Auto verkauft, Käufer will jetzt nicht abholen

7. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)
Auto verkauft, Käufer will jetzt nicht abholen

Hallo

Habe ein Auto in eBay eingestellt und wirklich mit besten wissen beschrieben. Das Fahrzeug startet nicht mehr laut adac ist ein Riemen gerissen.

Nun meint der Käufer es könnte der Keilriemen sein und will nun zurück treten.

Darf er das ?
Ich bin Laie und habe keine Ahnung von Autos, habe deswegen jedem die Möglichkeit gegeben vor dem bieten das Fahrzeug anzuschauen und sogar meine Handynummer hinterlegt.

Artikelnummer131664517449

Was meint ihr soll ich zum Anwalt ? ( habe Rechtsschutz)

-- Editier von unknownboy am 07.12.2015 19:56

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn du meinst, dass sich Zeit Afwand etc lohnen, dann geh zum Anwalt,ansonsten verkauf das Teil einfach erneut, evtl erst gar nicht ls Auktion, sondern nur direkt...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Es ist leider schon der zweite verkauf und habe ehrlich gesagt die Schnauze voll. Der erste Käufer faselt was von einem schweren heckschaden obwohl da nichts ist und jetzt meint der neue Käufer sich da rauszureden. Ich werde wohl oder übel morgen mal einen Anwalt kontaktieren. Denn ich will das Auto endlich los werden. Habe schon versucht das Auto direkt zu verkaufen mehr als 200€ will keiner geben...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von unknownboy):
Ich werde wohl oder übel morgen mal einen Anwalt kontaktieren.

Berichte uns bitte darüber!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von unknownboy):
Ich werde wohl oder übel morgen mal einen Anwalt kontaktieren

Dass Du den dann selbst bezahlen darfst, ist Dir aber klar? Setze dem Käufer zuerst mal in nachweisbarer Form (Einwurfeinschreiben) eine Frist (14 Tage nach Datum). Nach Fristablauf kannst Du dann zum Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Nun meint der Käufer es könnte der Keilriemen sein und will nun zurück treten.


? Du hast doch in der Auktion klar geschrieben "Es wird vermutet das der Keilriemen gerissen ist.". Dann hat der K das als bekannten Mangel "mitgekauft". Ich sehe da direkt keinen Rücktrittsgrund für den K.

1x Hilfreiche Antwort

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