Hallo, ich habe folgendes Problem
Verstorbene Person A hat ein Auto hinterlassen, nach Erbfolge ist seine Tochter (Person B) alleinige Erbin, diese ist aber noch minderjährig, ihre gesetzliche Vertretung ist ihre Mutter (Person C) diese war die Lebensgefährtin des verstorbenen.
Der Antrag für den erbschein ist gestellt, es gibt keine weiteren Kinder oder andere gesetzliche Erben und es gibt kein Testament.
Darf "C" das Auto von Person "A" verkaufen, bzw könnte sie damit jemanden beauftragen mit Vollmacht etc. da sie selbst noch berufstätig ist und sich noch um mehrere Häuser kümmern muss die ebenfalls zum Erbe
Auf welche Unterlagen sollte man dabei achten bzw besitzen?
eine schnelle und leicht verständliche Antwort ohne sich übermäßig auf Paragraphen zu beziehen wäre toll
Danke euch im Vorraus.
Auto verkaufen aus Nachlass.
26. Februar 2019
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Frage vom 26. Februar 2019 | 07:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkaufen aus Nachlass.
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 2. März 2019 | 20:59
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 46x hilfreich)
Zitat:
Auf welche Unterlagen sollte man dabei achten bzw besitzen?
eine schnelle und leicht verständliche Antwort ohne sich übermäßig auf Paragraphen zu beziehen wäre toll
Danke euch im Vorraus.
Ihre Frage ist leider zweideutig/schwammig.
Zum PKW verkauf ,benötigen Sie Fahrzeug-Schein-Brief,und letzten TÜV Bericht.
Im Kaufvertrag sollte stehen das Sie in Vollmacht verkaufen.
-- Editiert von Karl-Heinz1234 am 02.03.2019 21:00
#2
Antwort vom 2. März 2019 | 22:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatZum PKW verkauf ,benötigen Sie Fahrzeug-Schein-Brief,und letzten TÜV Bericht. :
Es gibt in Deutschland keinen "Fahrzeug-Schein-Brief". Und den letzten TÜV Bericht braucht man auch nicht zum verkaufen des KfZ.
ZitatDarf "C" das Auto von Person "A" verkaufen, :
Es ist nicht mehr das Auto von Person "A". Es ist das Auto vom Erben / den Erben.
Wenn es nur die minderjährige Tochter als Erben gibt, mal hier im Forum "Familienrecht" nachfragen. Für einige Vermögensverfügungen benötigt man eine gerichtliche Zustimmung.
ZitatAuf welche Unterlagen sollte man dabei achten bzw besitzen? :
Idealerweise:
- Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigentümers
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher "Fahrzeug-Schein")
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher "Fahrzeug-Brief")
- Aktuelle TÜV Bescheinigung
Wobei man zum Verkauf keine der vorgenannten Unterlagen benötigt, nur mindert das den Preis dann ganz erheblich.
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