Auto mit Mangel verkauft

23. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Laramaus
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto mit Mangel verkauft

Ich habe mein Fahrzeug unfallfrei verkauft und im Kaufvertrag kleinere Lackschäden angegeben. Nach 3 Tagen meldet sich der Verkäufer, dass ein Gutachter festgestellt habe, dass der hintere rechte Bereich nachlackiert worden sei und die Farbe dort abweichen würde und der Lack an einer Stelle Blasen werfen würde. Mir/uns ist nie aufgefallen, dass dies so ist.

Fakt ist, ich habe mich an diesen "Schaden" nicht mehr erinnert und diesen somit dem Käufer verschwiegen. Eines Tages hatte ich feststellen müssen, dass ich bei meinem 3-Türer unter dem hinteren Fenster eine Delle habe. Diese habe ich in einer Fachlackiererei ausbessern lassen. Somit war der Schaden behoben und ist bei mir leider in Vergessenheit geraten.

Lt. Gutachter kostet die Nachbesserung ca. 400 EUR und der Verkäufer will nun wissen, wie ich ihm da entgegenkommen kann. Bei einem scheckheftgepflegten Kleinwagen mit einem Neupreis von ca. 15.000 und einem VK jetzt an den Käufer von EUR 7.450 incl. neuer Bremsen, Inspektion vor 6 Monaten und 1 Jahr TÜV mit 85TSD km wollte ich dem Käufer EUR 150,00 anbieten. Wäre das oder ist das zu wenig für diesen Mangel?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

Durch eine Delle kann ein Fahrzeug zu einem Unfallfahrzeug werden, muss es aber nicht unbedingt. Eine unsachgemäße Reparatur ist aber auf jeden Fall ein Mangel. Wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen? Ob solch ein Mangel generell mit "kleine Lackschäden" abgedeckt ist, das wage ich zu bezweifeln, denn im Endeffekt wäre ja nicht der Lack schadhaft sondern die ausgeführte Reparatur der Delle.

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-- Editiert micbu am 23.10.2014 10:33

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laramaus
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

ja, wurde sie auf jeden Fall. Unsachgemäß wurde die Reparatur auch nicht ausgeführt, wir waren in einer Fachlackiererei mit gutem Ruf.

Wie gesagt, fakt ist ja erstmal, dass ich diesen Schaden unwissentlich verschwiegen habe.

In der Zwischenzeit habe ich mit der Lackiererei gesprochen und werde die Käuferin nun um Bilder bitten, die sie mir gestern angeboten hat, um diese der Lackiererei weiterzuleiten.

Soll ich ihr die 150 EUR trotzdem anbieten oder erst einmal abwarten, was die Lackiererei sagt?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laramaus
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

das steht im Vertrag:

Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht
nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht
im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ich wiederhole es nochmal: Fakt ist, ich habe unwissentlich einen Schaden dem Käufer verheimlicht = arlistige Täuschung im schlimmsten Fall :-(

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124725 Beiträge, 40397x hilfreich)

Ich würde erstmal abwarten, was die Lackiererei sagt.

Der Käufer scheint ja so wie Du auch kooperativ zu sein und nicht auf Krawall gebürstet



Das Problem ist, wenn der Verkäufer "arglistig" getäuscht hat, dann muss der den Mangel komplett ausgleichen.
Das wären dann hier 400 EUR.

ABER:
Es scheint mir hier an der Arglist zu fehlen.
Eventuell sind die 400 EUR zu hoch angesetzt vom Gutachter.
Eventuell will Deine Lackiererei auch nachbessern.
Und man sollte nie den ganzen Betrag anbieten, damit man auch noch Verhandlungsspielraum nach oben hat.

Deshalb: erstmal Fotos anforden und vorzeigen





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laramaus
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Fotos habe ich erhalten und an die Lackiererei weitergeleitet.

Allerdings möchte der Käufer ja einen Sachmangel behoben haben, den ich bis dato selbst nicht kannte . . . . . und Sachmängel wurden ja ausgeschlossen . . .

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung beinhaltet nicht dir bekannte und verschwiegene Mängel. Die Delle war ein dir bekannter Mangel den du verschwiegen hast. Egal aus welchem Grund. Fraglich ist jetzt nur ob der Wagen dadurch zum Unfallwagen wurde bzw. ob der reklamierte Mangel überhaupt ein Mangel im rechtlichen Sinne darstellt. Durch eine kleine Delle wegen eines Einkaufwagens vor dem Supermarkt wird ein Fahrzeug nicht gleich zu einem Unfallwagen. Wie der reklamierte Mangel zu werten ist, das kann dir mit den zur Verfügung stehenden Informationen hier niemand beantworten.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laramaus
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

aber der Mangel, den der Käufer nennt, ist die "fehlerhafte" Lackierung, die mir bis dato nicht bekannt war. mir war nur bekannt, dass ich eine Delle hatte, die entfernt wurde . . . . nicht, dass die Entfernung mangelhaft war . . . oder ist das alles eins?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

Ich kann mich leider nur wiederholen:
Zitat:
" Wie der reklamierte Mangel zu werten ist, das kann dir mit den zur Verfügung stehenden Informationen hier niemand beantworten. "
Wie soll hier das denn jemand beurteilen können wenn gar nicht bekannt ist:
1) Wodurch wurde die Delle verursacht?
2) Wie groß war der Schaden? Ist der Wagen ein Unfallwagen?
3) Wie stark ist der Lackunterschied? Stellt dies einen
Mangel dar?
4) Was genau ist der reklamierte Mangel? Nur Blasenbildung?
5) Ist "Blasenbildung" evtl. bereits mit dem Vermerk der
Lackschäden abgegolten?

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