Auto privat Verkauf defekt

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go550766-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto privat Verkauf defekt

Hallo, ich habe mein gebrauchtes Auto (privat) verkauft(an privat). Käufer ist Probe gefahren & hat 100€ Anzahlung geleistet. Es wurde ein Vertrag festgelegt mit folgendem Inhalt:
Privatverkauf, keine Garantie/Gewährleistung
Anzahlung in Höhe von 100€
Übergabe des Autos erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt am ......
Rest Betrag wird bei Abholung gezahlt.
Käufer meldet das Auto ab.

Eine Woche nach Vertragsabschluss wurde das Auto abgeholt & die Restzahlung geleistet.

Einen Tag nach dem der Käufer das Auto abgeholt hatte, schrieb er mir dass das Auto Schleif-Geräusche von sich geben würde & er zu einer Werkstatt gefahren sei: das Radlager sei kaputt - Lebensgefährliches Fahrzeug. ,, das hätte man merken müssen".
Nun wird mir unterstellt,
Ich hätte bewusst ein kaputtes Auto verkauft. Ich verwies darauf, dass ich nicht dafür hafte, wenn ihm etwas kaputt geht nachdem er damit gefahren ist & das mir keine Mängel bewusst sind/waren. Und wenn man es ,, hätte merken müssen" dann hätte er es ja bei der Probefahrt auch merken müssen. Denn bei mir fuhr das Auto ohne Probleme.
Ich wiederholte des Öfteren dass es ein Privatverkauf/Kauf war und es keine Gewährleistung/Garantie gibt.
Woher soll ich wissen ob er das nicht kaputt gefahren hat?! Bei mir fuhr alles problemlos!

Aufjedenfall droht er mir nun mit dem
Anwalt & sagt es wäre Betrug & ich hätte es ja gewusst. Außerdem sagte er ,, du bist mit meinem Auto gefahren ohne meine Einwilligung- denn das Auto gehört mir
Sobald der Vertrag unterschrieben wurde." was für mich völliger Quatsch ist, denn meines Wissens nach, erfolgt die Eigentümer-Übergabe nach der vollständigen Zahlung.(korrigiert mich wenn ich falsch liege).

Wichtig zu wissen: der Halter des verkauften Autos, ist nixht der selbe wie der, der im Vertrag steht. Jedoch war der Halter beim Verkauf und Vertragsabschluss anwesend.

Ich bitte um eine kurze Rückmeldung

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go550766-45):
denn meines Wissens nach, erfolgt die Eigentümer-Übergabe nach der vollständigen Zahlung.

Das ist falsch.



Zitat (von go550766-45):
der Halter des verkauften Autos, ist nixht der selbe wie der, der im Vertrag steht.

Soll bedeuten im Vertrag steht ein falscher Halter? Warum?



Ich würde die Kommunikation jetzt erst mal einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von go550766-45):
Aufjedenfall droht er mir nun mit dem
Anwalt & sagt es wäre Betrug & ich hätte es ja gewusst.


Was er beweisen müsste. Hört sich für aber eher an als wolle er einfach noch ein bisschen nachverhandeln. Einfach nicht drauf eingehen und schauen ob was kommt. Ich denke, eher nicht.

Zitat (von go550766-45):
Außerdem sagte er ,, du bist mit meinem Auto gefahren ohne meine Einwilligung- denn das Auto gehört mir
Sobald der Vertrag unterschrieben wurde."


Ist auch völliger Quatsch. Eigentumsübergang erfolgt üblicherweise mit Übergabe des Fahrzeugs inklusive Papieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go550766-45):
Ich bitte um eine kurze Rückmeldung
Ich weiß´ja nicht was du wissen willst. Du hast keine Frage gestellt. Aber ich würde die Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Sein Auto - sein Problem...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von go550766-45):
das Radlager sei kaputt - Lebensgefährliches Fahrzeug. ,, das hätte man merken müssen".


Richtig, wie Du schon festgestellt hast auch bei der Probefahrt....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von go550766-45):
sagt es wäre Betrug & ich hätte es ja gewusst


Das müßte er im Streitfall gerichtsfest beweisen. Ist in der Regel schwer bis unmöglich. Die Probefahrt ist das beste Argument gegen die Behauptung des K, der Mangel sei für den VK "offensichtlich" gewesen.

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