Auto gekauft - verkauft - Gericht....

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto gekauft - verkauft - Gericht....

Guten Abend,
Ich habe vor einiger Zeit einen Wagen in Polen gekauft und aus Geldmangel wieder in Deutschland verkauft. Nach einiger Zeit kam der Käufer an und wollte sein Geld zurück, da der Wagen nach seiner Aussage einen Totalschaden hatte, ich dieses jedoch nicht erwähnt habe. (Ich wusste nichts davon)
Jetzt habe ich von seinem Anwalt noch weitere Forderungen bekommen, es geht jetzt nicht mehr nur um das Geld für das Fahrzeug, sondern auch 300€ für Auslagen und 700€ für das Gutachten, sowie die Anwaltskosten etc.

Ich habe das Fahrzeug von Privat als Unfallfrei gekauft.

Bleibe ich jetzt auf dem defektem Auto sitzen oder kann ich das Geld vom ursprünglichen Verkäufer zurückverlangen? Was habe ich für Rechte? Kann ich diesem auch die anderen Kosten wie Gutachter, Gericht etc. in Rechnung stellen oder habe Ich sowieso nur eine Chance auf den Fahrzeugpreis?
Wie verhält sich die ganze Sache, wenn der VK seinen Wohnsitz in Polen hat, habe ich da überhaupt irgendeine Chance auf mein Geld?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.01.2011 09:43:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

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#2
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe ich denn nur Anspruch auf den von mir gezahlten Preis oder auch auf die Auslagen die ich jetzt hatte, sind ja auch schon einige tausend euro.

Und sollte der Herr aus Polen die Sache irgendwie drehen und Zahlungsunfähig sein, bleibe ich dann auf den ganzen Kosten für Anwalt etc sitzen? Ich kann mir vorstellen, dass so ein Rechtsstreit im Ausland ziemlich teuer werden kann.

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#3
 Von 
guest-12314.01.2011 09:43:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

Als erstes würde ich mir mal Gedanken über die Abwehr der Kaüferansprüche machen.


War im Kaufvertrag deines Käufers die Gewährleistung ausgeschlossen?

Auf welche Rechtsgrundlage stellt der Anwaltseine Forderungen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich habe den Wagen übers Internet verkauft, und bei Abholung einen Vertrag unterschreiben lassen, dieser stammt vom ADAC. Dort habe ich angekreuzt "Soweit mir Bekannt Unfallfrei"

Jetzt hat der Wagen ja einen Totalschaden und der Käufer behauptet ich hätte bei der Übergabe zugesichert, dass der Wagen unfallfrei ist. Dafür hat er einen Zeugen, also der Kerl der mit ihm den Wagen abgeholt hat. Das habe ich jedoch nicht behauptet, naja.

Ich weiss leider auch nicht so wirklich ob ich einen guten oder schlechten Anwalt erwischt habe, irgendwie habe ch das Gefühl, dass er sich gar nicht wirklich drum kümmert. Ich werde von ihm vor Gericht nicht vertreten also ich muss da auch alleine hin etc, weiss ja nicht wie das sonst ist.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

quote:
Ich werde von ihm vor Gericht nicht vertreten also ich muss da auch alleine hin etc,

???
Und für was bezahlst du ihn???



Eine Klageschrift oder das Forderungschreiben des gegnerischen Anwaltes wirst du ja haben oder?
Auf welche Rechtsgrundlage(n) stellt der Anwalt seine Forderungen?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Ich weiss auch nicht, ich bekomme keine Ratschläge und nichts, er hat mir Anfang gesagt ich hätte Gute Chancen etc und um den Rest musste ich mich kümmern, das einzige was ich von ihm bekomme sind die Briefe die von der Gegenseite eingehen und als Ich das letzte mal angerufen habe, hat er mich zurückgerufen um mir zu sagen, dass es wohl ganz gut für mich wäre, wenn ich zu der Verhandlung fahre und meine Aussage vor Gericht machen. Ich soll auch die Quittung nicht vergessen, die Bestätigt, dass ich das Geld auch wieder zurück gegeben habe.
Des Weiteren habe ich dann auch vor 3 Tagen erfahren, dass nichteinmal meine Prozesskostenhilfe durch ist und er wusste auch nicht warum.

Als Ich diesen dann gefragt habe ob es irgendeine Reiseunterstützung gibt, da eine Zugkarte zum Verhandlungsort 105€ (für einen Weg, sagte er mir nur, dass er es nciht wüsste.



Entschuldigt bitte aber ich kenne mich echt mit diesen Dingen nicht aus, es ist das erste mal, dass ich etwas damit zu tun habe, was genau ist mit Rechtsgrundlage gemeint, wo finde ich das, dann suche ich es heraus.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

quote:
Ich soll auch die Quittung nicht vergessen, die Bestätigt, dass ich das Geld auch wieder zurück gegeben habe.

Der Käufer hat sein Geld schon wieder???



quote:
was genau ist mit Rechtsgrundlage gemeint, wo finde ich das, dann suche ich es heraus.

Da erklärt der Anwalt was er warum will und schreibt §§ dazu.
Das steht aber auch alles in dem Schreiben vom Gericht (Klageschrift).





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-- Editiert am 14.01.2011 20:35

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#9
 Von 
hermeskunde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay das werde ich dann nachsehen und mich melden.

Ach so , Nein er hat sein Geld nicht wieder, die GEschichte wäre ein wenig lang geworden deßhalb habe ich mich kurz gehalten.

Also ich habe den Wagen für einen Verwandten gekauft und dann auch wieder verkauft und er hat mir das Geld gegeben, welches ich ihm natürlich wieder zurückgegeben habe. Also es wäre ja kein Problem gewesen, wenn ich das Geld gehabt hätte, hätte ich den Wagen zurückgenommen, das habe ich so auch dem Käufer gesagt. Ich hatte aber leider keine 7000€ und konnte das Geld somit nicht zurückzahlen. Worauf ich dann verklagt wurde.

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#10
 Von 
guest-12317.01.2011 14:29:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 27x hilfreich)

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#11
 Von 
der Fragende 0815
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Worauf ich dann verklagt wurde.

Ich dachte die Verhandlung war noch nicht?

Hast du einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer aus Polen abgeschlossen? Falls ja, ist der Unfallschaden angegeben, bzw. angegeben das kein Unfallschaden vorhanden ist?

Was heißt "nach einiger Zeit kam der Käufer..."?

Der Käufer muss erstmal beweisen, das der Schaden bereits vorhanden war und du dies absichtlich und bewusst verschwiegen hast.

Nehme dir einen anständigen Anwalt und die Sache hätte sich bereits längst erledigt...

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-- Editiert am 15.02.2011 16:40

-- Editiert am 15.02.2011 16:41

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