Auto verkauft, Abholung mit alten Nummernschild?

25. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)
Auto verkauft, Abholung mit alten Nummernschild?

Guten Abend ich jetzt ein Auto verkauft, dass aus Polen kommt und auch dort zugelassen war, der Wagen Stand jetzt 3-4 wochen und ich habe endlich einen Interessenten gefunden, der jedoch das Auto nur abholen würde, wenn ich die polnischen nummernschilder dran lasse.

Jetzt wollte ich wissen, ob es irgendein Risiko für mich gibt, wenn ich diesem zustimme?!

Als Ich den Wagen abgeholt habe bekam ich vom Verkäufer eine Bescheinigung, dass der Wagen 21 Tage auf meinen NAmen + polnische Nummernschilder zugelassen und versichert ist.
Ich habe es dem Interessenten genauso erklärt, dieser sagte, er wüsste das und es wäre ja sein Risiko wenn er es trotzdem macht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen oder bringt es eventuell etwas wenn ich ein schreiben aufsetze, dass eventuell der Käufer bestätigt, dass er die polnischen Nummern nicht verwendet?!

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
dass eventuell der Käufer bestätigt, dass er die polnischen Nummern nicht verwendet


Ich kann dir auch gerne unterschreiben, daß ich dir nicht die Bude abfackele, aber wenn ich es doch tue, hilft dir das auch nicht mehr als wenn ich nichts unterschrieben hätte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke für die sehr Hilfreiche antwort und den Vergleich der in keinster Weise passt. Schließlich hätte ich was dagegen wenn du mir Bude abfackelst aber mir ist egal ob er die Nummernschilder benutzt ich möchte nur etwas in der HAnd haben um nachher nicht verantworltich zu sein, wenn der Käufer irgendeinen Unfug damit macht.

Also wenn ich überhaupt irgendwie haftbar gemacht werden kann, wenn er mit den Nummernschildern fahren will und ich ihm ausdrücklich gesgat habe, dass dies nicht gut ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
mir ist egal ob er die Nummernschilder benutzt


Na offenbar nicht, wenn du "nicht verantworltich" sein willst, wenn er damit Unsinn macht. Schade, daß du soviel Abstraktionsvermögen nicht hast, um zu sehen, daß mein Beispiel sehr wohl Sinn macht.
Es geht darum, daß dich eine vertragliche Regelung per se erst mal vor gar nichts schützt, wenn sie nicht eingehalten wird.

Wenn der Wagen auf dich zugelassen und versichert ist, wird man sich folglich bei allem, was der Halter zu verantworten hat, erst mal an dich wenden, etwa bei Strafzetteln wegen Falschparkens o.ä. Eine vertragliche Regelung mit einem Dritten hilft dir dann erst mal gar nichts.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Aus Erfahrung weiß ich, das es schon zu Problemen führen kann, wenn der Käufer den Wagen mit Roten Kennzeichen abholt.
In unserem Fall wurde ein Wagen erworben und dann für Raubzüge genutzt. Später ohne Kennzeichen abgestellt. Anhand der Fahrgestellnummer wurden wir als letzter Halter ausfindig gemacht.
Da wir gegenüber der Kripo allerdings einen Kaufvertrag mit Daten des Käufers (welche seinem Perso entnommen waren ) nachweisen konnten, war alles gut. Die Daten waren zwar gefälscht, der Kripo aber bereits bekannt.
Wird dein Auto ähnlich benutzt und du bist noch der offizielle Halter - prost Mahlzeit!!

ICH würde den Wagen abmelden und mir einen ordendlichen Kaufvertrag fertig machen, ehe ich ein Fahrzeug aus den Händen gebe.
Außerdem: was wenn der Käufer zwar kein Böser ist, aber auf deine Versicherung einen Unfall baut??


-----------------
"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Es ist ja nicht "meine Versicherung", als ich das Auto gekauft habe, habe ich lediglich vom VK gesagt bekoimmen, dass ich den Wagen 4 Wochen oder so fahren darf und dieser auf den Namen versichert ist, der in dem KV steht, also meiner, aber es ist die Versicherung des polnischen Vorbesitzers

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn du die Meinung der Anderen nicht zur Kenntnis nehmen möchtest, frage ich mich, warum du diese Frage gepostet hast????

Du hast eine Frage gestellt und auf diese Antworten bekommen. Was du daraus machst, ist und bleibt deine Sache - nur bitte nicht jammern, wenn es dann doch dumm läuft!!

Und ganz nebenbei: der Wagen war für 21 Tage auf deinen Namen versichert und hat zwischen 21 und 28 Tagen rumgestanden. Kann es sein, das überhaubt kein Versicherungsschutz mehr besteht und du den Käufer darüber zu informieren hast????

-----------------
"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Ja genau das ist die Sache es besteht kein Versicherungsschutz mehr, ich habe den Käufer gerade nochmal angerufen, und ihm die Sache nochmals erklärt, er miente zu mir, er würde dsad Auto kaufen und den Vertrag unterschreiben, wenn irgendwas passiert oder auch nicht passiert, dann sei er alleine dafür verantwortlich, da ich ja anchweisen kann, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt nicht mehr in mienem Besitz war.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

.....und wenn es zum extrem kommt auch garantiert bestätigen, das er davon wusste, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hatte!!

Wenn du echt meinst, das ein Kaufvertrag dich aus der Verantwortung entlässt, dann mach mal!


-----------------
"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

ja ich weiss es ja nicht sließlich braucht er die Nummernschilder zum Abmelden des Fahrzeugs, also woher soll ich wissen, dass der Käufer die nummernschilder nicht einfach dran machr und damit fährt?!

Genauso wie der polnische Verkäufer das Auto an mich übergeben hat und der Versicherungsschutz auf mich lief, hätte ich das Auto meinen Bekannten zum fahren gegeben und er hätte damit irgendwas gemacht dann hätte doch nicht der Pole die Probleme sondern ich, oder nicht?!

-- Editiert am 26.04.2010 17:22

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

in erster Linie ist immer der Fahrzeughalter verantwortlich!
Sind z.B. die Bremsen nicht in Ordnung und der Fahrzeugführer baut ein Unfall mit erheblichen Schäden - wer ist dann wohl Schuld??

Und nein, er braucht die Nummernschilder nicht, um das Fahrzeug umzumelden, weil 1) Du das Auto abmelden kannst
oder, wovon ausgegangen werden darf
2) das Auto keine Zulassung mehr hat, da dir ja mitgeteilt wurde dass das Auto für 21 Tage auf dich versichert ist!
Was er braucht sind die Fahrzeugpapiere, den Kaufvertrag und rote Nummern um das Fahrzeug zu überführen!!

-----------------
"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Ja gut ich merke, dass wir usn hier im Kreis drehen, ich bedanke mich für eure Bemühungen und sollte jemand noch eine Antwort auf meine Frage haben, dann soll er sich bitte melden.

Das waren hier alles sehr hilfreiche Tips und Erfahrungen, jedoch hätte ich gerne die Antwort auf meine Frage, ob ich haftbar gemacht werden kann, wenn der Käufer den Wagen irgendwo vorsetzt und ich nachweisen kann, dass der Käufer wusste, dass die Nummernschilder nur mitgegeben wurden und nicht zum fahren geeignet sind.

@Susi: schließlich ist es bei dir ja auch gut gegangen und du musstest die gestohlenen Sachen ja auch nicht zahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn Du Pech hast, kannst Du haftbar gemacht werden, ja. Das an der Sache was stinkt, hast Du ja selbst schon erkannt, sonst hättest Du die Frage hier nicht eingestellt. Es gibt auch den sog. "bedingten Vorsatz": Der Täter weiß zwar nicht sicher, daß etwas passiert, aber im Grunde genommen ist es ihm egal. Und da rettet Dich dann auch kein Schriftstück, mit dem Dir versichert wurde, daß der Käufer keinen Mist macht.
Anderes Beispiel: Dir verkauft jemand ein nagelneues Navi für 10,-€, an dem am besten noch Kratzspuren vom Raushebeln dran sind. Und Du läßt Dir schriftlich bestätigen, daß es nicht geklaut ist. Wird Dir dann auch nicht viel nützen.
Wenn das Fahrzeug noch Kennzeichen hat, die nicht mehr aktuell sind, tust Du gut daran, diese auch nicht mehr aus der Hand zu geben. Man glaubt gar nicht, wieviel ungemach einem dadurch entstehen kann, daß der neue Besitzer Sachen mit dem Fahrzeug macht, die er nicht hätte machen dürfen...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.104 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen