Auto verkauft, kann Käufer Reparaturkosten verlangen?

19. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
pustekuchen123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft, kann Käufer Reparaturkosten verlangen?

Hallo,

ich habe heute privat ein Auto an einen Händler verkauft, der extra jemanden geschickt hat, um das Auto abzuholen (6 Stunden Fahrt). Dieser fand noch ein paar wenige Mängel (Kratzer) und schlug vor, 500 € vom Kaufpreis als Pauschale einzubehalten, da vorher keine Durchsicht erfolgte und ich fälschlicherweise Nebelscheinwerfer angegeben habe, die nicht vorhanden sind (mein Fehler, Abzug beim Preis verstehe ich da völlig). Ich habe zugestimmt, auch aus Nettigkeit, weil er so einen weiten Weg auf sich genommen hat.

Eine Durchsicht und das Auffüllen von Bremsflüssigkeit usw. würde ich sogar bezahlen, die er kommende Woche machen lassen will. Aber was ist, wenn seine Werkstatt nun X, Y oder Z reparieren will (und er vorher vielleicht sogar sagt, die sollen ruhig dies und jenes machen)? Er meinte, dass es gut sein könne, dass bei der Durchsicht noch mehr Kosten auf mich zukommen. Kann er diese Kosten von mir verlangen? Ich habe ihm ja keine Mängel verschwiegen, von denen ich nichts weiß. Er ist das Auto auch probegefahren und hat es genau unter die Lupe genommen (die Kratzer habe vorher nicht mal ich gesehen).

Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen, allerdings auf einem extra Wisch mit Unterschrift usw., als Ergänzung zum Kaufvertrag,

Danke vorab für die Hilfe.

-- Editier von pustekuchen123 am 19.03.2015 18:36

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen, allerdings auf einem extra Wisch mit Unterschrift

Na, dann hoffen wir mal, das der Text auch für Außenstehende sinnvoll erkennen lässt, das er sich auf dne Autokaufvertrag bezieht ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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