Auto mit Mängeln gekauft

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
awos
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto mit Mängeln gekauft



halo

vor einer Woche habe ich ein begrauchtes Fahrzeug gekauft Bj 2003 179 Tsd km
Leider habe ich versäumt alles zu prüfen. Folgende Mängel habe ich festgestellt:
Autoradio wegen 10 maligen falschen Eingabe von Keycode gesperrt-kosten ca.70 Euro.
Parkpilot ohne Funktion-Kosten je nach Schwere des Schadens zwischen 60 und 500 Euro.
kein ESP obwohl in der Anzeige des Verkäufers erwähnt wurde.

Habe ich irgendwelche Chancen den Kaufpreis nachträglich zu senken?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob hier ein Privatverkauf vorliegt, bei dem die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen worden ist (muss explizit im Kaufvertrag stehen).
Falls ja, sehe ich wenig Chancen auf Kaufpreis-Minderung für das Autoradio und den Parkpiloten. In jedem Fall müssen Sie dem Verkäufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung einräumen.
Hinsichtlich des fehlenden ESP's liegt hier meiner Meinung nach eine zugesicherte Eigenschaft vor, bei dem Sie u. U. eine Kaufpreis-Minderung im nachhinein erreichen könnten.

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#2
 Von 
awos
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)


hallo

das Auto habe ich von einem Autohändler gekauft. Übrigens auch Autoradio sowie der Parkpilot wurden als Extras in der Anzeige aufgeführt.

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#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Dann sehe ich hier kein Problem.
Fordern Sie den Händler am besten schriftlich (unter Fristsetzung) auf, die o. g. Mängel auf seine Kosten hin zu beseitigen.
Es gilt: Hat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.
Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat.

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#4
 Von 
awos
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Verkäfer hat aber schriftlich die Garantie ausgeschlossen...
Haftet der Verkäufer trotzdem?
Kann der Verkäufer mir vorwerfen dass die Schuld bei mir liegt da ich versäumt habe den Parkpiloten sowie das Radio zu testen?

Darf ich dem Verkäfer statt einer Nachbesserung eine Preisminderung vorschlagen?

Danke im voraus

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#5
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Zunächst einmal müssen Sie unterscheiden zwischen der Sachmängelhaftung und der Gebrauchtwagengarantie.
Seit 01. Jan 2002 müssen Händler/Unternehmer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeugs einstehen.
Also selbst wenn der Händler die Garantie ausgeschlossen hat, haftet er dennoch für Sachmängel. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Hier noch ein interessanter Link vom ADAC zur Thematik:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp

Fazit: In meinen Augen kommt der Händler nicht darum, die Mängel auf seine Kosten hin beseitigen zu lassen.

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