Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.
Und zwar Person A verkauft privat ein Auto ohne Tüv, im Kaufvertrag steht das übliche ohne Gewährleistung usw.
Jetzt hat Person B versucht den Tüv neu zu machen, jedoch kamen dort einige Mängel raus, Querlenker ausgeschlagen, Auspuff undicht und paar kleinigleiten wie Licht falsch eingestellt.
Person B will jetzt von Person A die Reperaturkosten und Ersatzteile einfordern.
Wie sieht das rechtlich aus ? Muss Person A jetzt die Kosten tragen ?
Zur Info, Person A wusste von den Mängel nichts und hat das Fahrzeug bis 1 Woche vor verkauf selbst noch gefahren.
gruß Nadine
Auto ohne Tüv verkauft, jetzt Mängel
21. Juni 2013
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Frage vom 21. Juni 2013 | 21:46
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 43x hilfreich)
Auto ohne Tüv verkauft, jetzt Mängel
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2013 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
quote:
im Kaufvertrag steht das übliche ohne Gewährleistung usw.
Dann sind ja alle Mängel aufgeführt die man kannte.
quote:
Und zwar Person A verkauft privat ein Auto ohne Tüv,
quote:
und hat das Fahrzeug bis 1 Woche vor verkauf selbst noch gefahren.
Für diesen Zufall (verkauf direkt nach Ablauf von TÜV statt TÜV neu machen) gibt es sicherlich eine plausible Erklärung?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 21. Juni 2013 | 22:41
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 43x hilfreich)
Für diesen Zufall (verkauf direkt nach Ablauf von TÜV statt TÜV neu machen) gibt es sicherlich eine plausible Erklärung?
ja gibt es, das Auto hat 220000 km runter und einen großen sichtbaren Steinschlag mitten im Sichtfeld auf der Scheibe, der im Kaufvertrag aufgeführt wurde und deshalb kein neuer Tüv gemacht wurde.
-- Editiert dine4420 am 21.06.2013 22:45
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#3
Antwort vom 22. Juni 2013 | 10:24
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Der Käufer hat grob fahrlässig gehandelt wenn er
das Fahrzeug ohne eingehende Untersuchung erwirbt.
Nur wenn dem Verkäufer arglistig verschwiegene Mängel
nachgewiesen werden können, wäre er in Regress zu nehzmen.
-----------------
""
#4
Antwort vom 22. Juni 2013 | 20:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
quote:
ja gibt es, das Auto hat 220000 km runter und einen großen sichtbaren Steinschlag mitten im Sichtfeld auf der Scheibe, der im Kaufvertrag aufgeführt wurde und deshalb kein neuer Tüv gemacht wurde.
Sehr gut, dann droht daher auch keine Gefahr.
Altersbedingter Verschleiß ist das Problem des Käufers, blieben also nur arglistig verschwiegene Mängel. Dafür wäre der Käufer aber in der Beweislast.
Fordern kann er natürlich, auch nerven und das sogar per Anwalt. Sogar Klage könnte er erheben. Das Problem dürfte nur sein sie zu gewinnen, da sehe ich derzeit keinen Ansatzpunkt für ...
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