Auto mit Unfallschaden gekauft

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fragenderUser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto mit Unfallschaden gekauft

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem. Ich habe bei einem freien Händler einen BMW für 30TEUR gekauft (06/2018 und Erstzulassung des KFZ in 07/2014).
Der Verkäufer hatte auf die Nachfrage nach einem Unfall mündlich mitgeteilt, dass ihm kein Unfall bekannt sei. Lediglich Kratzer wurden nachlackiert/entfernt. Im Kaufvertrag hat er Unfallwagen angekreuzt (habe ich übersehen, selbst schuld). Formulierung im Vertrag: Vorschäden bekannt und vorhanden, Höhe und Umfang unbekannt. Ebenfalls hat er angekreuzt, dass das Auto ein Importfahrzeug ist.

Nun hatte ich das Fahrzeug in eine BMW Werkstatt gebracht, da es eine Fehlermeldung bzgl. der Airbags gab. Man hat das Airbagsteuergerät getauscht und im Zuge dessen gesagt, dass das Fahrzeug aus den USA kommt und man Probleme beim flashen der Software hat. Jedoch kam ebenfalls heraus, dass das Fahrzeug ein Totalschaden ist und das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hätte (Gurtstraffer defekt, Airbags würden bei einem Unfall nicht auslösen etc.). Das Fahrzeug ist in den USA verunfallt und wurde in Russland instandgesetzt, sodass es nahezu wie neu aussah. Ich habe nun über https://www.clearvin.com/ bzw. die Behörde der USA NMVTIS Fotos des Fahrzeugs nach dem Unfall gesehen und eben die Anmerkung, dass es ein Totalschaden ist.

Hier der KV.

https://abload.de/image.php?img=bild20v8fsf.jpg

2016-07-20 Copart, Inc.
Dallas, Texas
Phone: 9723915728
Junk
The vehicle is incapable of safe operation for use on the roads or highways and has no resale value except as a source of parts or scrap, or the vehicle's owner has irreversibly designated the vehicle as a source of parts or scrap. This vehicle shall never be titled or registered. Also known as non-repairable, scrapped, or destroyed.


Der Passus im Kaufvertrag bzgl. Schrott/Bastlerfahrzeug wurde NICHT angekreuzt.

Wie sind die Aussichten auf Erfolg gegen den Händler vorzugehen? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Besten Dank und viele Grüße.

-- Editiert von fragenderUser am 18.12.2018 19:38

-- Editiert von fragenderUser am 18.12.2018 19:39

-- Editiert von fragenderUser am 18.12.2018 19:40

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
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fragenderUser hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von fragenderUser
#2

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Wenn der Verkäufer Ihnen gegenüber erklärt hat, dass mit dem Vorschaden gemeint ist, dass lediglich Kratzer nachlackiert wurden, so kann dies grundsätzlich eine Zusicherung darstellen.

Hier würde sich jedoch die Frage der Beweisbarkeit stellen, da Sie hier in einem zivilgerichtlichen Verfahren für eine entsprechende Zusicherung beweispflichtig wären, wenn die Gegenseite dies bestreitet (wovon auszugehen wäre).

Im Übrigen sehe ich aufgrund der im von Ihnen zur Verfügung gestellten Kaufvertrag abgegeben Erklärungen keine erfolgsversprechenden Möglichkeiten hier gegen den Händler vorzugehen, da deutlich gemacht wurde, dass Vorschäden bestehen und Art und Umfang nicht bekannt sind.

Anders wäre es, wenn dem Verkäufer sicher nachzuweisen wäre, dass diesem Art und Umfang der Vorschäden bekannt war. In diesem Falle würde eine arglistige Täuschung vorliegen und gegen den Händler könnte vorgegangen werden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 051112356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


J. Geike
Rechtsanwalt

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