Auto nach nur paar Wochen ummelden (neuer Wohnort) - erlaubt?

16. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Auto nach nur paar Wochen ummelden (neuer Wohnort) - erlaubt?

Person A kauft im Mai ein Auto.
Die Person zieht schon Anfang Mai um (Mietvertrag Anfang Mai).
Person möchte aber noch Kennzeichen vom alten Ort haben.
Offiziell umgemeldet ist die Person nicht (Bürgerbüro/Rathaus nicht umgemeldet).

Darf die Person dann noch durch den alten Wohnsitz das Kennzeichen im "alten" Ort anmelden lassen?


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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Darf die Person dann noch durch den alten Wohnsitz das Kennzeichen im "alten" Ort anmelden lassen?

Die Frage erübrigt sich, da die neue Person, ohne Wohnsitz im entsprechenden neuen Zulassungsbezirk erst gar keinen PKW regulär zulassen kann.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
im entsprechenden neuen Zulassungsbezirk


? Die Person wohnt offiziell noch im alten Bezirk, weil sie noch nicht umgemeldet ist, es hat also keine Behörde Kenntnis von dem Umzug. Und sie will im alten Bezirk anmelden, wo sie aus Sicht der Behörden noch wohnt.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 16.04.2020 11:33

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#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

So wie ich es verstehe: das Auto wird angemeldet, nachdem der Umzug erfolgt ist.

Ummelden muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug. Das Umzugsdatum muss der Vermieter auch bescheinigen - da kann man nicht mogeln.

Wenn also die Zulassung in die zwei Wochen nach Umzug reinpasst, sollte das klappen. Kostet halt nur alles extra, weil man das Auto dann gleich wieder ummelden muss (und dabei das Kennzeichen behalten kann - was aber eine extra Gebür kostet).

Liegen Umzug und Autoanmeldung mehr als zwei Wochen auseinander wirds schwierig und man riskiert ein Ordnungsgeld.

Nebenbei: ein "fremdes" Nummernschild bringt nicht nur Vorteile. Bei "Einheimischen" wird schneller mal ein Auge zugedrückt.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von NaibaF123):
im entsprechenden neuen Zulassungsbezirk


? Die Person wohnt offiziell noch im alten Bezirk, weil sie noch nicht umgemeldet ist, es hat also keine Behörde Kenntnis von dem Umzug. Und sie will im alten Bezirk anmelden, wo sie aus Sicht der Behörden noch wohnt.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 16.04.2020 11:33


Wenn man natürlich aus einem Gesamtsatz wahllos 4 Wort zitiert, kann sich der Sinn natürlich umkehren :bang:

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#5
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Warum meldet man das Auto nicht direkt im neuen Wohnort an? Wäre deutlich einfacher und rechtlich weniger problematisch.

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Warum meldet man das Auto nicht direkt im neuen Wohnort an? Wäre deutlich einfacher und rechtlich weniger problematisch.


Zitat (von Ichweissnichts):
Person möchte aber noch Kennzeichen vom alten Ort haben.


Über Sinn und Inhalt kann man diskutieren, dann würde ich vorschlagen, den Thread in die "Plauderecke" zu verfrachten.

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Person möchte aber noch Kennzeichen vom alten Ort haben.
Wieso meldet man das Auto dann trotzdem nicht im neuen Bezirk an? Die Autonummer kann man trotzdem behalten ;)

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wieso meldet man das Auto dann trotzdem nicht im neuen Bezirk an? Die Autonummer kann man trotzdem behalten

Wie soll das gehen?

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#9
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Es geht ja halt hauptsächlich darum, dass die Person vom alten Wohnort das Kennzeichen behalten möchte.

Weil z.B. HH lieber ist als DD.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Darf die Person dann noch durch den alten Wohnsitz das Kennzeichen im "alten" Ort anmelden lassen?

Kommt ganz darauf an, ob das mit allen Fristen passt.

Wann endet denn der Mietvertrag der alten Wohnung?



Zitat (von Ichweissnichts):
Es geht ja halt hauptsächlich darum, dass die Person vom alten Wohnort das Kennzeichen behalten möchte.

Nein, darum geht es überhaupt nicht (das ist ja gar kein Problem), denn sie hat ja der Schilderung nach noch gar kein Kennzeichen.
Sie will ein Kennzeichen vom alten Wohnort erhalten, also ganz anderer Sachverhalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

zur Ausgangsfrage: Man darf so oft ummelden wie man will (ob auch mehrmals am Tag weiß ich allerdings auch nicht), kostet halt immer wieder Gebühren.
Solange die einzelnen Meldungen korrekt sind (bezüglich Meldeort meine ich) dann steht imho dem Vorhaben nichts im Wege.

Zitat:
Wieso meldet man das Auto dann trotzdem nicht im neuen Bezirk an? Die Autonummer kann man trotzdem behalten
Weil das nicht möglich ist vielleicht?

Ich kenne die Regel auch nur vom Hörensagen, wie läuft das denn genau?
Klar, man kann bei einem bestehenden Auto deutschlandweit die Kennzeichen behalten/mitnehmen. Aber wie ist das bei einem Fahrzeugwechsel?
Beispiel: Man zieht von Hamburg nach Dresden, fährt dann dort ein Jahr mit HH und kauft dann ein anderes Fahrzeug - darf man auch dann noch HH behalten? Praktisch ein Menschenleben lang?

Stefan

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
kauft dann ein anderes Fahrzeug - darf man auch dann noch HH behalten?

Bei Fahrzeugwechsel wäre mir das neu, bisher kenne ich nur neues Fahrzeug = neues Kennzeichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Wann endet denn der Mietvertrag der alten Wohnung?

Erst spät (September 20).

Bei Fahrzeugwechsel wäre mir das neu, bisher kenne ich nur neues Fahrzeug = neues Kennzeichen.

So kenne ich das auch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Erst spät (September 20).

Dann könnte das klappen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

In Anbetracht der Tatsache, dass man dem EMA ohnehin den Einzug meldet und nicht den Beginn eines Mietvertrages relativiert sich das alles sowieso. Man könnte ja bspw. auch erst im Juni, Juli oder August einziehen...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Man könnte ja bspw. auch erst im Juni, Juli oder August einziehen...

Eben, so ein Umzug kann ja schon mal länger dauern wenn es keinen Zeitdruck gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Und dann hoffen, das der Vermieter das "gewünschte" Datum in die Wohnungsgeberbestätigung einträgt?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Und dann hoffen, das der Vermieter das "gewünschte" Datum in die Wohnungsgeberbestätigung einträgt?


Da gibt es nichts zu hoffen. Ziehe ich erst drei Monate nach Übergabe ein, muss der Vermieter das im Zweifelsfall bestätigen*.

*natürlich kann er das nur nach bestem Wissen und Gewissen tun. Im Zweifelsfall liegt es halt am Umziehenden den Sachverhalt glaubhaft zu machen. Der Vermiwter kann sich aber keineswegs auf den Standpunkt stellen nur und ausschließlich das Datum der Erstvermietung einzutragen.

Wenn man sich entsprechenden $19 des BMG nahelegt, wird man auch feststellen, dass der Wohnungsgeber letzten Endes auf Angsben des Wohnungsnehmers diese Bestätigung geben kann.

-- Editiert von NaibaF123 am 16.04.2020 23:45

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Eins verstehe ich bei eurer Argumentation nicht. Was hat denn der Vermieter mit dem ganzen zu tun?

Der Mietvertrag fängt Anfang Mai an. Das ist fest und wird/kann nicht geändert werden.

Wo aber immer Spielraum ist:
Die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Da kann man sich ggf. Zeit lassen oder es lange hinausziehen (dafür wird aber eine Gebühr fällig).

Man kann ja z.B. argumentieren Person A schläft noch im alten Wohnort, weil der Umzug sich länger hinzieht (siehe Antwort 16).

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Der Mietvertrag fängt Anfang Mai an. Das ist fest und wird/kann nicht geändert werden.
Das bedeutet nicht, dass der Mieter auch schon am 1.5. dort einziehen müsste. Denn sein jetziger MV endet sehr viel später. Es drängt also keiner zum Umzug.

mE kann er im Mai das Auto kaufen, im Mai auch unter alter Adresse zulassen.

Nach dem UMZUG kann er schauen, ob sein neues EMA wieder für Melde-Angelegenheiten geöffnet ist. Derzeit arbeiten die EMA nur für Notfälle, die Ummeldung dürfte nicht dazugehören.
Ob eine Verwaltungsgebühr für Ummeldung anfällt, weiß ich nicht. Ein Bußgeld sehe ich auch nicht.
Zitat (von Ichweissnichts):
Man kann ja z.B. argumentieren Person A schläft noch im alten Wohnort, weil der Umzug sich länger hinzieht
Ich meine, hier muss man gar nicht argumentieren. Es gibt keine Pflicht, zu Beginn eines MV auch umzuziehen.

Aber ob er das *schönere* Kennzeichen mit zB HH behalten kann?
Das sehe ich nicht. Er muss im neuen Zulassungsbezirk , zb DD, sein KFZ auch zulassen... und erhält Das Doofe. ;)

https://umziehen.de/an-ab-ummelden/auto-ummelden-was-wird-benoetigt-180


p.s.
In Normalzeiten könnte ein Bürger auch erstmal in Urlaub fahren oder andere schöne Sachen machen, bevor er umzieht. Er hätte aber die neue Wohnung schon fest.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Eins verstehe ich bei eurer Argumentation nicht. Was hat denn der Vermieter mit dem ganzen zu tun?

Der füllt die Wohnungsgeberbescheinigungn aus.



Zitat (von Anami):
Aber ob er das *schönere* Kennzeichen mit zB HH behalten kann?
Das sehe ich nicht.

Der Gesetzgeber sieht das so, das reicht.



Zitat (von Anami):
Er muss im neuen Zulassungsbezirk , zb DD, sein KFZ auch zulassen...

Korrekt.



Zitat (von Anami):
und erhält Das Doofe.

Wenn an nicht beantragt das alte zu behalten, ja.
Mit Antrag behält er das alte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wo aber immer Spielraum ist:
Die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Da kann man sich ggf. Zeit lassen oder es lange hinausziehen (dafür wird aber eine Gebühr fällig).


Man hat genau 2 Wochen Zeit. Danach wird keine Gebühr fällig sondern ein Ordnungsgeld.
Vermutlich gibt es gerade wegen Corona aber andere Regelungen, die ich nicht kenne. Ich kann mit auch gut vorstellen, das man das Vorort erfragen muss.

Zitat:
Eins verstehe ich bei eurer Argumentation nicht. Was hat denn der Vermieter mit dem ganzen zu tun?


Seit ein paar Jahren muss der Vermieter den Einzug des Mieters bestätigen. Er stellt also eine Wohnungsgeberbestätigung aus, in der das Einzugsdatum (das nichts mit dem Anfang des Mietvertrages zu tun hat) steht.

Bei meinen letzten beiden Umzügen wusste mein Vermieter sehr genau (weil er nebenan wohnte) wann ich eingezogen bin und hat mir die Bestätigungen in den Briefkasten geworfen.

Ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Ummeldung.

Zitat:
Aber ob er das *schönere* Kennzeichen mit zB HH behalten kann?
Das sehe ich nicht. Er muss im neuen Zulassungsbezirk , zb DD, sein KFZ auch zulassen... und erhält Das Doofe.


Er kann sein HH Kennzeichen behalten. Wenn er nur umzieht, kann er das alte Kennzeichen inzwischen bundesweit mitnehmen. Kostet in der Regel aber eine extra Gebühr.
Allerdings kann er das alte Kennzeichen nicht auf ein andere Auto mitnehmen, wenn er sich z.B. ein neues Auto kauft.

Die Frage ist also wirklich, ob sich das ganze taktieren lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Man hat genau 2 Wochen Zeit. Danach wird keine Gebühr fällig sondern ein Ordnungsgeld.

Man kann umziehen / einziehen wann man möchte, da gibt es keine Frist.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann umziehen / einziehen wann man möchte, da gibt es keine Frist.


Natürlich.
Ich habe nie was anderes behautet :)

2 Wochen nach dem Umzug muss man sich ummelden. Wann man umzieht bleibt einen selbst überlassen. Allerdings gibt es ggfs. einen "Zeugen" für den Umzug, der sich Vermieter nennt und das ganz auch dokumentiert. Dessen sollte man sich bewusst sein.

Es ist nicht mehr so einfach wie früher, 2 Jahre nach dem Umzug zu behaupten man wäre gestern eingezogen... spätestens wenn auf der Wohnungsgeberbestätigung was anderes steht, kanns schwierig werden.

0x Hilfreiche Antwort

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