Auto privat verkauft, Käufer will das Geld zurück.

25. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kostromaa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto privat verkauft, Käufer will das Geld zurück.

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Käufer A kauft vom privaten Verkäufer B ein gebrauchtes Fahrzeug. Eine Probefahrt wurde von A gemacht und im Kaufvertrag gibt es den Gewährleistungsauschschluss, gekauft wie wie gesehen und probe gefahren. Dazu ist vermerkt, dass Tachostand wie abgelesen dargestellt wird und die Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges unbekannt ist. Das wurde mit dem Käufer auch ausdrücklich besprochen.

Jetzt nach 3 Tagen, will der A das Geld zurück, da es angeblich paar Probleme mit Klima und mit dem Fahrwerk gibt. Nach absage von Verkäufer wurde dann festgestellt, dass das Auto 70.000 mehr km drauf hat. Also wird dem Verkäufer jetzt Betrug unterstellt. Es wird mit Anwalt und mit der Anzeige bei der Polizei gedroht. Und der Käufer A will das Auto zurück geben.

PS: Der Verkäufer B hat das Auto vor einem Jahr genauso mit unbekannten KM und unter Ausschluss von Gewährleistung privat erworben.


Über eine Antwort bzw. Lösung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


kostromaa

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Kostromaa am 25.06.2013 06:50

Über eine Antwort bzw. Lösung würde ich mich sehr freuen.

Antwort auf was? Du hast keine Frage gestellt

Lösung könnte sein:
quote:
von Kostromaa am 25.06.2013 06:50

Dazu ist vermerkt, dass Tachostand wie abgelesen dargestellt wird und die Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges unbekannt ist. Das wurde mit dem Käufer auch ausdrücklich besprochen.

Das "vermerkt" heißt doch dass der unbekannte KM-Stand im KV steht? Wenn dem so ist, dann ist unbekannte Laufleistung die versprochene Eigenschaft des Kfz die erfüllt wurde. Heißt "Wurde besprochen" dass es doch nicht im KV vermerkt wurde? Gibt es Zeugen für diesen Informationsaustausch?
Das hier scheint der springende Punkt in deiner Geschichte zu sein.
Sollte nur der Km-Stand lt. Tacho im KV angegebenen sein und es keinen Vermerk über unbekannte Mehrleistung und/oder es nicht belegbar ist, dass der Käufer unterrichtet wurde, sehe ich den K im Recht. Das Auto erfüllt nicht die versprochene Eigenschaft "KM-Stand x", sondern "KM-Stand x+70000" und der K kann rückabwickeln. Da schützt auch kein Gewährleistungsausschluss, denn das Auto muss die Eigenschaften besitzen die von dir angegeben wurden. Zumal wäre der VK dann schadensersatzpflichtig.


quote:
von Kostromaa am 25.06.2013 06:50

Es wird mit Anwalt und mit der Anzeige bei der Polizei gedroht.

soll er machen. Anzeige ist irrelevant. Jeder kann alles anzeigen. Das Ergebnis ist relevant. Laut deiner Schilderung des Falls sehe ich kein Ergebnis. Mit Anwälten würde ich keine Brieffreundschaft unterhalten.

quote:
von Kostromaa am 25.06.2013 06:50

Jetzt nach 3 Tagen, will der A das Geld zurück, da es angeblich paar Probleme mit Klima und mit dem Fahrwerk gibt.

Auto des Käufers = Problem des Käufers.
Außer VK wusste davon und hat es ihm verschwiegen. Das nennt man "arglistige Täuschung". Diese muss aber vom Käufer bewiesen werden. Kein Beweis = K-Problem.

quote:
von Kostromaa am 25.06.2013 06:50

Und der Käufer A will das Auto zurück geben.

Ich würde dem K anbieten das Kfz zurückzunehmen um es erneut zu verkaufen, würde es aber gleichzeitig ablehnen ihm dafür den Kaufpreis teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Sprich: "K soll es VK schenken"

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kostromaa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke dir erstmal, war sehr hilfreich. Im Kaufvertrag steht ausdrucklich, dass die Gesamtlaufleistung unbekannt ist, und laut Tacho sind so uns viele km drauf.
Käufer meint aber, dass die Werkstatt nachweisen kann, dass das Auto vor paar Monaten ausgelesen wurde, somit konnte der Verkäufer uber die Mängel informiert sein... Ist das revelant?

Danke und Gruss

Kostromaa

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Käufer meint aber, dass die Werkstatt nachweisen kann, dass das Auto vor paar Monaten ausgelesen wurde, somit konnte der Verkäufer uber die Mängel informiert sein... Ist das revelant?


Klar ist das relevant. Wie oben schon richtig steht, wenn der VK um die Mängel WUSSTE und der K das beweisen kann, wurde der K arglistig getäuscht. Also ist die spannende Frage:

Wusstest Du, dass das Auto die Mängel hat und hast dem K diese verschwiegen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kostromaa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht nicht um mich. Und nach Angaben des Verkäufers wusste er davon nichts, davon abgesehen dass es eine Frau ist. Gruss

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das beantwortet nicht die Frage ob VK über den Mangel wusste. little-beagle hat das einfach mal in der du-Form verfasst, weil er davon ausging dass TE=VK, aber trotzdem ist diese Frage wichtig und sollte beantwortet werden.



Ich sehe das Problem, dass derjenige der das Kfz ausgelesen hat davon wusste (Mechaniker). Das ist aber kein Beweis, dass der Mechaniker das auch VK mitgeteilt hat. Der Beweis fehlt also.

Aber:
Da der wahre KM-Stand auslesbar ist (vom Mechaniker etc), muss sich imho Vk anrechnen lassen sich um den wahren KM-Stand ohne weiteres bemühen zu können, aber VK hat dies unterlassen!

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kostromaa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hmm, habe aber noch nie gehört daß das Fehler Auslesen es ermöglicht , den wahren km Stand zu erfahren. Gruss

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Kostromaa am 25.06.2013 10:44

Hmm, habe aber noch nie gehört daß das Fehler Auslesen es ermöglicht , den wahren km Stand zu erfahren.

Oh, ich dachte es geht noch um den Km-Stand. Ich habe 0 Ahnung von Kfz-Technik

Es geht also um Klimaanlage und Fahrwerk?
Wenn das von einem Mechaniker ausgelesen wurde und entdeckt wurde, liegt der Verdacht nahe, dass VK darüber bescheid wusste, denn der Mechaniker wird zum Thema Reparatur an VK herangetreten sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Im Kaufvertrag steht ausdrucklich, dass die Gesamtlaufleistung unbekannt ist, und laut Tacho sind so uns viele km drauf.


Dann müßte der K nachweisen, daß der VK von der Mehrlaufleistung wußte und dies arglistig verschwiegen hat.

quote:
Käufer meint aber, dass die Werkstatt nachweisen kann, dass das Auto vor paar Monaten ausgelesen wurde, somit konnte der Verkäufer uber die Mängel informiert sein...


"Konnte" genügt aber nicht; der K müßte beweisen, daß, wer auch immer "das Auto ausgelesen" hat, den VK davon informiert hat.
Spekulation hilft ihm nicht bei seiner Beweislast.

Im übrigen frage ich mich, wer eigentlich so blauäugig ist, ein Auto unter einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung zu kaufen...

-- Editiert JuBiPe am 25.06.2013 11:36

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
Im übrigen frage ich mich, wer eigentlich so blauäugig ist, ein Auto unter einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung zu kaufen...

Nur solche die ein "Schnäpchen" erhoffen... und bei Bemerkung ihres IRRTUMS die Sache rechtlich rückabwickeln möchten.
Ist das eigentlich auch Strafbar :???:
Wenn nein, dann wird es höchste zeit.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Ist das eigentlich auch Strafbar

Nein, das scheitern an der eigenen Dummheit und am eigenen Geiz ist nicht strafbar. Insofern werden solche Käufer auch weiterhin nur vom Leben bestraft...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 26.06.2013 20:30

Nein, das scheitern an der eigenen Dummheit und am eigenen Geiz ist nicht strafbar. Insofern werden solche Käufer auch weiterhin nur vom Leben bestraft...

Diese Antwort ist (mal wieder) [color=red]episch[/color] :grins:

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