Auto mit wirtschaftlichen Totalschaden verkauft, Gewährleistung?

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto mit wirtschaftlichen Totalschaden verkauft, Gewährleistung?

Hallo,

ich muss leider erstmal etwas weiter ausholen.
Ich hatte einen Audi A5 von 2012 der nicht ganz rund lief. Da ich ein absoluter leihe bin, habe ich mich an einen Bekannten KFZ-ler gewendet, dir mir angeboten hat, mein Auto privat zu reparieren. Das Angebot habe ich angenommen und somit war ich mein Auto erstmal 6 Wochen los. Als es mir reichte und ich mein Auto endlich wieder haben wollte, schrieb ich ihm und forderte mein Auto, ohne Erfolg. Er hatte mein Auto in der Nacht davon verunfallt. Ohne Führerschein, auf Drogen - Fahrerflucht.
Mein Auto konnte ich am Montag darauf vom Abschlepphof „abholen", nachdem ich einen Gutachter drüber schauen lassen habe.
Dieser stellte einen wirtschaftlichen Totalschaden fest und stellte das Auto daraufhin in die restwertbörse ein.
Der Wert vor dem Unfall wurde auf 16.800€ geschätzt und der Restwert belief sich durch die gebote in der Restwertböse auf 9.200€.
Ich habe das Auto anschließend an das zweithöchste gebot für 9090€ verkauft, da es mir zu kompliziert war mit dem Höchstbieter Kontakt zu halten.
Ich habe im E-Mail Verlauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auto 6 Wochen nicht in meiner Obhut war und ich keine Ahnung habe, was in dieser Zeit mit dem Auto passiert ist. Habe ebenso darauf hingewiesen, das ich keinen Kontakt mehr zu dem bekannten KFZ-ler nach der Aktion Pflege und somit auch nicht nachfragen kann. Ebenso wies ich darauf hin, das sicher irgendwas mit dem Auto passiert ist, da es auch ohne mein Wissen zwei verschiedene Felgen montiert bekommen hat.
Das Auto wurde ganz normal mit kaufvertrag verkauft und es wurde auch erwähnt, das der Kauf durch die restwertbörse zustande kam. In meinem Gutachten steht das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, also haben sie doch auch einen Totalschaden gekauft, oder nicht ?
Das Ende vom Lied ist, dass das Auto am 14.11.18 verkauft wurde und man sich heute bei mir gemeldet hat, es wäre der Partikelfilter ausgebaut und aus dem Steuergerät programmiert worden. Ich weiß von der Sache nichts, da ich mein Auto die letzten 6 Wochen vor dem Unfall und somit auch vor dem Verkauf nicht hatte.
Man möchte jetzt aber gerne Ansprüche an mich geltend machen. Können die das?
Natürlich ist mir „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ein Begriff, aber ich hab wirklich von nichts eine Ahnung gehabt und jetzt kommt sowas? Wofür habe ich denn von vorne rein geschrieben das ich nicht weiß, ob irgendwelche Veränderungen am KFZ vorgenommen worden sind?

Das nächste Problem - der bekannte KFZ-ler ist vor ca. 2-3 Wochen schwer verunfallt und liegt verbrannt auf der Intensivstation im Krankenhaus. Ich denke nicht das er mit den Käufern Rücksprache halten wird, oder überhaupt kann.

Jetzt meine Frage - was kann man mir? Welche Rechte habe ich und was würdet ihr mir raten?
Wenn ich nicht wüsste, das er irgendwas vom Partikelfilter geredet hat, würde ich ja nicht mal ausschließen, dass ich das auto bereits so erworben zu haben.
In wiefern kann man mir denn jetzt nachweisen, das der vorgeworfene Mangel auf meinem Mist gewachsen ist, oder zumindest von mir auszubügeln ist?
Die Käufer haben mit jedenfalls geschrieben, das Auto wäre bereits repariert, allerdings qualmt es zu sehr und besteht somit keine Abgasprüfung.
Ist das denn jetzt wirklich kein Problem?
Sollte ich sofort zum Anwalt?

Vielen Dank im Voraus und Entschuldigung für das wirre, aber ich bin bedient seit ich von den Käufern kontaktiert worden bin.

Mit freundlichen Grüßen

Mitch Vaterrodt

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Da wir den Kaufvertrag nicht kennen ist eigentlich jede Antwort nur Stochern im Nebel.


Es wird wohl darauf ankommen, wie /ob im Kaufvertrag
a) die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde
b) die Unfallschäden lt. Gutachten ausgeschlossen wurden
und vor allem
c) ob und ggf. wie alle Veränderungen durch den Schrauber im Vertrag ausgeschlossen wurden.

Zu c: mir fällt im Moment nichts ein, wie man die im Grunde ja unbekannten Veränderungen rechtssicher ausschließen kann und im Zweifel belegen will, dass die Veränderung (der Sachmangel) unbekannt ist und durch den Schrauber verursacht wurde.

Hier dreht sich alles um die zugesicherten Eigenschaften die sich ohne Kenntnis des Vertrages aus
altersgerechter Fahrzeugzustand minus im Gutachten erwähnte Unfallschäden ergeben.

Einen ausgebauten Partikelfilter verbunden mit der Deaktivierung im Steuergerät würde ich nach erster Einschätzung nicht wirklich als von der Sachmängelhaftung ausgenommen ansehen.
Aber eben nur eine erste Einschätzung, die sich durch Fakten durchaus verändern kann.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

https://www.bilder-upload.eu/bild-3d17ff-1550081304.png.html

Das ist der Vertrag.

Und im E-Mail verkehr wurde von mir ausdrücklich darauf hingewiesen das ich keine Ahnung habe was in den letzten 6 Wochen wo der Wagen noch ganz war mit ihm passiert ist.

Und vielen Dank!

-- Editiert von fb508876-33 am 13.02.2019 19:11

-- Editiert von fb508876-33 am 13.02.2019 19:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fahrzeugzustand war auf jeden Fall altersgerecht angemessen.
Keine unnormalen Abnutzungen und auch mir keine bekannten Schäden.
Der Wagen hat Geräusche gemacht und ging deshalb zu meinem Bekannten. Ob das was mit dem Partikelfilter zutun hatte, kann ich nicht sagen, da wir keine Korrespondenzen mehr miteinander führen, seit er mein Fahrzeug ohne meine Erlaubnis und ohne Führerschein verunfallt hat. Und wie glaube ich schon erwähnt im Krankenhaus liegt und nicht ansprechbar ist. Aber selbst wenn dem so wäre, kann ich doch dann nichts für diesen verstecken Mangel. Ich bin ja leider nicht mehr in den Genuss meines Autos gekommen und kann so gar nicht wissen, was damit passiert ist.
Angenommen ich habe den Wagen so schon gekauft und es einfach nicht gemerkt, da ich ein leihe bin. Wie soll man dann bitte mir dafür ans Leder? Ich habe doch überhaupt nichts getan...

Liebe Grüße
Mitch

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn der Wagen mit einem gültigen Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wurde, würde ich mir da recht wenig Sorgen machen. Der Käufer müsste nachweisen, dass Sie vom Mangel (Umbau) wussten und die in Arglist verschwiegen haben. Das dürfte ihrer Schilderung nach durchaus schwer werden.

Sollte die Sachmängelhaftung nicht ausgeshclossen worden sein, würde ich mir etwas mehr Sorgen machen. Tendenziell aber immer noch wenig. Nach wie vor müsste er nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

Das halte ich für schwierig, aber nicht unmöglich. Möglicherweise lassen sich diesbezüglich Zeitstempel vom Steuergerät auslesen.

Hinzu kommt, dass bereits zwei Monate seit Kauf vegangen sind. Das ist eine lange Zeit! Da kann viel passieren

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von fb508876-33):
Mein Auto konnte ich am Montag darauf vom Abschlepphof „abholen",


Zitat (von fb508876-33):
Ich bin ja leider nicht mehr in den Genuss meines Autos gekommen und kann so gar nicht wissen, was damit passiert ist.

Finde den Widerspruch ...



Hier ist halt das Problem, das man das Auto zwar entsprechend "kaputt" verkauft hat, aber halt auch entsprechend vollständig zu übergeben hatte.

Allerdings: der Käufer trägt für seine Behauptung, dass was fehlt das mitgekauft wurde die volle Beweislast.

Also würde ich die Kommunikation mit dem Käufer erst mal einstellen und auf Kontaktversuche nicht antworten



Zitat (von fb508876-33):
Die Käufer haben mit jedenfalls geschrieben, das Auto wäre bereits repariert, allerdings qualmt es zu sehr

Dann war die Reparatur wohl unsachgemäß - nicht das Problem des Verkäufers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch vielmals für eure Auskünfte.

Ich habe mich zwar ausführlich versucht zu rechtfertigen, allerdings ohne Erfolg.
Die Kommunikation wurde auf beiden Seiten eingestellt.

Sollte ich dennoch den Weg zum Anwalt suchen? Sie haben diesen Schritt definitiv angekündigt.

Ich habe auch eben Bilder bei WhatsApp bekommen, wo man etwas Bastelei mit einem blech sieht und halt den leeren Partikelfilter...
ist dieses kleine blech schon ein Beweis? Theoretisch hätten sie das ja auch selber gewesen sein können.


Falls ich zur Haftung gezogen werde, werde denn dann überhaupt ich, oder mein Bekannter zur Zahlung gebeten? Ich hatte mit dem ganzen Irrsinn doch gar nichts zutun und kriege obendrein noch 9000€ wegen dem verunfallen meines Autos von ihm. Kann doch nicht sein das ich auch noch für seinen Murks grade stehen muss.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch vielmals für eure Auskünfte.

Ich habe mich zwar ausführlich versucht zu rechtfertigen, allerdings ohne Erfolg.
Die Kommunikation wurde auf beiden Seiten eingestellt.

Sollte ich dennoch den Weg zum Anwalt suchen? Sie haben diesen Schritt definitiv angekündigt.

Ich habe auch eben Bilder bei WhatsApp bekommen, wo man etwas Bastelei mit einem blech sieht und halt den leeren Partikelfilter...
ist dieses kleine blech schon ein Beweis? Theoretisch hätten sie das ja auch selber gewesen sein können.


Falls ich zur Haftung gezogen werde, werde denn dann überhaupt ich, oder mein Bekannter zur Zahlung gebeten? Ich hatte mit dem ganzen Irrsinn doch gar nichts zutun und kriege obendrein noch 9000€ wegen dem verunfallen meines Autos von ihm. Kann doch nicht sein das ich auch noch für seinen Murks grade stehen muss.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb508876-33):
Falls ich zur Haftung gezogen werde, werde denn dann überhaupt ich, oder mein Bekannter zur Zahlung gebeten? I


Natürlich Du, denn Du hast den Wagen verkauft und lt. Kaufvertrag mit der ausdrücklichen Zusicherung Dieselpartikelfilter; du bist der Ansprechpartner des Käufers.

Zitat (von fb508876-33):
Ich habe mich zwar ausführlich versucht zu rechtfertigen, allerdings ohne Erfolg.


Verständlicn, denn es gibt keine Rechtfertigung, zumal es hier nicht um Verschulden geht.
Kaufrecht ist da viel subtiler.
Eine zugesicherte Eigenschft liegt nicht vor - Sachmangel gegeben.

Andererseits: der DPD ist jetzt auch nicht der Kostentreiber schlechthin. Da sich der Käufer jetzt so auf die Hinterbeine stellt vermute ich dass an dem Fahrzeug weit mehr defekt ist, Du schriebst ja selbst das der Audi vor der Abgabe an den Schrauber nicht rund lief.

Auch dieser Sachmangel war Dir also unstreitig bekannt, im Kaufvertrag wird er aber nicht erwähnt.

Zitat (von fb508876-33):
Sollte ich dennoch den Weg zum Anwalt suchen?
Wenn es nicht bei der Kommunikationseinstellung bleibt, wovon eigentlich auszugehen ist, auf jeden Fall.

Du hast jetzt schon einiges falsch gemacht, was man hätte juristisch sauberer lösen können - und dass nicht nur hinsichtlich des Verkaufs, auch im Hinblick auf anstehende Schadenersatzforderungen gegen den Schrauber.
Bei den Streitsummen solltest Du nicht weiter rumstoppeln sondern die Hilfe eines Profis in Anspruch nehmen.

Zitat (von fb508876-33):
ist dieses kleine blech schon ein Beweis? Theoretisch hätten sie das ja auch selber gewesen sein können.

Diese Frage hatte HvS schon vorher beantwortet.
Zitat (von Harry van Sell):
Allerdings: der Käufer trägt für seine Behauptung, dass was fehlt das mitgekauft wurde die volle Beweislast.

Das Blech alleine wird als Beweis vermutlich nicht ausreichen, aber in Kombination mit der Auslesung des Steuergerätes und der Aussagen der Reparaturschrauber als Zeugen und ggf. auch der Aussage Deines derzeit verunfallten Schraubers.

Hast Du mal in das Gutachten geschaut?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

was steht denn in dem Gutachten bezüglich Partikelfilter? Gar nichts?
Konnte der Gutachter den Motor laufen lassen? Wenn ja, waren die "Geräusche" weg, lief er einwandfrei (also rund)?
Und was für ein Unfall war es eigentlich?

Zitat:
Aber selbst wenn dem so wäre, kann ich doch dann nichts für diesen verstecken Mangel.
Aber der Käufer doch auch nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal, das ich euch die Zeit hierfür nehmt.

Also das Auto hat Geräusche gemacht und man sagte mir „die kämen vermutlich vom Turbo".
Er ist rund gelaufen, aber es war so ein pfeifendes Geräusch wenn ich Gas gegeben habe und der Turbo gearbeitet hat.

Im Gutachten steht gar nichts bezüglich der Geräusche, oder ob der Wagen sich starten lässt. Das hat man mich auch vor Ort bei der Abholung persönlich gefragt.
Allerdings hatte der Gutachter den Wagen an und hat keinerlei Besonderheiten erwähnt.

Was war das für ein Unfall?
Mit meinem Auto?
Der Kerl ist auf Droge eingeschlafen bei voller Fahrt (ca Tempo 100) und auf einer Landstraße in einer Linkskurve auf den Grünstreifen und in/durch diverse Büsche gefahren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Kerl ist auf Droge eingeschlafen bei voller Fahrt (ca Tempo 100) und auf einer Landstraße in einer Linkskurve auf den Grünstreifen und in/durch diverse Büsche gefahren.
Ich meinte eher die Schäden.
Wenn beispielsweise der Unterboden massiv beschädigt war dann durfte der Käufer vielleicht erwarten, dass er auch den Partikelfilter erneuern muss. Und dann hättest du u.U. nicht mehr extra darauf hinweisen müssen.

Anderes Beispiel: Nehmen wir mal an die Frontscheibe hatte vor dem Unfall einen Riss (das müsste man einem Käufer sagen). Wenn aber nun in den Unterlagen steht, dass die Schreibe bei dem Unfall zerstört wurde - ja dann muss man den Riss natürlich auch nicht mehr erwähnen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Schadensbeschreibung im Gutachten der Dekra:

Das Fahrzeug weist einen Anstoß mit Schwerpunkt vorne rechts und Unterboden auf.
Hierbei wurden der Stoßfänger, die Frontmaske, das Kühlerpaket, beide Kotflügel der Schweller rechts, sowie das Radhaus eingedrückt und aufgestaucht.
Die Achshälfte rechts, die LM-Räder vorne links und hinten rechts waren beschädigt.
Desweiteren waren die Motorhaube, das Wagendach, die Türen, die Seitenwände und die Heckklappe verschrammt. Diverse Zier- und Anbauteile waren beschädigt.
Eine Schadenerweiterung im Bereich des Unterbodens und der Radaufhängungen kann nicht ausgeschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eine Schadenerweiterung im Bereich des Unterbodens und der Radaufhängungen kann nicht ausgeschlossen werden.
Aus der schwammigen Aussage lässt sich leider nicht ableiten. Besser wäre sowas wie "Auspuffanlage beschädigt/gebrochen" gewesen. Schade, war auch nur eine Idee.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb508876-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Schade, war auch nur eine Idee.


Danke trotzdem dafür!

Mitch

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.508 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen