auf.
Mir gefiel das Fahrzeug und zahlte 500 Euro an. Der Rest sollte bei Übergabe gezahlt werden.
Am Montag nach der Anzahlung rief ich den Verkäufer an, weil ich wissen wollte was den der TÜV zu der leuchtenden Airbaglampe gesagt hätte. Daraufhin sagte er, dass er noch keinen TÜV gemacht hätte (in der Internetanzeige stand HU/AU neu). Nagut, wir einigten uns darauf dass er die Sache mit der Airbagleuchte repariert und dann zum TÜV fährt. Dafür würde ich 200Euro mehr zahlen.
Ich war einverstanden und ging davon aus, dass am Tag der Übergabe alles passt.
Ich hab das Fahrzeug dann am Samstag geholt und musste feststellen dass die Airbagleuchte nun garnichtmehr leuchtet und auch kein TÜV gemacht wurde.
Er redete sich raus. Er kam mir beimPreis nochmal entgegen und ich ging das Geschäft schließlich ein, da ich ein Kurzzeitkennzeichen und Bargeld dabeihatte. Ich bezahlte insgesamt 8900 Euro für das Auto.
Leider hat der Verkäufer in den Kaufvertrag folgende Bemerkungen eingetragen:
"Frontschaden teilrepariert, Verkauf als Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung"
Als ich ihn darauf hinwies dass ich das nicht unterschreiben wollte, sagte er wir können ja noch hinzufügen: "Kein reparierter Totalschaden". Was wir dann auch gemacht haben.
Der Kaufvertrag wurde auf den Namen seiner Mutter geschrieben.
Ich brachte das Auto dann gestern in eine Werkstatt um die noch offenen Sachen reparieren zu lassen.
Dann kam der Schreck. Die Werkstatt stellte fest, dass der Wagen einen sehr großen Unfall hatte. Es waren ganze Achsschenkel, beide Kotflügel, Schlossträger usw ausgetauscht worden. Außerdem sind beide Xenonscheinwerfer defekt, der Ladeluftkühler muss getauscht werden. Insgesamt Reparaturkosten von ca. 2500 Euro.
Und das beste: die Airbagleuchte wurde mit einer schwarzen Masse zugeklebt sodass sie von außen nicht mehr zu erkennen war.
Ich habe daraufhin den Vorbesitzer kontaktiert, der mir berichtete dass er mit diesem Fahrzeug einen Wildunfall mit drei Wildschweinen hatte. Er ist mit 130km/h in drei Wildschweine gerast.
Das Fahrzeug wurde geschätzt zu einen Wert vor dem Unfall von 12800 Euro. Reparaturkosten 14000 Euro. Also Totalschaden. Er hat das Fahreuug dann für 4205 Euro an einen Kfz-Verwerter verkauft.
Nun meine Fragen:
Handelt es sich hier um Betrug?
Oder hat sich der Verkäufer durch seine Anmerkungen im Kaufvertrag genügend abgesichert?
Darf ein "Bastlerfahrzeug" knappe 9000Euro kosten?
Und speziell die Sache mit der Airbagleuchte ist doch arglistige Täuschung oder nicht?
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Soll ich mir trotzdem einen Anwalt nehmen?
Vielen Dank und Gruß
-- Editiert von knockout113 am 17.02.2009 21:49
Auto gekauft - reparierter Totalschaden - Betrug?
Mein erster spontaner Gedanke war: Wie kann man so blauäugig sein?
Sie haben sich von einem extrem unseriösen Anbieter aufs Kreuz legen lassen, aber Gier frisst gelegentlich ja Hirn.
Rechtlich betrachtet ist der Fall nicht unkompliziert, aber wenn man es detailliert betrachtet auch wieder einfach.
1. Gewährleistung: Eigentlich hätte der Verkäufer jetzt 24 Monate Gewährleistung zu leisten, aber Sie müssen beweisen, dass der "Privatverkauf" lediglich einer Umgehung der Sachmängelhaftung diente.
2. Totalschaden: Es handelt sich lediglich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, nicht um einen technischen.
Die "geschickte Formulierung des Verkäufers
quote:bedeutet, dass Sie zugestimmt haben, ein Fahrzeug zu kaufen, dass lediglich teilrepariert wurde. Also müssen Sie auch mit der Konsequenz leben, dass Restarbeiten zu erledigen sind.
Frontschaden teilrepariert, Verkauf als Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung, Kein reparierter Totalschaden
Voraussetzung, dass ein Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug" verkauft werden kann, ist das tatsächliche Vorliegen von Mängeln und ein Verkauf zu einem Preis, der erheblich unter dem üblichen Markwert liegt. Marktwert hier 12.000,00 Euro, Verkaufspreis 8.900,00 Euro, also über 25 % unter dem üblichen Marktwert. Das ist erheblich.
3. Die Airbaglampe. Natürlich hat der Mensch die in betrügerischer Absicht zugekleistert. Beweisen müssen Sie das aber. Hier wird Aussage gegen Aussage stehen. Auch nicht leicht das Ganze.
Fazit:
Ich würde den Menschen auffordern, unter Fristsetzung, die Ursache für das Leuchten der Airbaglampe abzustellen. Hier würde ich auch durchaus die arglistige Täuschung vorwerfen.
Gleichzeitig würde ich auch anregen, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, indem ich höflich, aber bestimmt, auf den Ärger hinweise, den der Verkäufer u.U. zu erwarten hat. Bis hin zu einer Anzeige, wegen der Airbaglampe.
Um das Ganze zu erhärten, würde ich vorab versuchen den Weg des Wagens zu eruieren. Vorbesitzer haben Sie schon, dann den Verwerter, dann die weiteren Käufer.
Insgesamt würde ich sogar einen kleinen Verlust in Kauf nehmen, um mich von der Karre schnell wieder zu trennen, da der zu beschreitende rechtliche Weg steinig werden wird. Wer beim Verkauf nämlich so handelt, ist sehr abgebrüht. Eine Einigung wäre der einfachste Weg.
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Ich stimme GSXR#90 vollständig zu.
Auch wenn Sie keine Rechtsschutz-Versicherung haben, sollten Sie den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Mängel zu beseitigen und gleichzeitig mitteilen, die Angelegenheit Ihrem Anwalt zu übergeben, sollte er keine Reaktion zeigen bzw. sich weigern, die Mängel auf seine Kosten zu reparieren.
Die Sache stinkt mehr als gewaltig - bei einem Streitwert von fast € 9.000 lohnt sich m. E. die Einschaltung eines Anwaltes.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Leider hat der Verkäufer in den Kaufvertrag folgende Bemerkungen eingetragen:
"Frontschaden teilrepariert, Verkauf als Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung"
Als ich ihn darauf hinwies dass ich das nicht unterschreiben wollte, sagte er wir können ja noch hinzufügen: "Kein reparierter Totalschaden". Was wir dann auch gemacht haben.
Damit wurde genau das vertraglich zugesichert was sie auch erhalten haben, ein Bastlerfahrzeug mit einem nicht repariertem Totalschaden.
quote:
Der Kaufvertrag wurde auf den Namen seiner Mutter geschrieben.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Wer hat denn den Kaufvertrag unterschrieben? Die Mutter oder der Händler?
Wer war denn lt Papieren eigentlich der Besitzer?
quote:
Darf ein "Bastlerfahrzeug" knappe 9000Euro kosten?
Der Preis richtet sich halt nach Angebot und Nachfrage...sowas nennt sich dann Marktwirtschaft.
quote:
Handelt es sich hier um Betrug?
Nach der Vertragslage "scheinbar" nicht. Moralisch wahrscheinlich schon.
Mir fällt hier nur eine Klage wegen arglistiger Täuschung ein, allerdings stelle ich es mir ziemlich schwer vor, sowas in dem Fall zu beweisen.
Evtl läßt sich da was machen mit Kaufvertrag (Verkauf von der Mutter), aber dafür müßte man erstmal die ganzen Unterlagen kennen.
Hallo,
zunächst vielen Dank für die kompetente Beratung.
Ich hätte zur Ihren Anmerkungen noch ein paar Ergänzungen bzw. Fragen.
zu 1.) Zum Beweis dass der "Privatverkauf" als Sachmängelhaftung diente: Reicht dazu aus, dass das Fahrzeug seit dem Erstbesitzer keinen weiteren Benutzer mehr hatte? Somit ist doch eigentlich bewiesen, dass das Fahrzeug nur zum Weiterverkauf angeschafft wurde.
Zu 2.) Der Marktwert für ein Fahrzeug mit reparierten wirtschaftlichen Totalschaden ist - soweit ich das beurteilen kann - etwas niedriger als 12000 Euro. Ich würde mal sagen: ca. 10500 Euro (Vergleich zu baugleichen Fahrzeugen).
Somit wären wir nur mehr bei 14%. Ist das immer noch erheblich?
Zu 3.) Die Airbaglampe: Ich hab einen Zeugen der die dauerndleuchtende Airbaglampe auch gesehen hat. Und die Werkstatt die die schwarze Masse entdeckt hat, hat davon Fotos gemacht. Kommentar der Werkstatt: "Sowas sieht man nicht alle Tage...."
Reicht mir das als Beweis?
Den Kaufvertrag hat er unterschrieben. Oben als Verkäufer hat er seine Mutter eingetragen. Sowei ich das entziffern kann, hat er mit A. ***** unterschrieben. Seine Mutter heiß *****. Darf das so sein?
Bin über jede weitere Hilfe dankbar.
MfG
quote:
Den Kaufvertrag hat er unterschrieben. Oben als Verkäufer hat er seine Mutter eingetragen. Sowei ich das entziffern kann, hat er mit A. ***** unterschrieben. Seine Mutter heiß ***** Er heißt aber*****. Darf das so sein?
NEIN! Außer er hat eine Vollmacht seiner Mutter.
Meiner Meinung nach ist sowas ansonsten Urkundenfälschung.
Man kann nicht einfach Verträge für jmd anderen unterschreiben. Zudem hat er scheinbar auch noch mit einem falschem Namen unterschrieben (A. statt M.).
quote:
Reicht dazu aus, dass das Fahrzeug seit dem Erstbesitzer keinen weiteren Benutzer mehr hatte? Somit ist doch eigentlich bewiesen, dass das Fahrzeug nur zum Weiterverkauf angeschafft wurde.
Daran ist ja erstmal nichts verwerfliches. Auch ein "Privatverkäufer" kann ein Auto kaufen und es nach kurzer Zeit wieder verkaufen (weil es ihm nicht gefällt o.ä.).
Wie lange hat sich denn das Fahrzeug im Besitz des VK befunden? Eine Ummeldung ist ja scheinbar nicht erfolgt.
Eine Vollmacht seiner Mutter hatte er definitiv nicht.
Heißt dass dass der Kaufvertrag somit nichtig ist?
Was kann ich dann erwarten?
Wie lange das KFZ in seinem Besitz war kann ich leider nicht genau sagen.
Weiß nur dass der Wildunfall im Nov. 2008 war. Den Autoverwerter der das Fahrzeug vom Erstbesitzer abgekauft hat, muss ich erst noch ausfindig machen.
quote:
Eine Vollmacht seiner Mutter hatte er definitiv nicht.
Die wird sich wahrscheinlich nachträglich leicht vom VK beschaffen lassen.
quote:
Heißt dass dass der Kaufvertrag somit nichtig ist?
Wenn das WIRKLICH so ist, wie dargestellt, handelt es sich um Urkundenfälschung (Straftat).
quote:
Was kann ich dann erwarten?
Ich würde den VK erstmal kontaktieren und ihn darüber aufklären, dass er eine Straftat mit dem gefälschtem Vertrag begangen hat.
Er kann sich jetzt also aussuchen, ob der Vertrag freiwillig rückgängig gemacht wird, oder unter Einschaltung der Behörden (Anzeige bei der Polizei).
Aber wie geschrieben: Es muß wirklich 100% sicher sein, dass er FALSCH unterschrieben hat.
Moin,
zu 1.
Sie schreiben, es handelt sich um einen Händler. Wenn Sie beweisen können, dass dieser Händler das Fahrzeug gekauft hat, er also das wirtschaftliche Risiko daran getragen hat, dann haben Sie einen Beweis, dass er die Sachmangelhaftung umgehen wollte. Gibt es z.B. einen Vertrag zwischen dem Verwerter und ihm und sie bekommen den, dann sind die Karten neu gemischt.
zu 2.
Die Differenz zu einem marktüblichen Preis bleibt erheblich. Ist hier aber auch egal. Das war nur eine erklärende Anmerkung zu Ihrer Frage in Bezug auf "Bastlerfahrzeug". Teil eins von Punkt 2 ist bei Ihrer Vertragsgestaltung relevant.
zu 3.
Eine Zeuge für die Geschichte mit der Airbaglampe ist sehr gut. Damit können Sie gegen den Verkäufer vorgehen. Aber !! Behauptet der nun, er habe den Auftrag an eine Werkstatt gegeben und wusste nichts von der Manipulation, dann sind Sie wieder in der Beweispflicht. Dennoch verschafft Ihnen der Zeuge zumindest einen psychologischen Vorteil.
Allerdings bleibe ich dabei: Der Vogel ist mächtig abgezockt, der könnte hartnäckig bleiben.
Zu dem Stück Papier, dass Sie als Vertrag unterschrieben haben: Wenn da steht A. Fischer, redet so einer sich sicher damit raus, dass das eigentlich i.A. heißen sollte.
Wenn der Mensch sich nicht einigen will, gehen Sie zu einem Anwalt. Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass die Sache nicht gut für Sie ausgeht.
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" --- OO ---"
quote:
Zu dem Stück Papier, dass Sie als Vertrag unterschrieben haben: Wenn da steht A. Fischer, redet so einer sich sicher damit raus, dass das eigentlich i.A. heißen sollte.
Kann man SO einen Kaufvertrag unterschreiben?
Wenn dann überhaupt:
i.A. XYZ "blank" ABCDE
oder?
Also ich persönlich würde da an dem gesamten Kaufvertrag ansetzen inkl Unterschrift..ob es was hilft..hmm.. keine Ahnung, dafür sind auch die Infos darüber hier nicht so eindeutig.
-- Editiert von koppklatsch am 18.02.2009 19:28
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