Auto mit fraglichem Tachostand weiterverkaufen.

5. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mongobär
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto mit fraglichem Tachostand weiterverkaufen.

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit von privat einen PKW gekauft. Das Fahrzeug kam direkt aus Italien und wurde vom hiesigen Verkäufer nur weiterverkauft. Verkäufer war zwar eigentlich ein Händler, der den Verkauf aber über einen Bekannten zum Privatverkauf drehte. Natürlich ohne Gewährleistung etc.. Zugegeben, spätestens da hätten die Alarmglocken angehen sollen.
Zum Fahrzeug gab es ein Checkheft, dass in etwa zum Kilometerstand passte (~100Tkm)
Bei einer späteren Reparatur eröffnete mir ein bekannter Kfz-Meister, dass der technische Zustand des Wagens auf eine Laufleistung von mindestens 200.000-300.000 km schließen lässt. Es lässt sich aber nur sehr schwer nachweisen, wer am Tacho gedreht hat, da das Fahrzeug wie gesagt direkt aus Italien kam und ich keine Adresse oder Telefonnummer vonm Vorbesitzer habe. Vermutung ist, dass der Händler selbst gedreht hat da der ganze Laden im Nachinein sehr fadenscheinig wirkte.

Nun möchte ich den Wagen weiterveräußern. Nicht wegen des unklaren Kilometerstandes, sondern einfach weil ich mir ein neueres Fahrzeug kaufen möchte.

Jetzt habe ich Bedenken hinsichtlich des Kaufvertrages, da ich dort den Kilometerstand vermerken muss. Nach meinem Wissen ist es genau das, was momentan auf dem Tacho steht obwohl ich vermute, dass es wahrscheinlich mehr ist. Ich werde den Wagen auch wieder privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufen. Wie verhalte ich mich da rechtmäßig?

Vielen Dank für die Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Wie verhalte ich mich da rechtmäßig?

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In dem Sie beim Verkauf genau das Angeben was Sie hier geschrieben haben.

Schöne Grüße

-- Editiert von DemIhm am 05.08.2008 12:16:44

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Klären Sie den Käufer fair darüber auf, was Sie in Erfahrung gebracht haben. Das ist die sicherste Methode, nachher keine Diskussion mit dem Käufer zu haben.

Im Vertrag würde ich festhalten, dass der Tachostand u.U. nicht der Gesamtfahrleistung entspricht, sondern diese bereits erheblich höher liegen kann.

Ich vermute, dass der Wagen relativ preiswert war, oder welchen Grund sollte es sonst geben, unter den genannten Bedingungen ein Auto zu kaufen? :augenroll:



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" --- OO ---"

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

ich würde meine vermutung u. die feststellung des kfz-meisters im vertrag fixieren, so kann im nachhinein keiner etwas anderes behaupten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

quote:
... da könnte ja jeder betrügen wenn er wüßte das beim privatverkauf nicht passiert wenn da betrogen wird.
ich würde den wagen verkaufen mit dem kaufvertrag den ich mit dem käufer gemacht habe und fertig.


Das beißt sich jetzt aber, oder? Über den vermeintlichen Betrug aufregen, aber dann wissentlich den Wagen mit falschen Angaben verkaufen :augenroll:

Dem Vorbesitzer muss man beweisen, dass er von einer hier bisher ja erstmal nur vermuteten Abweichung der Gesamtlaufleistung wusste. Erst dann könnte man was machen.

Die Abweichung müsste beim Verkauf eigentlich nicht angegeben werden, weil der TE es ja nicht wirklich besser weiß. Aber die Vermutung sollte man aus Gründen der Fairness schon weitergeben.

Die Eingangsfrage war ja, wie man sich am besten verhält. Und da kann die Antwort nur sein, mit offenen Karten spielen.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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