Auto unwissend als "unfallfrei" verkauft.

22. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
CrasselT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Auto unwissend als "unfallfrei" verkauft.

Hallo liebe Comunity,
ich habe vor einer Woche meinen 17 Jahren alten Wagen von Privat an Privat verkauft. Ich habe den Käufer vor Ort über alles was ich vom Fahrzeug weiß belehrt und alles offenbart.Probegefahren wurde das Auto ebenfalls. Zudem hat der Wagen 3 Wochen vor Verkauf TÜV erhalten. Nach langem Verhandeln haben wir uns über den Preis letzendlich einigen können und es kam zum Kaufvertrag.
Im Kaufvertrag habe ich unbewusst weder angekreuzt ob es unfallfrei ist oder nicht-unfallfrei , noch hat er was gefragt diesbezüglich.
Ich zitiere vom Kaufvertrag : "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit".
Nachdem der Wagen also letzendlich morgens abgeholt wurde, bekomme ich am Abend einen Anruf , dass der Käufer bei einer Werkstatt gewesen ist und dieser den Wagen als Nicht-Unfallfrei erklärt habe. Darüber hinaus soll ich den Wagen nun zurücknehmen oder ihm mit dem Preis entgegenkommen (30% des Verkaufspreises und am nächsten Tag ein weiteres Angebot von 15% Minderung des Kaufpreises)
Ich war der 8. Besitzer des Fahrzeuges und wurde beim Kauf des Autos nicht auf irgendwelche Unfälle belehrt, daher habe ich den Wagen wie bereits erwähnt wahrheitsgemäß ohne jegliche Angaben von Unfallfreiheit veräußert.
Er droht mir jetzt einen Anwalt eingeschaltet zu haben und , dass ich den Wagen definitv zurück nehmen muss, was ich nicht einsehe, da der mit dem Auto jetzt alles mögliche gemacht haben könnte ( z.b x-beliebige Teile ausgebaut, den kalten Motor überlastet etc).

Nun zu meiner Frage, wie sieht die Rechtslage aus und wie würde es weitergehen?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130349 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat:
Auto unwissend als "unfallfrei" verkauft

Zitat:
Im Kaufvertrag habe ich unbewusst weder angekreuzt ob es unfallfrei ist oder nicht-unfallfrei

Ja was denn nun? Das widerspricht sich beides irgendwie.

Hat man nun etwas angekreuzt oder nicht?
Oder sonstwo das Wort "unfallfrei" verwendet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CrasselT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort. Ja es kommt in dem Vertrag vor, jedoch zum ankreuzen, und da habe ich nichts angekreuzt. Ich habe das Feld übersehen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Was ist da im Vetrag zum Ankreuzen?

Nur ein Kästchen [ ] Unfallfrei oder nur ein Kästchen [ ] Unfallfahrzeug, oder zwei Kästchen, eins [ ] Unfallfrei und ein weiteres [ ] Unfallfahrzeug?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CrasselT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich zitiere aus dem Vertrag : "Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt- auch früher - [ ] Unfallfrei, [ ] keinen sonstigen Schaden, [ ] nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitten hat :*

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Wenn dort nichts angekreuzt ist, haben Sie keine Zusicherung gegeben, daß das Fahrzeug unfallfrei ist.

Also am besten Kommunikation mit dem Käufer einstellen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kontrast
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von bear):
Wenn dort nichts angekreuzt ist, haben Sie keine Zusicherung gegeben, daß das Fahrzeug unfallfrei ist.
Also am besten Kommunikation mit dem Käufer einstellen.


Schon hart und nicht nett dem Käufer gegenüber, aber im Endeffekt ist er selbst schuld.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CrasselT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Soll ich die Drohung mit dem Anwalt dann erstmal nicht weiter beachten?
Die Kommunikation habe ich mit dem eingestellt

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Ja, die Drohung mit dem Anwalt nicht weiter beachten. Auch nicht die Drohungen des Anwalts selbst, wenn der schreibt.

@Kontrast: Ich gehe davon aus, daß der TE tatsächlich nichts von dem Unfall wußte. Dann hätte er sogar das erste ankreuzen können "...soweit ihm bekannt...". Das ist nicht hart und bösartig dem Käufer gegenüber. Wer ein Auto kauft mit 8 Vorbesitzern, muß damit rechnen, daß der letzte Vorbesitzer nicht über alle Vorfälle bei seinen 7 Vorgängern bescheidweiß. Bestenfalls hat er eine Zusicherung seines direkten Vorgängers, daß dieser selbst keinen Unfall hatte mit dem Fahrzeug.

Wußte der VK hingegen von dem Unfall, sieht die Sache anders aus.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CrasselT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Falls wie gedroht ein Brief vom Anwalt kommen sollte, soll ich dann einfach nicht darauf eingehen? Was wäre dann die Rechtsfolge wenn ich einfach nicht darauf eingehe und wie wäre der ungefähre Ablauf?
Bedanke mich im voraus für die Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130349 Beiträge, 41516x hilfreich)

Also zumindest würde ich persölich nicht sofort darauf reagieren.

Ich würde erst mal seine Argumentation hier zur Diskussion stellen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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