Auto kaufen und gleich verkaufen

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Firrel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto kaufen und gleich verkaufen

Guten Tag!
Ich möchte von privat ein Gebrauchtwagen kaufen und weiter verkaufen. Ich werde darum bieten das Auto abzumelden und auch einen Kaufvertrag erstellen. Muss ich den die zulassungsstelle in irgendeiner Weise informieren? Oder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe. Sonst meldet sich ja das Finanzamt beim nächsten Auto Verkauf? Und wenn ich das auto nicht bei der zulassungsstelle melde, gibt es dann später Probleme für den Käufer?
Muss ich bei der Anmeldung mit dem neuen Käufer dabei sein? Oder reicht es wenn ich ihm den fahrzeugschein und den brief mitgebe? Also sprich, werde ich irgenwie in den Papieren erwähnt? Oder nur der Verkäufer von dem ich das auto habe?
Lg

-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 11:13

-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 11:18

-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 11:19

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Muss ich den die zulassungsstelle in irgendeiner Weise informieren?


Du bist ja selbst als Käufer gar nicht verpflichtet, das Kfz zuzulassen (vielleicht willst du es ja ausschlachten).

Die Zulassungsstelle ist nur für die Zulassungen zuständig und nicht für die drölf Verkäufe, die vorher stattgefunden haben mögen. Das ist keine Verkaufsprotokollstelle. Am Ende geht es auch nur um den Halter und nicht um den Eigentümer.

Zitat:
Muss ich bei der Anmeldung mit dem neuen Käufer dabei sein?


Nö. Das wäre ja schlimm. Ich habe mein Auto 500 km entfernt gekauft, wenn da der VK in meine Heimatstadt hätte anreisen müssen zur Anmeldung...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Firrel):
Oder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe.

Kann man.

Nur wird es hier keine Anleitungen zum begehen von strafrechtlich relevanten Vorgängen geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Firrel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Firrel):
Oder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe.

Kann man.

Nur wird es hier keine Anleitungen zum begehen von strafrechtlich relevanten Vorgängen geben.


Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf. Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Firrel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
Muss ich den die zulassungsstelle in irgendeiner Weise informieren?


Du bist ja selbst als Käufer gar nicht verpflichtet, das Kfz zuzulassen (vielleicht willst du es ja ausschlachten).

Die Zulassungsstelle ist nur für die Zulassungen zuständig und nicht für die drölf Verkäufe, die vorher stattgefunden haben mögen. Das ist keine Verkaufsprotokollstelle. Am Ende geht es auch nur um den Halter und nicht um den Eigentümer.

Zitat:
Muss ich bei der Anmeldung mit dem neuen Käufer dabei sein?


Nö. Das wäre ja schlimm. Ich habe mein Auto 500 km entfernt gekauft, wenn da der VK in meine Heimatstadt hätte anreisen müssen zur Anmeldung...

Aber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder?
Oder kann ich es abgemeldet abholen und bei mir z. B 3 Monate stehen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf

Zitat:
Oder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe. Sonst meldet sich ja das Finanzamt beim nächsten Auto Verkauf?

Zitat:
Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.
Nein, nicht doch, wie kommen wir hier nur auf den Gedanken :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Firrel):
Also sprich, werde ich irgenwie in den Papieren erwähnt?

Wenn der Käufer auf einen schriftlichen Kaufvertrag. besteht, dann steht man dort drin.

Zitat (von Firrel):
Aber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder?

Nur wenn man es im öffentlichen Verkehrsraum abstellen oder nutzen will.

Zitat (von Firrel):
Sonst meldet sich ja das Finanzamt beim nächsten Auto Verkauf?

Ob da allenfalls Steuern fällig sind und/oder das ganze als gewerblich gilt hängt nicht davon ab ob man das Auto anmeldet oder nicht. Sobald das eine oder andere eintritt muss man, unabhängig von einer Aufforderungen einer Behörde, seinen Verpflichtungen (Steuern zahlen, Mängelrechte erfüllen etc.) nachkommen.

Am besten das ganze also mit Steuerberater, Handelskammer und Anwalt besprechen, nicht dass man mit einem Bein im Gefängnis steht, hohe Steuernachforderungen kommen oder eine kostenpflichtige Abmahnung von einem Mitbewerber ins Haus flattert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder?
Nein, muss man nicht (außer man hat es so im Vertrag bestimmt).

Zitat:
Oder kann ich es abgemeldet abholen und bei mir z. B 3 Monate stehen lassen?
Ja. Aber dann brauchst du zum Abholen rote Nummern, oder einen Anhänger/Abschleppwagen.
Und stehen lassen darfst du es auf privatem Grund unbegrenzt lange - auf öffentlichem Grund gar nicht (eine kurze Zeit - Minuten bis Stunden - werden aber meist toleriert).

Zitat:
Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf. Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.
Du hast doch schon eingeräumt, dass du es dem Finanzamt verheimlichen willst. ;)

Nur, warum eigentlich?
Wirst du mehr als 256 Euro Gewinn machen? Wenn nicht dann ist es vermutlich sowieso steuerfrei (um das abschließend beurteilen zu können fehlen aber einige Infos).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Firrel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Aber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder?
Nein, muss man nicht (außer man hat es so im Vertrag bestimmt).

Zitat:
Oder kann ich es abgemeldet abholen und bei mir z. B 3 Monate stehen lassen?
Ja. Aber dann brauchst du zum Abholen rote Nummern, oder einen Anhänger/Abschleppwagen.
Und stehen lassen darfst du es auf privatem Grund unbegrenzt lange - auf öffentlichem Grund gar nicht (eine kurze Zeit - Minuten bis Stunden - werden aber meist toleriert).

Zitat:
Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf. Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.
Du hast doch schon eingeräumt, dass du es dem Finanzamt verheimlichen willst. ;)

Nur, warum eigentlich?
Wirst du mehr als 256 Euro Gewinn machen? Wenn nicht dann ist es vermutlich sowieso steuerfrei (um das abschließend beurteilen zu können fehlen aber einige Infos).

Stefan


Das wären maximal 150 Euro Gewinn. Und als Hartz 4 Empfänger ist die situation eher bescheiden wenn ich den Gewinn dem Finanzamt melde?

-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 14:57

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Firrel):
Und als Hartz 4 Empfänger ist die situation eher bescheiden wenn ich den Gewinn dem Finanzamt melde?

Als ALG II Empfänger ist man verpflichtet solche Einnahmen auch dem Jobcenter zu melden und nicht nur dem Finanzamt
Ansonsten stünde neben der Steuerhinterziehung auch noch Sozialbetrug auf dem Zettel, dass wäre das strafrechtliche.

Dazu betrügt man den Kunden noch um die ihm zustehenden Rechte aus der Sachmängelhaftung, das wäre arglistige Täuschung, kann sehr teuer werden. Dass wäre dann das zivilrechtliche.

Dazu betreibt man - wenn man das öfter so macht - ein Unternehmen ohne Anmeldung, da sind dann Bußgelder für fällig. Das wäre das verwaltungsrechtliche.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.296 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.