Auto verkauft, Käufer holt fahrzeug nicht

31. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb516554-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft, Käufer holt fahrzeug nicht

Folgendes, ein bekannter von mir wollte sein Auto verschrotten, war auf dem Schrottplatz, kurz bevor ihm das ermöglicht wurde, kamen welche, die Interesse an einem kauf von dem fahrzeug hatte. Der Bekannte hat es natürlich verkauft und Papiere, Schlüssel, etc dem Käufer übergeben. Leider wurde kein Kaufvertrag gemacht aber der Bekannte / Verkäufer hatte eine Visitenkarte erhalten vom Käufer und dieser ist oft beim Schrottplatz anzutreffen da Kunde. Nun ist der Bekannte einfach weiter gefahren und hatte sich gefreut. Nach 3 Wochen jetzt, meldete sich die Polizei beim bekannten mit der Bitte das Fahrzeug abzuholen (Daten anhand des Kennzeichens wahrscheinlich ermittelt), allerdings ist ihm das ja nicht möglich oder gar gestattet da es garnicht sein Auto mehr ist! Nun, das blöde kommt jetzt, er hatte die Visitenkarte ausversehen weg geworfen, da er dachte die braucht er ja nicht mehr nach 2-3 Wochen, und nun weiss er keine Anschrift vom Käufer.

Wie wird das nun ablaufen? Müsste der Schrottplatz rausfinden welche Person das ist (Verkäufer bzw Bekannter erinnert sich an Fahrzeug und Ortswahl des Kennzeichens, da es nicht aus unsere Region direkt kam), kommt irgend eine Strafe auf den Verkäufer zu? Bzw kann eine kommen? Normalerweise hat dieser nicht falsch gehandelt, und der Käufer müsste sich wie es abgemscht war um alles weitere kümmern. Nach dem Verkauf gehört ihm das Fahrzeug ja nicht mehr und alles weitere kann einem ja egal sein?

Ich hoffe jemand kann weiterhelfen. Danke.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb516554-79):
dieser ist oft beim Schrottplatz anzutreffen da Kunde.

Sollte sich der neue Eigentümer dadurch nicht irgendwie ermitteln lassen?


Zitat:
Nach 3 Wochen jetzt, meldete sich die Polizei beim bekannten mit der Bitte das Fahrzeug abzuholen

An der Stelle wäre die Frage wie dein Bekannter mit dem Verwerter denn verblieben ist?
Gab es da keine Absprachen? Was irgendwo auf einem privaten Platz umher steht interessiert die Polizei im Normalfall nicht. Also kann man davon ausgehn das der Verwerter das Fahrzeug nun vom Hof haben wollte. Warum Sie sich allerdings der Sache annimmt ist trotzdem fraglich.

Zitat:
kommt irgend eine Strafe auf den Verkäufer zu? Bzw kann eine kommen?

Auf jeden Fall sollte dein Bekannter davon ausgehn sich nun um das KFZ kümmern zu müssen. Da aktuelle niemand greifbar ist hält man sich logischerweise an den letzten Halter.


Mit Kaufvertrag sähe die Sache etwas anders aus. Im öffentlichen Verkehrsraum würde es nach einer Zeit abgeschleppt/sichergestellt.

-- Editiert von Jule28 am 31.05.2019 22:28

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