Hallo.
Ich habe vor ein paar Tagen einen 1er BMW privat verkauft.
Nun behauptet der Käufer dass bei einem Gutachten erkannt wurde, dass die linke Tür und der Kotflügel austetauscht und nicht fachgerecht lackiert worden wären.
Das Auto hatte seit es im meinem Besitz war keinen Unfallschaden gehabt.
Im Kaufvertrag sind die üblichen Gewährleistungsausschlüsse eingetragen. Außerdem wird von mir bestätigt dass das Fahrzeug seit es in meinem Besitz war keinen Schaden hatte (was auch stimmt).
Ich bin der 2. Besitzer und habe den Wagen von einem Händler.
Nun meine Frage an euch? Hat der Käufer überhaupt eine Chance auf eine Reduktion des Kaufpreises? Reichen die beiden Ausschlussklauseln aus?
Vielen Dank schonmal für euren Rat.
Auto verkauft, Käufer behauptet es wäre ein Unfallschaden vorhanden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatIm Kaufvertrag sind die üblichen Gewährleistungsausschlüsse eingetragen. :
Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr.
Und für die gesetzliche Sachmängelhaftung gibt es viele frei formulierte.
Die spannende Frage ist also, was genau steht da?
ZitatHat der Käufer überhaupt eine Chance auf eine Reduktion des Kaufpreises? :
Auch 1% ist eine Chance. Also JA.
ZitatAußerdem wird von mir bestätigt dass das Fahrzeug seit es in meinem Besitz war keinen Schaden hatte :
Hoffentlich hat das nicht tatsächlich so geschrieben. Sonst könnte das teuer werden.
Die Frage ist also auch hier, was genau steht da?
Der genaue Wortlaut ist:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer 3 eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftungen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen."
Ein Vorsatz liegt von meiner Seite nicht vor, da mir kein Schaden am Auto bekannt ist.
Desweiteren gibt es die Klausel "das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden."
Auch das ist korrekt, da der Wagen in meinem Besitz keinen Unfall hatte.
Vielen Dank schonmal für die erste schnelle Antwort.
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Dann dürfte es dem Käufer recht schwer fallen irgendwas zu beweisen.
Ich würde daher erst mal die Kommunikation einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Das werde ich machen.
Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort und Einschätzung.
Der bete Tipp den man geben kann. Ernsthaft!ZitatIch würde daher erst mal die Kommunikation einstellen. Sein Auto, sein Problem. :
Die Hürde der Nachweisbarkeit ist hoch. Aber nicht unüberwindbar..
Inwieweit wäre ich denn vor Gericht in der Beweispflicht?
Müsste ich Dokumente vorlegen die beweisen dass mir das Fahrzeug bereits als Unfallfrei verkauft wurde?
Gar nicht. Der Käufer ist in der Beweispflicht.ZitatInwieweit wäre ich denn vor Gericht in der Beweispflicht? :
Zitat:Nun behauptet der Käufer dass bei einem Gutachten erkannt wurde, dass die linke Tür und der Kotflügel austetauscht und nicht fachgerecht lackiert worden wären.
Soll er doch das Gutachten vorlegen. Ich würde mich auch ganz gelassen zurücklehnen und nicht mehr antworten. Wer angibt, Fakten zu besitzen, darf diese gerne zur weiteren Prüfung präsentieren.
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