Auto unwissend mit nicht eingetragener Gasanlage verkauft

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vepixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto unwissend mit nicht eingetragener Gasanlage verkauft

Guten Tag zusammen,

ich habe vor einigen Tagen ein KFZ verkauft, welches mit einer Gasanlage ausgerüstet war.
Der Verkäufer hatte sich das Auto angesehen, ich habe ihm gesagt, dass er eine Gasanlage hat, ich aber nicht weiß ob die eingetragen ist und mir nur ein Zertifikat vorliegt.

Ich habe dementsprechend im ADAC Kaufvertrag nichts von der Gasanlage erwähnt.

Nun meine Frage, der Käufer hat nun in Erfahrung gebracht, dass die Gasanlage nicht eingetragen ist.
Diese kann man aufgrund einer neuen Gesetzeslage auch nicht mehr eintragen.
Nun verlangt er von mir, dass ich den Wagen (Hat schon 1000km mehr auf dem Tacho) zurücknehme, oder halt ihm eine neue Gasanlage bezahle.

Wie kann man hier vorgehen?
Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, kann er mich zur Kasse beten?

Mit freundlichen Grüßen
Arthur

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Vepixx):
ich habe ihm gesagt, dass er eine Gasanlage hat, ich aber nicht weiß ob die eingetragen ist


Und die Fahrzeugpapiere hatte man auch nicht, das man hätte nachgucken können?
Dir ist aber schon bewusst, dass Gasanlagen in den Papieren eingetragen werden müssen?

Zitat (von Vepixx):
Diese kann man aufgrund einer neuen Gesetzeslage auch nicht mehr eintragen.


Nö.
Der Gesetzgeber hat nichts geändert, wohl Dekra und TÜV bezüglich der notwendigen Einzelabgasbescheinigungen.

Zitat (von Vepixx):
und mir nur ein Zertifikat vorliegt.


Was stand in dem Zertifikat?
Irgendwas von ECE-R-115 ?

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#2
 Von 
Vepixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und die Fahrzeugpapiere hatte man auch nicht, das man hätte nachgucken können?
Dir ist aber schon bewusst, dass Gasanlagen in den Papieren eingetragen werden müssen?


Genau das wusste ich eben nicht, dass es in den Fahrzeugpapieren stehen soll, ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht, mir wurde nur gesagt hier ein Zertifikat das reicht (Nach dem Motto wie eine ABE)

Zitat (von spatenklopper):
Nö.
Der Gesetzgeber hat nichts geändert, wohl Dekra und TÜV bezüglich der notwendigen Einzelabgasbescheinigungen.


Das meine ich, eine ECE-R115 liegt eben nicht vor, diese kann auch nicht mehr erstellt werden vom Hersteller, daher ist eine Eintragung nicht mehr möglich...

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Vepixx):
ich habe ihm gesagt, dass er eine Gasanlage hat, ich aber nicht weiß ob die eingetragen ist und
Ich denke, du wusstest genau, dass diese Anlage nicht eingetragen ist, denn später schreibst du ja selbst:
Zitat (von Vepixx):
Genau das wusste ich eben nicht, dass es in den Fahrzeugpapieren stehen soll, ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht, mir wurde nur gesagt hier ein Zertifikat das reicht


Meiner Meinung nach hast du dem Käufer also bewusst verschwiegen, dass die Anlage nicht eingetragen ist. Auf der anderen Seite könnte man aber natürlich auch sagen, dass der Käufer dies, bei solch einer Aussage von dir, natürlich auch direkt hätte kontrollieren können.
Ich würde sagen wollen, dass die arglistige Falschaussage von dir, dass du es nicht wüsstest, schwerer wiegt.

Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich dem Käufer entgegenkommen. Du musst halt abwägen, was für dich günstiger ist. Ein Gasanlage zu bezahlen oder den Wagen zurückzunehmen. Je nach Alter kann das schon einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. Klar sein muss dir, dass die Gasanlage, auf jeden Fall, stillgelegt werden muss.
Das hat aber, in meinen Augen, alles nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun, das ist eher eine arglistige Täuschung.


-- Editiert von -Laie- am 04.12.2018 13:25

Signatur:

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Meiner Meinung nach hast du dem Käufer also bewusst verschwiegen, dass die Anlage nicht eingetragen ist.


Wobei das genauso gut der Käufer hätte prüfen können.
Aber alles ziemlich dünnes Eis...

Zitat (von -Laie-):
Du musst halt abwägen, was für dich günstiger ist.


Das dürfte die Rücknahme des Fahrzeugs sein.



-- Editiert von spatenklopper am 04.12.2018 13:51

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#5
 Von 
Vepixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast mich denke ich mal falsch verstanden. Ich habe die Gasanlage vor einigen Jahren einbauen gelassen und mir wurde gesagt, alles okay du kannst damit rumfahren und hast keine Probleme.
Der TÜV hat auch ebenfalls nie was gesagt, der Wagen war in dem Zeitraum zweimal beim TÜV, ohne Mängel.

Ich hatte dem Autogasbauer blind vertraut und dachte mir einfach nur er wird schon wissen was er macht.
Mir wurde halt vermittelt, dass alles tiptop ist und weil ich eben keine Probleme hatte war ich auch in dem Glauben. Damals hatte ich noch gefragt, ob er alles Beim Straßenverkehrsamt eingereicht hätte und mir wurde gesagt da wird sich drum gekümmert.

Der Käufer hatte mich ja gefragt, ob diese eingetragen ist, dann habe ich ihm gesagt ich kann es ihm nicht sagen. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich eben nur das eine Zertifikat habe.

Ich will den Käufer auf keinen Fall hängen lassen, mir schwebt nur eher etwas vor wie z.B. 50/50 für eine neue Gasanlage.

Gruß
Arthur

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Vepixx):
ich habe ihm gesagt, dass er eine Gasanlage hat, ich aber nicht weiß ob die eingetragen ist und mir nur ein Zertifikat vorliegt.

Und das könnte man jetzt wie genau und möglichst gerichtsfest beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe die Gasanlage vor einigen Jahren einbauen gelassen
Das macht die Angelegenheiz für dich eigentlich eher schlechter als besser!

Zitat:
Der Käufer hatte mich ja gefragt, ob diese eingetragen ist, dann habe ich ihm gesagt ich kann es ihm nicht sagen
Jetzt könnte man dir sogar noch viel besser Arglist unterstellen!

Natürlich ist dir bekannt, ob die Anlage eingetragen wurde oder nicht! hast du jehmals die Fahrzeugpapiere abgegeben um etwas eintragen zu lassen, nachdem dir gesagt wurde, man kümmert sich darum!?!?! Wenn du nie NEUE Fahrzeugpapiere bekommen hast, wurde schlichtweg nichts eingetreagen! Alleine daher MUSST du schon wissen, ob was eingetragen wurde oder nicht...

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#8
 Von 
Vepixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mal ich nehme dann das Auto zurück, ist halt alles jetzt sehr dumm gelaufen, aber ich denke mal die Chancen stehen schlecht hier Recht zu bekommen und ein Gerichtsverfahren würde nur viel mehr kosten bedeuten.

Habe dem Käufer jetzt das Angebot gemacht eine Gasanlage einbauen zu lassen, bei 50/50 Kostenbeteiligung (Er hat ja einen immensen Vorteil bei einer neuen Anlage, oder eben das Auto zurück zu nehmen. (Muss dies direkt passieren, oder habe ich eine "Schonfrist" von paar Tagen um das Geld aufzutreiben)


// Leider habe ich in den Vertrag nicht mit aufgenommen, dass 1. eine Gasanlage besteht und unsicher ist, ob diese eingetragen ist...
Die Aussage wurde unter 4 Zeugen gemacht.
Hätte mich der Passus, dass die Eintragung unklar ist weiter gebracht?


-- Editiert von Vepixx am 04.12.2018 14:06

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Hätte mich der Passus, dass die Eintragung unklar ist weiter gebracht?
NEIN!
Du hast die Anlage einbauen lassen, nicht Jemand anderes! Alles andere habe ich Oben schon mal geschrieben...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wobei das genauso gut der Käufer hätte prüfen können.


So groß sind die Prüfpflichten nun auch nicht. Der VK hat zumindest implizit ein zugelassenes Kfz zugesichert, da kommt er nicht über "hätte der K doch merken können, daß was nicht eingetragen war" wieder heraus. Ein offensichtlicher Mangel, der zu einer einvernehmlichen Vereinbarung über dessen Vorliegen führt, liegt ja gerade nicht vor.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vepixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch allen vielmals, ihr seit eine große Hilfe gewesen, auch wenn es nicht das gewünschte Ergebnis ist, hat es mir nun doch geholfen.

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