Auto verkauft, Käufer hat Kaufvertrag unterschrieben und meldet sich nicht mehr

5. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dela82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft, Käufer hat Kaufvertrag unterschrieben und meldet sich nicht mehr

Hallo

Ich habe mein Auto auf mobile.de verkauft und dem Käufer auf seine E-Mail-Adresse einen Kaufvertrag mit meinen Personalien und den Fahrzeugdaten zugeschickt, damit er seine Personaldaten ergänzen kann. (von mir noch nicht unterschrieben!) Der Käufer hat mir den Kaufvertrag am 23.07.2020 mit ergänzten Personalien, sowie Ausweiskopie und seiner Unterschrift per E-Mail zurückgeschickt (sogar, in der Zeile, dass er das Auto erhalten hat, was nicht der Fall ist). Hierbei stellte sich heraus, dass der Käufer aus Finnland ist, was mich schlussendlich nicht weiter störte, da ich im Internet nachgelesen habe, dass ein Verkauf in die EU für mich keine grossen zusätzlichen Aufwendungen hat.
Vereinbart wurde auf seinen Wunsch hin, dass er den Kaufpreis auf mein Bankkonto überweist und ich mich melde, sobald das Geld auf dem Konto ist. In der Zwischenzeit (am 31.07.2020) habe auch ich ihm nach weiterem schriftlichen Kontakt den Kaufvertrag mit meiner Unterschrift und Kopien von meinen Ausweisdokumenten per E-Mail zugesendet und seither nichts mehr gehört. Er wollte das Fahrzeug diese Woche von einem Mitarbeiter oder Freund abholen lassen, reagiert nun aber auf keine meiner E-Mails mehr und das Geld ist auch nach knapp 2 Wochen nach wie vor nicht auf meinem Konto eingegangen.

Wie soll ich nun vorgehen, wenn er weiterhin nicht mehr auf meine E-Mails reagiert? Was habe ich für Möglichkeiten? Soll oder muss ich auf den Kaufvertrag bestehen oder kann bzw. darf ich überhaupt das Fahrzeug einfach erneut im Internet zum Verkauf anbieten?
Habe ich die Möglichkeit als Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten? Wenn ja, wie und wann? 2 Wochen wären morgen verstrichen.

Für eine rechtliche Auskunft wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen
D.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Meine Erfahrung zu Verkäufen bei mobile.de / Autoscout etc.

Eigentlich fast immer, wenn sich der vermeintliche Käufer plötzlich als "Ausländer" herausstellt und das Auto durch einen Freund abholen lassen möchte, steckt irgendeine Betrugsmasche dahinter.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1522x hilfreich)

Ich schliesse mich Basti an. Bei mir schrillten nach dem Lesen des Beitrages auch die Alarmglocken

Zitat:
Wie soll ich nun vorgehen, wenn er weiterhin nicht mehr auf meine E-Mails reagiert? Was habe ich für Möglichkeiten? Soll oder muss ich auf den Kaufvertrag bestehen oder kann bzw. darf ich überhaupt das Fahrzeug einfach erneut im Internet zum Verkauf anbieten?
Habe ich die Möglichkeit als Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten? Wenn ja, wie und wann? 2 Wochen wären morgen verstrichen.


Die Masche kann sein, dass wenn du das Auto erneut anbietest und verkaufst, der "Käufer" sich dann meldet um Schadensersatz zu fordern.

Hast Du in deinen Mails eine deutliche Frist (mit einem konkreten Tag) genannt?
Ist der Ausweis echt?
Hast Du mal versucht die Adresse zu googeln usw.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Dela82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, das klingt nicht gut.

Ja, ich habe heute Nachmittag eine E-Mail geschrieben, dass er den vereinbarten Kaufpreis bis 13.08. überwiesen haben muss und das Fahrzeug abholen soll, da ich sonst rechtsgültig vom Kaufvertrag zurücktreten werde oder gar rechtliche Schritten einleiten werde.

Der Ausweis ist echt und die Adresse habe ich auch schon gegoogelt, die gibt es tatsächlich und stimmt sogar gemäß Internet mit seinem Name überein.

Er hat aber weiterhin nicht reagiert. Was kann ich tun? Darf ich denn den Kaufvertrag rechtsgültig annullieren, wenn er bis 13.08. nicht reagiert?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120180 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Dela82):
ich habe heute Nachmittag eine E-Mail geschrieben,
Zitat (von Dela82):
Er hat aber weiterhin nicht reagiert.

Es soll tatsächlich Leute geben die nicht fiebernd vor dem Bildschirm sitzen und darauf warten das neue Mails reinkommen.

Kann auch sein, das die Mail einfach nicht angekommen ist.



Zitat (von Dela82):
Der Käufer hat mir den Kaufvertrag am 23.07.2020 mit ergänzten Personalien, sowie Ausweiskopie und seiner Unterschrift per E-Mail zurückgeschickt

Eventuell wartet der Käufer auch nur darauf, das der Verkäufer gleiches macht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dela82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dela82):
ich habe heute Nachmittag eine E-Mail geschrieben,
Zitat (von Dela82):
Er hat aber weiterhin nicht reagiert.

Es soll tatsächlich Leute geben die nicht fiebernd vor dem Bildschirm sitzen und darauf warten das neue Mails reinkommen.

Kann auch sein, das die Mail einfach nicht angekommen ist.

Seltsamerweise hat der Käufer jedoch immer innerhalb einer Stunde reagiert, bis ich den unterschriebenen Kaufvertrag mit meinen Personalien per E-Mail zugeschickt habe. Mit Vermerk, dass ich die gewünschte Kopie des Fahrzeugbriefs sende, sobald das Geld auf dem Konto angekommen ist. Seither sind 5 Tage vergangen.

Zitat (von Dela82):
Der Käufer hat mir den Kaufvertrag am 23.07.2020 mit ergänzten Personalien, sowie Ausweiskopie und seiner Unterschrift per E-Mail zurückgeschickt

Eventuell wartet der Käufer auch nur darauf, das der Verkäufer gleiches macht?


Das hat der Verkäufer bereits vor 5 Tagen getan.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Hm, das klingt nicht gut.
Stimmt, jedoch vorallem das was du in Post Nr 3 selber gemacht hast!!!

Zitat:
Ja, ich habe heute Nachmittag eine E-Mail geschrieben, dass er den vereinbarten Kaufpreis bis 13.08. überwiesen haben muss
Du hast so eine Nachricht NIE geschrieben!!! Wenn du anderer Meinung bist, BEWISE sowohl den Zugang deiner Nachricht beim Empfänger, als auch das der Empfänger die Nachricht auch gelesen hat! Du musst nicht das absenden der nachricht beweisen, sondern dass der Empfänger die Nachricht bekommen hat!

Zitat:
da ich sonst rechtsgültig vom Kaufvertrag zurücktreten werde
Auf welcher Rechtsgrundlage willst du denn momentan vom KV zurücktreten?

Zitat:
oder gar rechtliche Schritten einleiten werde.
Viel Spass, wird eine teure Angelegenheit für dich, wenn du dir von einem Richter erklären lassen möchtest, dass du eigentlich alles falsch gemacht hast was man nur falsch machen konnte, nach dem Kauf!

Zitat:
Darf ich denn den Kaufvertrag rechtsgültig annullieren, wenn er bis 13.08. nicht reagiert?
Klares NEIN!

Zitat:
Was kann ich tun?
Die Sache evtl erstmal ORDENTLICH angehen?

Das bedeutet du solltest volgende Schritte durchführen:

1) Deine "Geiz ist Geil" Mentalität ablegen!
2) Die etwa 3 Euro oder wie auch immer für ein zumindest Einwurfeinschreiben ausgeben!
3) In diesem Schreiben dann deine Fristen etz setzen!
4) Eine Ordentliche Frist zur Zahlung setzen, keine aberwitzig kurze! Das bedeutet, deine Frist sollte MINDESTENS 14 Kalendertage betragen. (Postlaufzeit noch hinzurechnen). Alles andere wird zu kurz sein und dann ist die Frist an sich schon nichtig!
5) Bedenken, die vergangenen Tage zählen nicht, also die Frist so setzen, dass die 14 Tage und Postlaufzeit auch eingehalten werden!

Die Sache jetzt also ORDENTLICH angehen und alles schön mit Nachweisen


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Dela82):
Der Ausweis ist echt und die Adresse habe ich auch schon gegoogelt, die gibt es tatsächlich und stimmt sogar gemäß Internet mit seinem Name überein.
Wie genau glaubt man das verifiziert zu haben?

Ist der Käufer zufällig ein renommierter Arzt/Ingenieur/vgl.?
Wäre zwar eher eine Masche beim Verkauf nach DE, aber wer weiß, was die sich mittlerweile für neue Maschen einfallen lassen.

-- Editiert von NaibaF123 am 06.08.2020 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dela82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Die Sache evtl erstmal ORDENTLICH angehen?
Das bedeutet du solltest volgende Schritte durchführen:
1) Deine "Geiz ist Geil" Mentalität ablegen!
2) Die etwa 3 Euro oder wie auch immer für ein zumindest Einwurfeinschreiben ausgeben!
3) In diesem Schreiben dann deine Fristen etz setzen!
4) Eine Ordentliche Frist zur Zahlung setzen, keine aberwitzig kurze! Das bedeutet, deine Frist sollte MINDESTENS 14 Kalendertage betragen. (Postlaufzeit noch hinzurechnen). Alles andere wird zu kurz sein und dann ist die Frist an sich schon nichtig!
5) Bedenken, die vergangenen Tage zählen nicht, also die Frist so setzen, dass die 14 Tage und Postlaufzeit auch eingehalten werden!
Die Sache jetzt also ORDENTLICH angehen und alles schön mit Nachweisen


Vielen Dank für die hilfreiche Anleitung. Dann werde ich nun also diese Woche noch abwarten, ob er sich doch noch meldet und andernfalls nächsten Montag einen Brief mit Frist auf 03.09.2020 (gemäss Post 2-5 Tage, max. 10 Tage Versand + 14 Tage) per Einschreiben mit Zustellnachweis an seine Adresse in Finnland senden.
Gesetzt den Fall, dass bis 03.09.2020 nichts passiert, weder ein Lebenszeichen von ihm, noch Eingang des Geldes auf meinem Konto, wie kann ich dann weiter verfahren? Darf ich dann mein Auto mit gutem Gewissen erneut zum Verkauf ausschreiben, ohne dass er mich belangen kann, bzw. einen Schadenersatz einfordern kann?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dela82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Dela82):
Der Ausweis ist echt und die Adresse habe ich auch schon gegoogelt, die gibt es tatsächlich und stimmt sogar gemäß Internet mit seinem Name überein.
Wie genau glaubt man das verifiziert zu haben?

Ist der Käufer zufällig ein renommierter Arzt/Ingenieur/vgl.?
Wäre zwar eher eine Masche beim Verkauf nach DE, aber wer weiß, was die sich mittlerweile für neue Maschen einfallen lassen.

-- Editiert von NaibaF123 am 06.08.2020 09:12


Ich bin davon ausgegangen, dass der Ausweis echt ist, nachdem ich seine Adresse gegoogelt habe und auf mehreren Seiten diese Adresse in Verbindung mit seinem Namen auftaucht. Zudem hat der Pass Prägungen drauf, wodurch ich (evtl. in meiner Gutgläubigkeit) von der Echtheit des Ausweises ausging.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Dela82):
Zudem hat der Pass Prägungen drauf, wodurch ich (evtl. in meiner Gutgläubigkeit) von der Echtheit des Ausweises ausging.
Ich vermute nicht, dass der Pass gefälscht ist, Aber ich ermute, dass es sich wohl um eine (angeleierte) Betrügerei mit fremden Ausweis handelt.

Zitat (von Dela82):
und Kopien von meinen Ausweisdokumenten per E-Mail zugesendet
Und damit hat er wieder eine weitere Identität....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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