Hallo,
bei mir gehts um folgendes Problem.
Ich hatte vor geraumer Zeit einen Autounfall, den ich aber nicht Schuld war.
Die gegneriche Versicherung hat dann ein Gutachten über den Schaden erstellen lassen.
Da es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, hat der Gutachter mir Wiederaufkäufer für das Fahrzeug angeboten.
Den höchstbietenden habe ich dann kontaktiert und mit ihm ein Termin ausgemacht zur Fahrzeugabholung.
Da ich eine recht wertvolle Anlage im Auto hatte, hab ich mir diese natürlich ausgebaut.
Das Fahrzeug wurde dann von so ne Art Spediteur abgeholt. Leider habe ich keinen Kaufvertrag abgeschlossen, sondern ihm nur unterschrieben, dass ich das Geld erhalten habe.
Ich wurde dann einige Tage später von diesem Spediteur angerufen. Dieser meinte, dass laut Kaufvertrag (den ich nie unterschrieben habe) das Radio und die Boxen drin sein müssten.
Da ich keinen Ärger wollte habe ich eingelenkt und ihm die Boxen und ein No-Name CD-Radio geschickt (Alpine war ursprünglich installiert).
Der Käufer verlangt nun, dass ich ihm noch Geld bezahle, da ich ihm ein minderwertiges Radio geschickt hätte, andernfalls würde er seinen Rechtsanwalt wegen nichterfüllung des Kaufvertrags einschalten.
Nun zu meiner Frage, hat der Wiederaufkäufer irgendwelche rechtlichen Ansprüche gegen mich? Es besteht ja nunmal kein Kaufvertrag, ist dann nicht automatisch gekauft wie gesehen?
Oder zählt das Gutachten vom Gutachter als Kaufvertrag?
Vielen Dank im vorraus
MFG
Marcel
Auto ohne Kaufvertrag verkauft.
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Guten Tag,
selbstverständlich haben Sie einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen - Kaufverträge können (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. über Grundstücke) auch mündlich abgeschlossen werden.
Offensichtlich hat der Käufer erkannt oder erfahren, dass das Radio und die Boxen nach Abschluss des Kaufvertrages ausgebaut worden waren. Daher hat er er einen Anspruch auf Nachlieferung der Boxen und des Radios, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrages vorhanden waren.
Falls dieser Anspruch nicht bestünde, stellt sich die Frage, weshalb Sie ihm die Boxen geschickt haben (?)
Viele Grüße
Nervin
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" "
Das hat einer "nach Gutachten" gekauft. Daher muss der Wagen auch die Ausstattung die im Gutachten steht haben.
Das Gutachter ist die Beschreibung des Beschaffenheit der Ware,
quote:
Den höchstbietenden habe ich dann kontaktiert und mit ihm ein Termin ausgemacht zur Fahrzeugabholung.
Ist der mündliche Kaufvertrag
Schick die Dinge die im Gutachten stehen, steht da kein Radio mit drin hat er es schwer irgendwas zu beweisen.
Oder hast du den Gutachter beauftragt den Wagen in deinem Namen zu verkaufen.....
Uwe
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""
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Der Bieter von Unfallfahrzeugen kann das
Gutachten einsehen, natürlich auch mit allen
Sonderausstattungen.
Wir hier etwas entfernt muß Schadenersatz
geleistet werden. Eigentlich auch logisch.
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" Gebe Hilfe in allen KFZ Fragen"
Hallo, wenn im Angebot das Radio und die Boxen aufgeführt waren, müssen sie auch mitgeliefert werden. Ansonsten droht grosser Ärger. Auch mündliche Verträge zählen.
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