Auto ohne Kaufvertrag verkauft.

2. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Cloudburst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto ohne Kaufvertrag verkauft.

Hallo,
bei mir gehts um folgendes Problem.
Ich hatte vor geraumer Zeit einen Autounfall, den ich aber nicht Schuld war.
Die gegneriche Versicherung hat dann ein Gutachten über den Schaden erstellen lassen.
Da es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, hat der Gutachter mir Wiederaufkäufer für das Fahrzeug angeboten.
Den höchstbietenden habe ich dann kontaktiert und mit ihm ein Termin ausgemacht zur Fahrzeugabholung.
Da ich eine recht wertvolle Anlage im Auto hatte, hab ich mir diese natürlich ausgebaut.
Das Fahrzeug wurde dann von so ne Art Spediteur abgeholt. Leider habe ich keinen Kaufvertrag abgeschlossen, sondern ihm nur unterschrieben, dass ich das Geld erhalten habe.
Ich wurde dann einige Tage später von diesem Spediteur angerufen. Dieser meinte, dass laut Kaufvertrag (den ich nie unterschrieben habe) das Radio und die Boxen drin sein müssten.
Da ich keinen Ärger wollte habe ich eingelenkt und ihm die Boxen und ein No-Name CD-Radio geschickt (Alpine war ursprünglich installiert).
Der Käufer verlangt nun, dass ich ihm noch Geld bezahle, da ich ihm ein minderwertiges Radio geschickt hätte, andernfalls würde er seinen Rechtsanwalt wegen nichterfüllung des Kaufvertrags einschalten.
Nun zu meiner Frage, hat der Wiederaufkäufer irgendwelche rechtlichen Ansprüche gegen mich? Es besteht ja nunmal kein Kaufvertrag, ist dann nicht automatisch gekauft wie gesehen?
Oder zählt das Gutachten vom Gutachter als Kaufvertrag?

Vielen Dank im vorraus
MFG
Marcel

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

selbstverständlich haben Sie einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen - Kaufverträge können (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. über Grundstücke) auch mündlich abgeschlossen werden.

Offensichtlich hat der Käufer erkannt oder erfahren, dass das Radio und die Boxen nach Abschluss des Kaufvertrages ausgebaut worden waren. Daher hat er er einen Anspruch auf Nachlieferung der Boxen und des Radios, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrages vorhanden waren.

Falls dieser Anspruch nicht bestünde, stellt sich die Frage, weshalb Sie ihm die Boxen geschickt haben (?)

Viele Grüße

Nervin

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das hat einer "nach Gutachten" gekauft. Daher muss der Wagen auch die Ausstattung die im Gutachten steht haben.

Das Gutachter ist die Beschreibung des Beschaffenheit der Ware,

quote:

Den höchstbietenden habe ich dann kontaktiert und mit ihm ein Termin ausgemacht zur Fahrzeugabholung.


Ist der mündliche Kaufvertrag

Schick die Dinge die im Gutachten stehen, steht da kein Radio mit drin hat er es schwer irgendwas zu beweisen.

Oder hast du den Gutachter beauftragt den Wagen in deinem Namen zu verkaufen.....

Uwe



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
KFZ-Experte
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Bieter von Unfallfahrzeugen kann das
Gutachten einsehen, natürlich auch mit allen
Sonderausstattungen.
Wir hier etwas entfernt muß Schadenersatz
geleistet werden. Eigentlich auch logisch.

-----------------
" Gebe Hilfe in allen KFZ Fragen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo, wenn im Angebot das Radio und die Boxen aufgeführt waren, müssen sie auch mitgeliefert werden. Ansonsten droht grosser Ärger. Auch mündliche Verträge zählen.

-----------------
"Recht kann gebogen und verdreht werden !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.327 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen