Auto ohne Garantie gekauft nach 40 KM Motor defekt

27. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Messy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto ohne Garantie gekauft nach 40 KM Motor defekt

Hallo,
habe bei Mobile de,ein Wohnmobil in 500 KM entfernung gekauft.
Bin mit dem Fahrzeug ca.40 KM gefahren dann war der Motor defekt.Mußte das Fahrzeug auf einem Autobahnparkplatz(460 KM entfernung von zuhause) stehen lassen und bin mit meiner Begleitperson wieder nach hause gefahren.Meine Frage:
Muß der Käufer das Fahrzeug zurück nehmen,da es schon nach einer Stunde defekt war,muß er das Fahrzeug selbst vom Parkplatz abholen da ich ca.5 Stunden entfernt bin.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 206x hilfreich)

Hallo,
Privat oder Händler?
Rücknahme :
Eigentlich ja, aber wenn Privat und der hat jegl. Sachmängelhaftung ausgeschlossen, kanns schwerer werden.
Schließlich lief der Motor ja und keiner kann Hellsehen wann es soweit ist.
Evtl.kein Öl drin??
Sprechen Sie auf jeden Fall den VK an und versuchen Sie alles.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
Messy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das öl wurde von mir kontrolliert.der kühler fing an zu kochen.auto wurde in eine vw-werkstatt geschleppt wo der kühler entlüftet wurde.nach 20 km das gleiche.mußte das fahrzeug 470km entfernt von mir auf einem autobahnparkplatz stehen lassen,und mit der begleitperson nach hause fahren.das kühlwasser habe ich vor abfahrt geprüft.das fahrzeug hatte am tag zuvor ein vollgutachten und au filleicht bringt mir das einen vorteil um an mein geld zu kommen.das fahrzeug wurde von privat gekauft im kaufvertrag steht kauf ohne garantie.bei autoscout gab der käufer an motor läuft super.

-- Editiert von Messy am 27.06.2004 15:05:19

-- Editiert von Messy am 27.06.2004 15:09:52

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#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 206x hilfreich)

Hallo,
dann haben sie keine Rechte zur Rückgabe.
Motor einwandfrei bei Übergabe. Privatkauf ohne Gewähr.
Bei Motorüberhitzung infolge Wassermangel muss sofort angehalten werden. Kein Weiterfahren möglich. Anhalten und Lüfter weiterlaufen lasssen ist die einzige Möglichkeit den Motor vor Überhitzung zu retten, wenns nicht schon zu spät ist.
Eine Überhitzung kündigt sich durch ansteigen der Temperatur an, zu sehen im Auto an der Anzeige. Wenn dies nicht beachtet wird das die Anzeige in den Roten Bereich geht, wird es zum kochen kommen und der (Motor)Schaden ist da.
Sorry, da wird nichts zu machen sein.
Pech gehabt. Kann aber jedem passieren.

Gruß Spezi

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#4
 Von 
Foxy44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie Wäre es denn wenn der verkäufer jetzt ein gewerbetreibende ist, zwar kein autohändler sondern ein gewerbe hatt und wo das wohnmobil sogar auf nahmen des betriebes steht im moment vom verkauf an ein privatperson?

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#5
 Von 
Foxy44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie Wäre es denn wenn der verkäufer jetzt ein gewerbetreibende ist, zwar kein autohändler sondern ein gewerbe hatt und wo das wohnmobil sogar auf nahmen des betriebes steht im moment vom verkauf an ein privatperson?

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#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 181x hilfreich)

Wenn er das Fahrzeug nur Privat genutzt hat, was ja bei einem Wohnmobil nicht unüblich ist. Auch keine Chance.

Pech gehabt. Nächste mal `n neues kaufen, da gib`s Garantie und ordentlich Wertverlust. :)

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#7
 Von 
Thodi
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

sehe ich genauso. Leider!!!!!!!!!!!

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#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

@ Foxy44

sollte Ihr Vk ein Gewerbe haben, würde ich hier in den Threads mal ein bisschen suchen.
Soweit ich mich erinnere, wurde das Thema schon einige Male behandelt, und ich glaube, meine beiden Vorposter irren.
Damals war die Rede davon, dass die Fahrzeuge eines Geschäftsmannes, aauch wenn sie privat genutzt wurden, sehr wohl als Händlerfahrzeuge zu sehen sind.
Aber bitte nochmal genau nachforschen!

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#9
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 181x hilfreich)

Mittlerweile gibt`s aber`n Urteil dazu, das sehr wohl ein Gewerbetreibender (wenn privat genutzt) dieses auch unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkaufen darf.

>>Gleichstellungsprinzip<< (Grundgesetz)

Die Rechtssprechung ist halt immer in Bewegung wie`n Auto halt. ;)

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

Okay,
aber wenn die Fa. im Kfz-Brief steht, geh ich mal davon aus, dass da nix ist mit privat, oder warum hat er die Karre nicht auf seinen Namen angemeldet??? ;)

Der Kopf des Gewerbetreibenden ist nämlich auch immer am Denken, um die Steuerschlupflöcher zu finden! ;)

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#11
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 206x hilfreich)

Was soll der denn für ein Gewerbe haben um ein (altes) Wohnmobil, gewerblich abzusetzen?? Und um sowas handelt es sich ja sicher hier, oder wie teuer war das WoMo?
Eher wahrscheinlich das man so ein Teil gewerblich nutzt und dann auch absetzen kann.

Gruß Spezi

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#12
 Von 
OGdR
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht war der Vorbesitzer ja eine Prostituierte ;-)

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#13
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 181x hilfreich)

:) :) :)

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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