Auto privat Verkauft, Käufer verlangt Geld wg Getriebe

2. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
El-Slash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto privat Verkauft, Käufer verlangt Geld wg Getriebe

Hallo,habe am Do 26.08.04 v. privat mein 12 Jahre alten BMW verkauft. Ich benutzte hierzu den Kaufvertrag von mobile.de.
Der neue Käufer wohnt 300 km weit weg. Er kam mit dem Zug, unterschrieb Vertrag, (keine Probefahrt) und fuhr direkt heim. Im Vertrag habe ich nichts dergleichen reingeschrieben wie "gekauft wie besichtigt" Aber es steht auch nichts im Vertrag drin, dass ich eine Gewährleistung dem Käufer geben muss.Jedenfalls rief der Käufer mich am Mo an, und behauptet dass das Getriebe kaputt sei. Und dass das Auto, als er schon am Do losfuhr nach ca. 30 km einfach ausgegangen sei! Was ich mir nicht vorstellen kann. Er verlangt 300 Euro für Reparaturen von mir! Das finde ich alles komisch. Warum ist er denn dann überhaupt bis nach Hause gefahren? Das Getriebe ist meiner Meinung nach in Ordnung gewesen als es noch mir gehörte. Mag ja sein, dass es auf dem Weg von 300 km kaputt gegangen ist. Muss ich ihm Geld geben?

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"el-slash"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
wie so oft die gleiche Masche.

Nachher noch den Preis mindern wollen.

Sind Sie sicher, dass in dem Vertrag nichts über Gewährleistungen und Sachmängelhaftungen steht??

Normalerweise schließt man sowas aus.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>Ich benutzte hierzu den Kaufvertrag von mobile.de<<<

Bei diesem Vertrag ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Sie können ruhig schlafen! Solange der Käufer Ihnen keine Arglist nachweisen kann, besteht für Ihn kein Rechtsanspruch auf jedwede nachträgliche Preisminderung.

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"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
El-Slash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bräuchte dringen nochmal Ihre Hilfe. Also im Vertrag steht fest geschrieben: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."
Ich möchte dem Mann jetzt schriftlich schreiben dass er kein Geld mehr bekommt von mir. Ich befürchte dass dieser mich trotzdem damit nicht in Ruhe lassen wird. wie kann ich am besten vorgehen?

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#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Nichts machen, leerlaufen lassen, das legt sich von selbst. ;)

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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