Auto-kauf von Privat

20. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go602919-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto-kauf von Privat

Hallo zusammen,
Wer kann mir weiter helfen?
Ich habe ein Auto gekauft (Privat),als ich zuhause war bemerkte ich eine Mängelliste, wo das erlischen der Betriebserlaubnis nach Paragraph 19(2) stvzo bemerkt ist.
Das Auto ist noch auf den Verkäufer angemeldet damit ich nach Hause fahren kann. Möchte das Auto morgen auf mich anmelden. Habe aber die Befürchtung das dieses voll in die Hose geht!!! Wer kann mir freundlicherweise sagen, ob dieses möglich ist oder ich mir das sparen kann da ich sonst ohne Auto bin. TÜV-Plakette ist nicht abgekratzt hätte noch 3 Wochen Zeit diese Mängel zu beheben laut Bericht. Werde diesen Bericht nicht mitnehmen,sondern nur die benötigten Unterlagen. Wer weiß denn,ob die Zulassungsstelle das am PC angezeigt bekommt und mir somit die Zulassung verweigert??? Ich bitte um schnelle Hilfe.
Ein großes Dankeschön an alle die mir weiterhelfen können




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von go602919-53):
ls ich zuhause war bemerkte ich eine Mängelliste, wo das erlischen der Betriebserlaubnis nach Paragraph 19(2) stvzo bemerkt ist.

Und die kam woher?



Zitat (von go602919-53):
Wer kann mir freundlicherweise sagen, ob dieses möglich ist

Ein Helleseher ...



Zitat (von go602919-53):
Wer weiß denn,ob die Zulassungsstelle das am PC angezeigt bekommt und mir somit die Zulassung verweigert???

Die Zulassungsstelle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Sie verstehen da wohl etwas gründlich falsch.

Bei erloschener BE gibt's keine Frist zur Wiedervorführung. Die Zulassungsstelle bekommt Mitteilung von der Prüfstelle, schreibt den Halter mit gelbem Brief an und untersagt die Teilnahme am Straßenverkehr.

Das was Sie da haben wird ein ganz normaler HU-Bericht mit Mängeln sein. Diese können innerhalb der Nachfrist beseitigt und das Fahrzeug nochmals vorgeführt werden. Nach Fristablauf ist die HU komplett neu durchzuführen.

Solange die HU aktuell noch gültig ist kann das Fahrzeug problemlos umgemeldet werden.

Die Zulassungsstelle kann die nicht erfolgreiche HU theoretisch einsehen, die Daten werden ans KBA übermittelt.

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

Zitat (von go602919-53):
Das Auto ist noch auf den Verkäufer angemeldet damit ich nach Hause fahren kann.


echt????
Sie sagen also, sie fahren mit dem Auto (Eigentum) des VK rum?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Sie sagen also, sie fahren mit dem Auto (Eigentum) des VK rum?

Selbst wenn ... ja und?



Wenn die Betriebserlaubnis tatsächlich erloschen wäre, war die Fahrt nach Hause illegal ...
Dann sollte man das Auto tunlichst nicht mehr bewegen, bis alles wieder passt..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Nochmal: wenn das Erlöschen der BE festgestellt wird, gibt's keine Frist zur Beseitigung der Ursache.

Die BE ist futsch und muss durch einen aaS neu erteilt werden.

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