Auto gekauft und defekt. Händler schweigt

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wuju
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto gekauft und defekt. Händler schweigt

Hallo zusammen,
Vor rund 2 Monaten habe ich ein gebrauchtes Auto von einem Händler gekauft. Ich schildere mein Problem und hoffe, dass hier jemand eine erste Einschätzung abgeben kann.

Das Auto wurde bereits Defekt ausgeliefert. Der Händler hat dann aber nachgebessert (neue Zündkerzen), so dass das Auto vorerst fahrtüchtig war. Nach ca. 700 gefahrenen Kilometern zeigte die Warnleuchte an, der Ölstand sei zu prüfen. Da am Ölstab kein Öl mehr dran war, füllte ich nach und kontaktierte den Händler, da dieser vor Auslieferung des Autos angeblich einen Ölwechsel vorgenommen hatte. Der Händler stellt einen Ölverlust in Frage und bat, bei einem Fachhändler vorstellig zu werden. Dies tat ich auch. Zur Info: Ölflecken auf dem Boden waren nicht sichtbar.
Die Werkstatt schlug eine Ölverbrauchsmessung vor, die ich auch auf eigene Kosten durchführte (Händler hat bisher das Geld noch nicht erstattet obwohl er einem erneuten Ölwechsel schriftlich zustimmte).
Dabei stellte sich ein knapp doppelt so hoher Ölverbrauch heraus, wie er eigentlich im Maximum sein dürfte (ca. 2l / 1000 km). Der Händler hat sich hierzu noch nicht geäußert.
Das Auto ist derzeit nicht wirklich fahrtüchtig, da ich bei ungeklärtem Ölverbrauch hier kein Risiko eingehen möchte. Geschätzte Kosten der Bauteile laut Werkstatt bei mind. 1.500 Euro (Tauschen diverser Dichtungen), sofern nicht noch mehr gefunden wird. Tendenz geht eher zu 2.000 Euro.

Das Auto ist seit rund 2 Monaten in meinem Besitz - der Händler befindet sich nun also noch in der Gewährleistung. Nach den Informationen die ich habe, muss ich aber erst mal den Mangel nachweisen. Daher empfand ich die Ölverbrauchsmessung als Nachweis hilfreich. Gemäß meinen Recherchen soll vor Gericht wohl nur ein gerichtliches Gutachten zulässig sein.

Zusätzlich habe über den Händler eine CarGarantie abgeschlossen. Prinzipiell könnte ich nun den Schaden einfach darüber abwickeln wenn der Händler zustimmt - allerdings müsste ich mich nach den Bestimmungen des Garantievertrages prozentual an den Ersatzteilkosten beteiligen. Im Grunde würde ich dies auch machen, wenn ich nicht immer daran denken müsste, dass ich das Auto noch garnicht richtig nutzen konnte und der Händler noch in der Gewährleistung ist.

Nun habe ich mir die Garantie genauer angesehen und festgestellt, dass ab einem Alter X des Autos diese Garantie eine Obergrenze hat, die so gering ist, dass die Garantie einfach nur ein Witz ist. Dieses Alter wird mein Auto in 3 Wochen erreichen.

Nun muss ich noch dazu sagen, wie der Kauf ablief.
Den Kaufvertrag habe ich unterzeichnet und dort ist nur die Garantie als solche erwähnt. Die Rechnung erhielt ich erst zwei Tage später per Mail (der Händler hat sie aber auf das Datum des Kaufvertrages zurückdatiert). In der Rechnung schreibt der Händler, er habe mich auf die Einschränkung bei der Garantie und einen Sonderparagraphen hingewiesen. Das hat er bei Unterzeichnung des Kaufvertrages definitiv nicht gemacht und könnte auch durch einen Dritten bezeugt werden! Die genauen Bedingungen der Garantie wollte der Händler mir am Tage der Unterzeichnung nicht aushändigen, da er meinte, die Garantie erst noch selbst abschließen zu müssen. Die Rechnung könne er mir ebenfalls nicht geben, da er sie lieber in Ruhe schreiben wolle (jetzt weiß ich auf warum).
Als ich nun 4 Tage später das Auto geliefert bekam, erhielt ich auch erst meine Garantiebescheinigung nebst Erläuterungen was mir natürlich nicht aufiel und von mir unterzeichnet worden ist.

Meine Frage ist nun, kann ich den Kaufvertrag aufgrund dieser Klausel, die mir zur Unterzeichnung des Kaufvertrages verschwiegen wurde, anfechten? Der Händler spielt offensichtlich auf Zeit, da er ja weiß, dass in 3 Wochen der Schaden, der derzeit am Auto ist, nur noch zu einem Bruchteil über die Garantie abgedeckt wird. Leider hinterlässt mir der bisherige Schriftverkehr mit ihm auch nicht den Eindruck als ob er seinen Gewährleistungsansprüchen nachkommt.

Ich würde mich sehr über einen Ratschlag freuen.

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119903 Beiträge, 39795x hilfreich)

Da wäre erstmal die Frage, ob das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel ist oder nur normaler Verschleiß.

Welche Auto ist es denn genau?
Erstzulassung wann?
Kilometerleistung?



Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verbraucher aber in einer günstigen Position (Beweislastumkehr), da muss der Unternehmer diesen Nachweis führen. Die Rede ist von einem tatsächlichen Nachweis, nicht von einer Behauptung.

Ich würde daher dem Händler ein Einschreiben senden, in dem ich den Mangel melde, eine Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens) und falls nicht passiert anschließend die Beauftragung eines Anwaltes zur klageweisen Durchsetzung ankündigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Einen Rückabwicklungsanspruch sehe ich hier übrigens nicht. Dass du einfach eine Garantie abschießt ohne dich über deren Bedingungen zu informieren kann man nicht dem Händler zur Last legen.

Ich denke die Verbrauchsmessung ist schon mal ein erster Anhaltspunkt. Wichtig wäre noch zu wissen (neben den Daten des Fahrzeugs), was dafür die Ursache sein soll - du schreibst ja von diversen Dichtungen. Je nachdem was betroffen ist kann das auch durchaus normaler Verschleiß sein, welcher nicht unter die Gewährleistung fällt.

Nichtsdestotrotz ist es sicher vorteilhaft erstmal wie von Harry empfohlen schriftlich eine Frist zu setzen.

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#3
 Von 
Wuju
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Das Auto hat ca. 80.000 gelaufen und ist Baujahr 2010.

Ich habe mich kurz anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt sagte, ich müsste den Mangel beweisen, was nur über ein gerichtliches Beweislastverfahren geht. Kosten ca. 2000-3000 Euro. Bei Ölverlust sei es zudem fraglich ob der Mangel einwandfrei dargelegt wird. Es kann ja auch einfach eine Dichtung spröde sein und das wäre die Nadel im Heuhaufen.
Wenn der Mangel bewiesen ist, muss der Händler nachbessern und ich bekäme auch alle Kosten erstattet.
Ich bin halt deswegen ratlos, weil ich davon ausgegangen bin, in den ersten 6 Monaten müsse der Händler hier direkt nachbessern. Dann macht für mich die ganze Sache mit der Gewährleistung kein Sinn. Der Händler schweigt nach wie vor hierzu.
Als einzigen Nachweis habe ich bisher von einer Fachwerkstatt die Daten über die Ölverbrauchsmessung. Das wird bei Gericht sicher nicht Verwendung finden können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119903 Beiträge, 39795x hilfreich)

Zitat (von Wuju):
Ich bin halt deswegen ratlos, weil ich davon ausgegangen bin, in den ersten 6 Monaten müsse der Händler hier direkt nachbessern.

Nein, warum sollte er Mängel nachbessern müssen für die er nicht verantwortlich ist.
Alles was er dann aber machen muss ist, zu beweisen, das hier keine Gewährleistung zum Tragen kommt.



Zitat (von Wuju):
Ich habe mich kurz anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt sagte, ich müsste den Mangel beweisen, was nur über ein gerichtliches Beweislastverfahren geht.

Dann würde ich den Anwalt mal fragen, was er denn zum Thema Beweislastumkehr weis und warum das hier nicht anwendbar sein sollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Wuju):
Dabei stellte sich ein knapp doppelt so hoher Ölverbrauch heraus, wie er eigentlich im Maximum sein dürfte (ca. 2l / 1000 km)


Und wie haben die eine Ölverbrauchsmessung gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Auto ist es denn genau?



Zitat (von Wuju):
Das Auto hat ca. 80.000 gelaufen und ist Baujahr 2010.




Warum kann man gestellte Fragen nicht beantworten?



gruß charly



PS: Sollte es sich um einen bestimmten TDI Motor aus dem VAG Konzern handeln, sind diese Ölverbräuche
fast schon Standart.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wuju
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es handelt sich um einen Oktavia Scout.
Die Verbrauchsmessung ist meiner Meinung nach auch nur dienlich, um einen ersten Eindruck zu erhalten. Es wurde ein Ölwechsel durchgeführt, der Ölstand also auf Normal gebracht, dann musste ich exakt 300 km fahren. Danach neuer Ölwechsel bzw. Wiegen des verbliebenen Öls. Der Verbrauch wurde dann auf 1.000 km hochgerechnet.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
PS: Sollte es sich um einen bestimmten TDI Motor aus dem VAG Konzern handeln, sind diese Ölverbräuche
fast schon Standart.


Den Gedanken hatte ich auch schon. Ich weiß zwar nicht, wie das bei VW aussieht, aber bei Audi gibt es bereits einen Reparaturleitfaden für das Problem. Allerdings betrifft es bestimmte TSI und TFSI Benziner und keine Diesel. Kann man u.a. hier nachlesen:

http://www.motor-talk.de/forum/2-0-tfsi-extrem-hoher-oelverbrauch-t5098615.html

Die Ölverbrauchsmessung deutet auch auf den VAG Konzernz bzw. Audi hin, dort ist dieses Vorgehen vom Hersteller vorgegeben.

Zitat (von Wuju):
Der Händler stellt einen Ölverlust in Frage und bat, bei einem Fachhändler vorstellig zu werden.


Ich hoffe, das hast du schriftlich! Bei einem telefonischen Kontakt kann der Händler das bestreiten, du es nicht nachweisen und bleibst somit womöglich auf den Kosten für die Ölverbrauchsmessung sitzen.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Wuju):
Ich habe mich kurz anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt sagte, ich müsste den Mangel beweisen, was nur über ein gerichtliches Beweislastverfahren geht.

Dann würde ich den Anwalt mal fragen, was er denn zum Thema Beweislastumkehr weis und warum das hier nicht anwendbar sein sollte.


Besser wäre meiner Meinung nach, den Anwalt lieber nicht mehr zu konsultieren und sich, sollte es vor Gericht gehen, einen anderen suchen.

Den nächsten Schritt, welchen ich hier gehen würde, hast du ja schon beschrieben:

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde daher dem Händler ein Einschreiben senden, in dem ich den Mangel melde, eine Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens) und falls nicht passiert anschließend die Beauftragung eines Anwaltes zur klageweisen Durchsetzung ankündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre erstmal die Frage, ob das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel ist oder nur normaler Verschleiß.
Nein, die Frage stellt sich nicht, denn ein bereits verschlissenes Teil muss erwähnt werden damit es keinen gewährleistungsrechtlichen Mangel darstellt.

Zitat (von Wuju):
Der Anwalt sagte, ich müsste den Mangel beweisen, was nur über ein gerichtliches Beweislastverfahren geht.
Das soll ein Anwalt so gesagt haben??? Glaube ich nicht! Falls doch, dann würde ich raten schleunigst den Anwalt zu wechseln!

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich den Anwalt mal fragen, was er denn zum Thema Beweislastumkehr weis und warum das hier nicht anwendbar sein sollte.
Einen Nachweis zu erbringen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt hat nichts mit der Beweislastumkehr zu tun, denn dabei geht es lediglich darum nachzuweisen ob ein Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat oder nicht.

Dem VK sollte man, wie bereits hier geschrieben wurde, eine Frist zur Nachbesserung setzen und abwarten was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119903 Beiträge, 39795x hilfreich)

Zitat (von micbu):
denn ein bereits verschlissenes Teil muss erwähnt werden damit es keinen gewährleistungsrechtlichen Mangel darstellt.

Rechtsgrundlage?

Bestimmungsgemäßer Verschleiß ist kein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel, das muss auch nicht erwähnt werden wenn man nicht haften will. Sonst hätte ja jeder Autokaufvertrag den Umfang eines Aktenordners ...



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtsanwalt Christian Schilling
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 112x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Rechtsgrundlage?

§437BGB

Zitat (von Harry van Sell):
Bestimmungsgemäßer Verschleiß ist kein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel,
Völlig korrekt. Es geht hier aber um ein bereits verschlissenes, also defektes, Teil. Solange der Verschleiß die zulässige Grenze noch nicht über schritten hat (beim Kauf) ist alles in Ordnung. Wurde diese Grenze aber bereits überschritten, so liegt ein Sachmangel vor.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Wuju
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe das Auto privat gekauft.
Da bei Ölverlust alle möglichen Defekte am Motor in Frage kommen können, müsste der Defekt von mir erst einmal nachgewiesen werden. So habe ich es verstanden. Also ich muss praktisch rechtskräftig durch einen Gutachter den Defekt beweisen, damit ich einen Beweis habe, der auch vor Gericht verwendet werden könnte. Wie der Gutachter dies letztlich macht, ist denke ich seine Sache oder ist vielleicht auch vorgeschrieben.
Derzeit habe ich bis auf die Ölverbrauchsmessung nichts in der Hand und kann dem Händler ja nichts beweisen. Das ist mein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Wuju):

Also ich habe das Auto privat gekauft.

Das bezieht sich auf die Frage aus #11, richtig?

Zitat (von Wuju):
Hallo,
es handelt sich um einen Oktavia Scout.


Und der muß mit was getankt werden?

Zitat (von Wuju):

Da bei Ölverlust alle möglichen Defekte am Motor in Frage kommen können, müsste der Defekt von mir erst einmal nachgewiesen werden.


Ölverlust ist kein Ölverbrauch. Verlust ist, wenn Öl kommt irgendwo rauskommt (Ölwannendichtung/Wellendichtringe/sonstige Abdichtungen). Auch eine nicht richtig angezogene Ölablaßschraube oder Ölfilter sind schon beobachtet worden...ist der Motor "trocken"?

Ölverbrauch ist ein Symptom, die Ursache kann sein von...bis.

Mögliche Ursachen könnten sein: verschlissene Kolbenringe/Ölabstreifringe, Ventilschaftdichtungen, Welle des Turboladers, Kurbelgehäuseentlüftung...Aufzählung natürlich nicht vollständig. Das wäre aber Verschleiß.

Hat der Wagen tatsächlich erst 80.000 km auf der Uhr (nicht laut Tacho)?

Zitat (von charlyt4):
.
PS: Sollte es sich um einen bestimmten TDI Motor aus dem VAG Konzern handeln, sind diese Ölverbräuche
fast schon Standart.


Gibt es da keine Softwarelösung?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Wuju):
Da bei Ölverlust alle möglichen Defekte am Motor in Frage kommen können, müsste der Defekt von mir erst einmal nachgewiesen werden.



Nein, als Verbraucher müssen sie sich nicht auf Fehlersuche begeben.


Zitat (von Wuju):
Also ich muss praktisch rechtskräftig durch einen Gutachter den Defekt beweisen, damit ich einen Beweis habe, der auch vor Gericht verwendet werden könnte.



Nein, nach der neusten Rechtsprechung muß der Verbraucher nur darlegen und nachweisen, dass der Kaufgegenstand
nicht dem Standart entspricht, den er für Gewöhnlich erwarten kann.

Ein Ölverbrauch von 2l/100km entspricht erstmal nicht dem Standart.


Zitat (von Wuju):
Also ich muss praktisch rechtskräftig durch einen Gutachter den Defekt beweisen, damit ich einen Beweis habe, der auch vor Gericht verwendet werden könnte.



Nein, ein Parteigutachten hat in der Regel vor Gericht eher weniger Beweiskraft.
Das macht dann der vom Gericht beauftragte Sachverständige.


Zitat (von Wuju):
Derzeit habe ich bis auf die Ölverbrauchsmessung nichts in der Hand und kann dem Händler ja nichts beweisen.



Das dürfte für`s erste genügen. Der Händler wäre jetzt am Zug, nachzuweisen dass es sich nicht um einen
Gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt.

Als erstes den Händler unter Angabe des Grundes und des Nachweises schriftlich und nachweisbar mit Frist zur
beseitigung des Mangel auffordern.



Das Problem sehe ich eher dahingehend, wenn 8 von 10 Skoda XY 2l Öl auf hundert Kilometer verbrauchen, denn
dann wäre es in meinen Augen bei diesem Modell eben doch der Standart.

Aber vielleicht kann Herr RA Schilling noch etwas dazu sagen.




Gruß charly


PS: Wenn sie die Sache weiter verfolgen wollen, würde ich ihnen eher Herrn RA Christian Schilling empfehlen.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von charlyt4):
.
PS: Sollte es sich um einen bestimmten TDI Motor aus dem VAG Konzern handeln, sind diese Ölverbräuche
fast schon Standart.



Zitat (von BudWiser):
Gibt es da keine Softwarelösung?



Späßle - oder?


Bei sich lösenden Zylinderbeschichtungen klappt dass mit dem Software Update nur ab- und an. :)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von micbu):
Völlig korrekt. Es geht hier aber um ein bereits verschlissenes, also defektes, Teil. Solange der Verschleiß die zulässige Grenze noch nicht über schritten hat (beim Kauf) ist alles in Ordnung. Wurde diese Grenze aber bereits überschritten, so liegt ein Sachmangel vor.



Das Problem ist den Verschleiß zu definieren. Bei Reifen kein Problem - bei Bremsen auch kein Problem.
Da ist es gesetzlich vorgegeben.


Aber wo steht wie lange ein Motor halten muß?

250.000km bei einem Mercedes /8 Diesel Standart.
250.000km bei einem Ferrari 355 GTS ein Wunder. ;)




gruß charly




Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

[quote=Saale), Az: 93 C 2126/10 Urteil vom 08.12.2011

Ich weiß nicht, ob ich auf die Seite verlinken darf, wo es veröffentlicht ist - einfach mal gurgeln.

Schöne Entscheidungsgründe, wie ich finde. Andere Gerichte urteilen möglicherweise anders.

-- Editiert von BudWiser am 02.01.2017 19:20

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119903 Beiträge, 39795x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Es geht hier aber um ein bereits verschlissenes, also defektes, Teil. Solange der Verschleiß die zulässige Grenze noch nicht über schritten hat (beim Kauf) ist alles in Ordnung. Wurde diese Grenze aber bereits überschritten, so liegt ein Sachmangel vor.

Stimmt.
Aber hier ist völlig unklar, wann diese Grenze überschritten wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Wuju
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von Wuju):

Also ich habe das Auto privat gekauft.

Das bezieht sich auf die Frage aus #11, richtig?

Ja, der Wagen wurde privat gekauft.

Zitat (von Wuju):
Hallo,
es handelt sich um einen Oktavia Scout.


Und der muß mit was getankt werden?

Es handelt sich um einen Scoda Octavia 1Z Benziner

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Wuju):
Es handelt sich um einen Scoda Octavia 1Z Benziner


Wie gesagt, für die Motorenbaureihe aus dem genannten Zeitraum ist das Problem bekannt:

https://www.skodacommunity.de/threads/oelverbrauch-beim-1-8-tsi.107581/

http://www.autobild.de/artikel/vw-audi-seat-skoda-hoher-oelverbrauch-5738703.html

Ich würde daher wie von charlyt4 vorgeschlagen weiter verfahren:

Zitat:
Das dürfte für`s erste genügen. Der Händler wäre jetzt am Zug, nachzuweisen dass es sich nicht um einen
Gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt.

Als erstes den Händler unter Angabe des Grundes und des Nachweises schriftlich und nachweisbar mit Frist zur
beseitigung des Mangel auffordern.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das Problem ist den Verschleiß zu definieren. Bei Reifen kein Problem - bei Bremsen auch kein Problem.
Da ist es gesetzlich vorgegeben.
Aber wo steht wie lange ein Motor halten muß?

Für den Fall hier: Das steht in der Bedienungsanleitung! Schau mal in der von deinem Wagen nach, dort steht, dass der Motor bis 1l/1000km verbrauchen darf.
Zum einen ist dieser Wert völlig realitätsfremd, denn bereits bei diesem Verbrauch hat der Motor einen größeren Schaden, aber zum anderen wird dieser Wert hier um 100% überschritten. Nach der Definition des Herstellers liegt hier also bereits ein Mangel vor. Mehr braucht man nicht um diesen zu reklamieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Aber hier ist völlig unklar, wann diese Grenze überschritten wurde.
Und welche Rolle soll das spielen? Der Händler ist, per Gesetz, in der Pflicht nachzuweisen, dass diese Grenze erst nach dem Kauf, beim K überschritten wurde und nicht schon bereits beim Kauf.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von micbu):
Für den Fall hier: Das steht in der Bedienungsanleitung! Schau mal in der von deinem Wagen nach, dort steht, dass der Motor bis 1l/1000km verbrauchen darf.



Bei meinem steht 2l/1000km - und jetzt?

Deshalb ist es noch lange keine gesetzliche Vorgabe.
Was wäre wenn der Hersteller in der Bedienungsanleitung 3l/1000km angibt?


Zitat (von micbu):
Mehr braucht man nicht um diesen zu reklamieren.


Zitat (von micbu):
Und welche Rolle soll das spielen? Der Händler ist, per Gesetz, in der Pflicht nachzuweisen, dass diese Grenze erst nach dem Kauf, beim K überschritten wurde und nicht schon bereits beim Kauf.



Deshalb mein Rat:


Zitat (von charlyt4):
Nein, als Verbraucher müssen sie sich nicht auf Fehlersuche begeben.



Zitat (von charlyt4):
Das dürfte für`s erste genügen. Der Händler wäre jetzt am Zug, nachzuweisen dass es sich nicht um einen
Gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt.

Als erstes den Händler unter Angabe des Grundes und des Nachweises schriftlich und nachweisbar mit Frist zur
beseitigung des Mangel auffordern.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Bei meinem steht 2l/1000km - und jetzt?
Dann glaube ich dir das nicht! Welcher Wagen soll das sein?

Zitat (von charlyt4):
Deshalb ist es noch lange keine gesetzliche Vorgabe.
DAs spielt keine Rolle, denn der Hersteller legt hier selbst fest ab welcher Grenze ein Mangel vorliegt. Und ja, das darf er durchaus selbst definieren.

Zitat (von charlyt4):
Was wäre wenn der Hersteller in der Bedienungsanleitung 3l/1000km angibt?
Dann würde der Hersteller halt festgelegt haben, dass ab 3l sicherlich ein Mangel vorliegt. Und weiter? Auch das darf er.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was wäre wenn der Hersteller in der Bedienungsanleitung 3l/1000km angibt?


Dann sollte man den Hersteller fragen, weshalb er nicht direkt vorschreibt 2 Takt Gemisch zu tanken.....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

:cheers:

0x Hilfreiche Antwort

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