Hallo,
ich habe neulich mein Auto verkauft, wurde Probegefahren ohne Mängelfeststellung und sofort bezahlt.
Vertrag ist unter ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Jetzt kommt der Käufer an das er angeblich keinen TÜV bekommt weil die Felgen nicht zum Fahrzeug passen und das Dach wäre auch undicht.
Bei mir war das dach jedoch für das alter des Fahrzeugs entsprechend (ist ein fast 20 Jahre altes Cabrio) nicht undicht, d.h. ein paar kleine Tropen wenn er z.b. Schräg auf dem Bordstein stand.
Die Felgen sind nicht eingetragen und wurden aber seinerseits damals vom TÜV bei mir nicht beanstandet, daher bin ich davon ausgegangen das es Originalfelgen sind da diese ja nicht eingetragen werden müssen. Reifengröße ist ebenfalls original. Dies hab ich auch so geäussert.
Arglistig vertuscht hab ich also nichts, selbst wenn die Behauptung des Käufers zutreffen sollte (wovon ich mal nicht ausgehe weil mich das schon sehr wundern würde)
Er hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet der evtl. mit rücktritt vom Kaufvertrag droht, in wie weit hat er eine Chance damit durchzukommen?
Muss er dann beweisen das ich von den mängeln (sofern überhaupt welche bestehen und er sich das nicht nur ausgedacht bzw. übertrieben hat) bereits wusste oder wie sieht da die Rechtslage aus?
Gruß
Malte.
Auto verkauft, käufer will Geld
Sie könne heute Nacht beruhigt schlafen gehen!
Arglistiges Verschweigen bedeutet, vereinfacht gesagt, dass Sie den Käufer bewusst über einen Mangel getäuscht haben, etwa indem sie Mängel verschleiert haben. Ich gehe zum einen davon aus, dass Sie dies nicht getan haben. Zum anderen ist es auch so, dass bei einem Prozeß der Käufer Ihnen arglistiges Verhalten nachweisen müsste. Dies ist regelmäßig sehr schwierig.
Es dürfte also dem Käufer sehr schwer fallen einen Anspruch auf Rücknahme des alten Cabrios gegen Sie durchzusetzen.
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"Gruss Toppi
...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
Hallo,
danke erstmal für die Antwort, so sehe ich das eigentlich auch...
Von den von ihm nun behaupteten Mängeln war mir bis dato nichts bewusst, zudem das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette hat und mit exakt diesen Felgen dem TÜV vorgestellt wurde, diese hätte ja sollte die Behauptung des käufers zutreffen grob fahrlässig gehandelt oder?!
Ich bin jedenfalls nach der TÜV prüfung davon ausgegangen das alles ordnungsgemäß ist und mehr hab ich auch nicht behauptet.
Arlistig fällt somit also ja quasi schon weg...
naja er soll halt mal machen wenn er meint, mal schauen was bei raus kommt. ;-)
Gruß
Malte.
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Wenn sich hier jemand freut, dann ist es der Anwalt. Aber auch nur dann, wenn der Käufer eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat.
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"Gruss, Toppi
...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
>>Wenn sich hier jemand freut, dann ist es der Anwalt. Aber auch nur dann, wenn der Käufer eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat.<<
Der Anwalt freut sich auch ohne RS-Versicherung. Er bekommt sein Geld in jedem Fall.
Das stimmt...
bleibt zu hoffen das ihm das die ganze Mühe nicht wert ist... ich meine ist ja nicht so das seine Chancen jetzt 100% wären damit durch zu kommen.
Immerhin beträgt der Kaufpreis ganze 1300 Euro, dafür lohnt sich ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang nun ja eigentlich nicht.
Wie ist das eigentlich, selbst wenn er Rechtsschutz hat, sagt dann nicht irgendwann die Versicherung, "hier momentmal, die Chancen bzw. der Streitwert steht in keinem Verhältniss..." so nach dem Motto wir zahlen dann nicht mehr?!
Gruß
Malte.
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