Auto verkauft. Jetzt meldet sich Käufer ständig

1. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
mechhony
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto verkauft. Jetzt meldet sich Käufer ständig

Hallo zusammen,

ich habe gestern mein Auto privat verkauft. Dem Käufer sind alle Mängel bekannt. Im Kaufvertrag wurde außerdem notiert, dass auf Mängel hingewiesen worden ist. Kurz nach dem der Käufer weg war, rief er noch einmal an, dass der Drehzahlmesser nicht funktioniere. Ich verwies auf eine kalte Lötstelle und bat an einen Teil vom Kaufpreis zurück zuerstatten, da mir der Fehler in der Hektik durch gegangen ist. Nun klingelt ständig das Telefon, weil er irgendetwas neues entdeckt hat. Kann er vom Kaufvertrag zurück treten? P.s. Das Fahrzeug war in der Anzeige als Bastlerfahrzeug deklariert. Vielen Dank im Voraus.

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wurde auch die Gewährleistung ausgeschlossen?
Privater Verkäufer?

quote:<hr size=1 noshade>Das Fahrzeug war in der Anzeige als Bastlerfahrzeug deklariert. <hr size=1 noshade>

War der Preis auch entsprechend?



Grundsätzlich gilt erstmal: Kommunikation einstellen. Sein Auto, sein Problem





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mechhony
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Danke für deine Antwort. Also auf einen Ausschluss der Gewährleistung hab ich jetzt explizit nicht hingewiesen. Da es sich ja um einen Privatverkauf handelt. Also so hab ich es zumindestens mal vor vielen Monden in BWL gelernt.

Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Oh, dann hast du aber ein Problem. Alles was defekt ist und nicht einfach normaler Verschleiss wird somit zu deinen Lasten gehen. Den Rat "Kontakt abbrechen, sein Auto sein Problem" sollte man in diesem Fall aslo NICHT befolgen.
Hier hast du einen fetten Bock geschossen. Die Deklaration als Bastlerfahrzeug reicht alleine nicht aus. Hier kommt es auf die komplette Annonce, das Verkaufsgespräch und den Vertrag an.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also auf einen Ausschluss der Gewährleistung hab ich jetzt explizit nicht hingewiesen. Da es sich ja um einen Privatverkauf handelt. <hr size=1 noshade>

Die hättest Du bei Privatverkauf aussließen können, jetzt haftest Du für 2 Jahre nach dem Gesetz.



quote:<hr size=1 noshade>Den Rat "Kontakt abbrechen, sein Auto sein Problem" sollte man in diesem Fall aslo NICHT befolgen. <hr size=1 noshade>

Zum einen war der Rat ein ganz anderer, zum anderen hat der Käufer die volle Beweislast wenn er was geltend machen will.



Wie man jetz am besten vorgeht, hängt von der Beantwortung der Nachfragen ab.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 02.03.2015 10:44

zum anderen hat der Käufer die volle Beweislast wenn er was geltend machen will.

Eben: und so lange er diese nicht erbringen kann sollte man nicht in den Dialog treten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Alles was defekt ist und nicht einfach normaler Verschleiss wird somit zu deinen Lasten gehen.


Sofern der K beweisen kann, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Jepp, aber das mit dem Tacho hat der Fragesteller ja schon zugegeben ;)

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mechhony
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Erstmal vielen Dank für die Antworten. Nun ist es so, dass ich einen Brief bekommen habe, dass Fahrzeug wg. arglistiger Täuschung zurück zu nehmen. Grund: Felgen hätten keine ABE, Motormanagementsystem nicht i. O. etc.

Der K war mit dem Wagen beim TÜV.

Dazu muss man sagen, dass der Wagen noch TÜV hatte und der dazu gehörige TÜV-Bericht keine Mängel aufweist, außerdem war die AU auch Mängelfrei. Und mit den Felgen hatte ich auch nie Probleme beim TÜV. Die waren zudem schon auf dem Wagen drauf, als ich den gekauft habe damals.

Jemand einen Tipp wie hier weiter verfahren werden sollte?

Danke + Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Erstmal weiter ignorieren.

Wenn er jetzt sogar von "arglistiger Täuschung" redet, muss er nciht nur beweisen das der Zustand gewährleistungsrechtlich relevant ist, sondern sogar zusätzlich das Dir das vor Verkauf bekannt gewesen ist.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Oder das der TÜV Prüfer einfach mal genauer hingesehen hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.294 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen