Auto verkauft, jetzt Ärger mit Käufer!!!

13. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
IcemanDo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto verkauft, jetzt Ärger mit Käufer!!!

Hallo,

mal angenommen der Verkäufer "V" verkauft dem Käufer "K" ein gebrauchtes KFZ (3,5 Jahre alt) wo er schon der 3. Besitzer war. Im Kaufvertrag eines grossen Automobilclubs wo die Sachmängelhaftung schon ausgeschlossen wurde, wurde zusätzlich noch der alte Spruch "gekauft wie gesehen" vermerkt. Zusätzlich wurde vermerkt, dass V als Privatperson keine Haftung für spätere Mängel übernimmt. V ist juristischer Laie und wollte sich damit zusätzlich absichern.

Im Kaufvertrag wurde angegeben das der Wagen während V ihn fuhr keinen Unfall hatte und andere Mängel nicht bekannt seien.
Weiter wurde vermerkt, dass der Vorbesitzer von V einen Einparkschaden am hinteren linken Kotflügel hatte, welcher von einer Fachwerkstatt behoben wurde. Die Rechnung über diesen Schaden fügte V dem Kaufvertrag bei. K hat den Wagen nur im dunkeln besichtigt und dafür noch 3 Begleiter mitgebracht. Nachdem man sich über den Preis und auch die Formulierungen im Kaufvertrag einig ist, wird dieser von beiden Parteien unterschrieben.

K meldet sich 2 Tage später bei V und gibt an bei einem Gutachter gewesen zu sein, der festgestellt hat, dass auch die rechte Seite lackiert worden sei.
K möchte eine Kaufpreisminderung welche V aber nicht gewähren will da er von dem Schaden nichts weiss.
Weitere 2 Tage später bekommt V einen Brief vom Anwalt von K wo der gar eine Rückabwicklung des Kaufes fordert.

Wie sollte sich V nun verhalten, er kannte den Schaden ja nicht. Ausserdem wurde ja die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und der Zusatz "gekauft wie gesehen" im Vertrag vermerkt.
Welche Ansprüche kann K geltend machen?

Ist der Zusatz "gekauft wie gesehen" und "der Verkäufer übernimmt als Privatperson keinerlei Haftung für spätere Mängel" da der Käufer 2 mal darauf hingewiesen wurde als Individualvereinbarung zu sehen?

Für Antworten und Tipps wäre ich dankbar.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

Sie haben sich die Antwort schon beinahe selbst gegeben.
Sie können natürlich nur über Ihnen bekannte Mängel aufklären. So wie Sie schreiben wurde das auch getan.

Sofern Sie keine Kenntnis über die angebliche Nachlackierung hatten und diesbezüglich auch keine Zusicherungen erfolgt sind, sehe ich hier keine Ansprüche seitens des Käufers.

Gruß
DemIhm

-- Editiert von DemIhm am 13.02.2009 10:53

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#2
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
IcemanDo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank für die antworten!

was ist denn wenn der wirklich ein gutachten anfertigen lässt und sich herausstellt das ein unfallschaden vorliegt? wird der automatisch mir als letzten besitzer angekreidet oder kann das vor gericht auch so ausgelegt werden das ich den schon mit dem schaden damals gekauft habe?

was mich wundert, der wollte den wagen unbedingt haben, hat mehrmals angerufen und gedrängt, hat den wagen das erstemal abends im dunkeln besichtigt, keinen blick unter die motorhaube geworfen, was ich selbst als laie tun würde, hat den wagen abends abgeholt. die waren immer zu viert.

hätte ihm auch angeboten mal tagsüber zu kommen um zusammen zum adac oder zur dekra zu fahren.

gruss
IcemanDo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

hier ist ein Blick in Ihren Kaufvertrag entscheidend.
Wenn Ihnen beim Kauf kein weiterer Unfall als der Einparkschaden mitgeteilt wurde, dann können Sie diesbezüglich auch keine Angaben machen.

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Entspannt zurück lehnen.

Die Gewährleistung ist wirksam ausgeschlossen.

Arglistige Täuschung liegt nach Ihren Angaben nicht vor und ist demnach auch nicht zu beweisen.

Hier wird, wie mittlerweile fast üblich, versucht mit Druck und EPA im nachhinein Geld zu ziehen.



-----------------
" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Überhaupt nicht auf sowas einlassen und einfach ignorieren!

Der Vertrag ist - wie es beschrieben wurde - wasserdicht und da nützt auch die Drohkulisse mit Anwalt nichts!

In der Vertragsvorlage steht ja, dass der Wagen in IHREM Besitz keinen Unfall hatte. Mehr können Sie auch nicht wissen (es sei denn man kann Ihnen das nachweisen, z.B. indem der damalige VK bezeugen kann Sie auf diesen Schaden aufmerksam gemacht zu haben).

Ignorieren und möglichst nichts antworten, denn es wird darauf spekuliert, dass Sie sich in die Enge treiben lassen.

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