Guten Tag!
Ich möchte von privat ein Gebrauchtwagen kaufen und weiter verkaufen. Ich werde darum bieten das Auto abzumelden und auch einen Kaufvertrag erstellen. Muss ich den die zulassungsstelle in irgendeiner Weise informieren? Oder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe. Sonst meldet sich ja das Finanzamt beim nächsten Auto Verkauf? Und wenn ich das auto nicht bei der zulassungsstelle melde, gibt es dann später Probleme für den Käufer?
Muss ich bei der Anmeldung mit dem neuen Käufer dabei sein? Oder reicht es wenn ich ihm den fahrzeugschein und den brief mitgebe? Also sprich, werde ich irgenwie in den Papieren erwähnt? Oder nur der Verkäufer von dem ich das auto habe?
Lg
-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 11:13
-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 11:18
-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 11:19
Auto kaufen und gleich verkaufen
20. November 2018
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Frage vom 20. November 2018 | 11:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto kaufen und gleich verkaufen
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#1
Antwort vom 20. November 2018 | 11:46
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Muss ich den die zulassungsstelle in irgendeiner Weise informieren?
Du bist ja selbst als Käufer gar nicht verpflichtet, das Kfz zuzulassen (vielleicht willst du es ja ausschlachten).
Die Zulassungsstelle ist nur für die Zulassungen zuständig und nicht für die drölf Verkäufe, die vorher stattgefunden haben mögen. Das ist keine Verkaufsprotokollstelle. Am Ende geht es auch nur um den Halter und nicht um den Eigentümer.
Zitat:Muss ich bei der Anmeldung mit dem neuen Käufer dabei sein?
Nö. Das wäre ja schlimm. Ich habe mein Auto 500 km entfernt gekauft, wenn da der VK in meine Heimatstadt hätte anreisen müssen zur Anmeldung...
#2
Antwort vom 20. November 2018 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatOder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe. :
Kann man.
Nur wird es hier keine Anleitungen zum begehen von strafrechtlich relevanten Vorgängen geben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. November 2018 | 12:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatOder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe. :
Kann man.
Nur wird es hier keine Anleitungen zum begehen von strafrechtlich relevanten Vorgängen geben.
Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf. Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.
#4
Antwort vom 20. November 2018 | 12:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:Muss ich den die zulassungsstelle in irgendeiner Weise informieren?
Du bist ja selbst als Käufer gar nicht verpflichtet, das Kfz zuzulassen (vielleicht willst du es ja ausschlachten).
Die Zulassungsstelle ist nur für die Zulassungen zuständig und nicht für die drölf Verkäufe, die vorher stattgefunden haben mögen. Das ist keine Verkaufsprotokollstelle. Am Ende geht es auch nur um den Halter und nicht um den Eigentümer.
Zitat:Muss ich bei der Anmeldung mit dem neuen Käufer dabei sein?
Nö. Das wäre ja schlimm. Ich habe mein Auto 500 km entfernt gekauft, wenn da der VK in meine Heimatstadt hätte anreisen müssen zur Anmeldung...
Aber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder?
Oder kann ich es abgemeldet abholen und bei mir z. B 3 Monate stehen lassen?
#5
Antwort vom 20. November 2018 | 13:03
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf
Zitat:Oder kann ich so verkaufen dass ich als Zwischenhändler sozusagen unter dem Radar bleibe. Sonst meldet sich ja das Finanzamt beim nächsten Auto Verkauf?
Nein, nicht doch, wie kommen wir hier nur auf den GedankenZitat:Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.
#6
Antwort vom 20. November 2018 | 13:34
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatAlso sprich, werde ich irgenwie in den Papieren erwähnt? :
Wenn der Käufer auf einen schriftlichen Kaufvertrag. besteht, dann steht man dort drin.
ZitatAber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder? :
Nur wenn man es im öffentlichen Verkehrsraum abstellen oder nutzen will.
ZitatSonst meldet sich ja das Finanzamt beim nächsten Auto Verkauf? :
Ob da allenfalls Steuern fällig sind und/oder das ganze als gewerblich gilt hängt nicht davon ab ob man das Auto anmeldet oder nicht. Sobald das eine oder andere eintritt muss man, unabhängig von einer Aufforderungen einer Behörde, seinen Verpflichtungen (Steuern zahlen, Mängelrechte erfüllen etc.) nachkommen.
Am besten das ganze also mit Steuerberater, Handelskammer und Anwalt besprechen, nicht dass man mit einem Bein im Gefängnis steht, hohe Steuernachforderungen kommen oder eine kostenpflichtige Abmahnung von einem Mitbewerber ins Haus flattert.
#7
Antwort vom 20. November 2018 | 13:48
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Nein, muss man nicht (außer man hat es so im Vertrag bestimmt).Zitat:Aber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder?
Ja. Aber dann brauchst du zum Abholen rote Nummern, oder einen Anhänger/Abschleppwagen.Zitat:Oder kann ich es abgemeldet abholen und bei mir z. B 3 Monate stehen lassen?
Und stehen lassen darfst du es auf privatem Grund unbegrenzt lange - auf öffentlichem Grund gar nicht (eine kurze Zeit - Minuten bis Stunden - werden aber meist toleriert).
Du hast doch schon eingeräumt, dass du es dem Finanzamt verheimlichen willst.Zitat:Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf. Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.
Nur, warum eigentlich?
Wirst du mehr als 256 Euro Gewinn machen? Wenn nicht dann ist es vermutlich sowieso steuerfrei (um das abschließend beurteilen zu können fehlen aber einige Infos).
Stefan
#8
Antwort vom 20. November 2018 | 14:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHallo, :
Nein, muss man nicht (außer man hat es so im Vertrag bestimmt).Zitat:Aber man muss innerhalb einer Woche das Auto ummelden oder?
Ja. Aber dann brauchst du zum Abholen rote Nummern, oder einen Anhänger/Abschleppwagen.Zitat:Oder kann ich es abgemeldet abholen und bei mir z. B 3 Monate stehen lassen?
Und stehen lassen darfst du es auf privatem Grund unbegrenzt lange - auf öffentlichem Grund gar nicht (eine kurze Zeit - Minuten bis Stunden - werden aber meist toleriert).
Du hast doch schon eingeräumt, dass du es dem Finanzamt verheimlichen willst.Zitat:Was genau ist hier illegal? Kläre mich bitte auf. Mir geht es ja nicht darum hier unbedingt illegale Sachen zu machen.
Nur, warum eigentlich?
Wirst du mehr als 256 Euro Gewinn machen? Wenn nicht dann ist es vermutlich sowieso steuerfrei (um das abschließend beurteilen zu können fehlen aber einige Infos).
Stefan
Das wären maximal 150 Euro Gewinn. Und als Hartz 4 Empfänger ist die situation eher bescheiden wenn ich den Gewinn dem Finanzamt melde?
-- Editiert von Firrel am 20.11.2018 14:57
#9
Antwort vom 20. November 2018 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatUnd als Hartz 4 Empfänger ist die situation eher bescheiden wenn ich den Gewinn dem Finanzamt melde? :
Als ALG II Empfänger ist man verpflichtet solche Einnahmen auch dem Jobcenter zu melden und nicht nur dem Finanzamt
Ansonsten stünde neben der Steuerhinterziehung auch noch Sozialbetrug auf dem Zettel, dass wäre das strafrechtliche.
Dazu betrügt man den Kunden noch um die ihm zustehenden Rechte aus der Sachmängelhaftung, das wäre arglistige Täuschung, kann sehr teuer werden. Dass wäre dann das zivilrechtliche.
Dazu betreibt man - wenn man das öfter so macht - ein Unternehmen ohne Anmeldung, da sind dann Bußgelder für fällig. Das wäre das verwaltungsrechtliche.
Und jetzt?
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