Hallo das Community!
Am 06.02.24 habe ich ein Auto privat gekauft. Heute hat der Nachbar mich auf Farbgebung auf dem Kotflügel hinten rechts hingewiesen, dass es seiner Meinung nach so nicht in Ordnung wäre. Dann direkt zum Autohändler vor Ort gefahren. Das Autohaus meinte es wären tatsächlich laut meiner VIN der linke Kotflügel und Stoßstange vorne ausgetauscht worden. Im Anschluss bin ich zu einem KFZ-Sachverständiger gefahren, er meinte das Auto hätte noch zusätzlich auf der rechten Seite im Bereich zwischen Vordertür und vorderen Kotflügel definitiv einen Unfall gehabt, die Tür wäre gespachtelt und nicht fachgerecht repariert, dass es womöglich irgendwo billig gemacht worden. Der hintere Kotflügel tatsächlich ausgetauscht worden, aber kein Originalteil.
Auf dem Kaufvertrag steht tatsächlich nichts über Unfall oder andere Mängel. Steht halt wie "Privatverkauf, daher keine Garantie und Rücknahme, gekauft wie gesehen". In dem Moment hatte ich drauf nicht geachtet dass es überhaupt nicht notiert war.
Das Hauptproblem ist aber, dass der Ersthalter an die Person verkauft hat, die mit Überführungskennzeichen fünf Tage lang gefahren ist, dann aber das Auto auf dem Hof abgestellt hatte um es doch zu verkaufen.
Meine Frage wäre nun, weil es über Unfall auf dem Kaufvertrag nichts steht, ob ich überhaupt den Kaufvertrag anfechten kann?
Dass der Verkäufer sagen wird er habe nichts über Unfall gewusst ist ja klar. Soll ich daher den Ersthalter zuerst kontaktieren und dann den Verkäufer zur Rede stellen?
Wäre über jede andere Idee sehr froh.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
-- Editiert von Moderator topic am 17. September 2024 17:27
-- Thema wurde verschoben am 17. September 2024 17:27
Auto privat gekauft, Unfall verschwiegen
17. September 2024
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Frage vom 17. September 2024 | 16:28
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto privat gekauft, Unfall verschwiegen
#1
Antwort vom 17. September 2024 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Soll ich daher den Ersthalter zuerst kontaktieren und dann den Verkäufer zur Rede stellen?
Der Ersthalter ist nutzlos.
Es wäre aber sinnig, in Erfahrung zu bringen, ob der Ersteigentümer was über den Unfall im Kaufvertrag mit Deinem Verkäufer stehen hatte.
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