Auto verkauft, Käufer behauptet es wäre ein Unfallschaden vorhanden

21. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
KaiR123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft, Käufer behauptet es wäre ein Unfallschaden vorhanden

Hallo.
Ich habe vor ein paar Tagen einen 1er BMW privat verkauft.
Nun behauptet der Käufer dass bei einem Gutachten erkannt wurde, dass die linke Tür und der Kotflügel austetauscht und nicht fachgerecht lackiert worden wären.
Das Auto hatte seit es im meinem Besitz war keinen Unfallschaden gehabt.
Im Kaufvertrag sind die üblichen Gewährleistungsausschlüsse eingetragen. Außerdem wird von mir bestätigt dass das Fahrzeug seit es in meinem Besitz war keinen Schaden hatte (was auch stimmt).
Ich bin der 2. Besitzer und habe den Wagen von einem Händler.

Nun meine Frage an euch? Hat der Käufer überhaupt eine Chance auf eine Reduktion des Kaufpreises? Reichen die beiden Ausschlussklauseln aus?

Vielen Dank schonmal für euren Rat.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von KaiR123):
Im Kaufvertrag sind die üblichen Gewährleistungsausschlüsse eingetragen.

Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr.
Und für die gesetzliche Sachmängelhaftung gibt es viele frei formulierte.

Die spannende Frage ist also, was genau steht da?



Zitat (von KaiR123):
Hat der Käufer überhaupt eine Chance auf eine Reduktion des Kaufpreises?

Auch 1% ist eine Chance. Also JA.



Zitat (von KaiR123):
Außerdem wird von mir bestätigt dass das Fahrzeug seit es in meinem Besitz war keinen Schaden hatte

Hoffentlich hat das nicht tatsächlich so geschrieben. Sonst könnte das teuer werden.
Die Frage ist also auch hier, was genau steht da?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
KaiR123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut ist:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer 3 eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftungen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen."

Ein Vorsatz liegt von meiner Seite nicht vor, da mir kein Schaden am Auto bekannt ist.

Desweiteren gibt es die Klausel "das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden."

Auch das ist korrekt, da der Wagen in meinem Besitz keinen Unfall hatte.

Vielen Dank schonmal für die erste schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Dann dürfte es dem Käufer recht schwer fallen irgendwas zu beweisen.


Ich würde daher erst mal die Kommunikation einstellen. Sein Auto, sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KaiR123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das werde ich machen.

Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort und Einschätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde daher erst mal die Kommunikation einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Der bete Tipp den man geben kann. Ernsthaft!

Die Hürde der Nachweisbarkeit ist hoch. Aber nicht unüberwindbar..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KaiR123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwieweit wäre ich denn vor Gericht in der Beweispflicht?
Müsste ich Dokumente vorlegen die beweisen dass mir das Fahrzeug bereits als Unfallfrei verkauft wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von KaiR123):
Inwieweit wäre ich denn vor Gericht in der Beweispflicht?
Gar nicht. Der Käufer ist in der Beweispflicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Nun behauptet der Käufer dass bei einem Gutachten erkannt wurde, dass die linke Tür und der Kotflügel austetauscht und nicht fachgerecht lackiert worden wären.


Soll er doch das Gutachten vorlegen. Ich würde mich auch ganz gelassen zurücklehnen und nicht mehr antworten. Wer angibt, Fakten zu besitzen, darf diese gerne zur weiteren Prüfung präsentieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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