Auto verkauft - Käufer plädiert auf arglistig getäuscht (Sachmängelhaftung) und droht mit strafrechl

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto verkauft - Käufer plädiert auf arglistig getäuscht (Sachmängelhaftung) und droht mit strafrechl

Hallo Zusammen,

ich habe vor ca. drei Monaten mein Auto verkauft welches ca. 14 Jahre alt ist (1200€). Benutzt wurde der Mobile.de Kaufvertrag.
Bei Kaufvertragsschluss war klar das die Motorkontrollleuchte brennt, aufgrund einer defekten Drosselklappe. Im Kaufvertrag haben wir dann festgehalten, dass ich die Drosselklappe tausche bevor der Wagen abgeholt wird. Das habe ich dann auch mit einem Kumpel zusammen getauscht, der handwerklich geschickt ist, sodass die Kontrollleuchte erloschen ist. Der Käufer ist das Auto natürlich Probe gefahren und hat alles getestet.

Daraufhin haben wir auch den Kaufvertrag mit dem Zusatz der Drosselklappe geschlossen, dass die Drosselklappe vor Abholung getauscht wird. Zwei drei Monate bevor ich das Auto verkauft habe hatte ich auch den TÜV erneuern lassen, da dieser Fällig war. Als Randinfo wurde für den TÜV sogar noch einiges gemacht unter anderen neue Ganzjahresreifen und irgendwas an der Achse.

Nun möchte der Käufer den Wagen zurückgeben und wirft mir vor, dass ich die Motorkontrollleuchte abgeklemmt hätte, dass der Kilometerstand manipuliert ist, dass die Abgaswerte nicht stimmten, dass es im Innenraum plötzlich nach abgasen riecht, und das diverse andere Mängel arglistig verschwiegen hätte.

Zum Kilometerstand kann ich sagen, dass ich den Wagen selbst offensichtlich mit einem Manipulierten Tachostand gekauft habe. Ich habe nämlich einen Kaufvertrag in dem dieser genauso drin steht und ich habe da nichts dran geändert. Zu den anderen Mängeln, kann ich leider nichts weiter sagen ich bin kein Fachmann, dachte TÜV reicht aus. Mir ist auch nicht aufgefallen das es abgasen riecht, das würde mich auch wundern. Die Motorkontrollleuchte ging nach dem wir die Drosselklappe getaucht hatten aus. Daher wundert es mich nun auch das es heißt die wäre abgeklemmt wurden.

Wie dem auch sei, der Käufer hat einen Anwalt eingeschaltet der die Rückabwicklung verlangt. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und möchte diesen auch nicht zurückhaben, da dieser offensichtlich auch weiterhin gefahren wird…

Ferner schreibt der Anwalt das nun noch geprüft wird ob nicht auch strafrechlich gegen mich vorgegangen werden kann.

Wie soll ich mich am besten verhalten?


-- Editiert von afa. am 20.10.2017 08:56

-- Editiert von afa. am 20.10.2017 09:13

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Sachmängelhaftung im Kaufvertrag korrekt ausgeschlossen?
Wurde der KM Stand zugesichert? Wusstest du von einer evtl. Manipulation?
Riecht trotzdem stark nach nachträglicher Geldmacherrei....

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#2
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Folgendes steht im Kaufvertrag steht zur Gewährleistung:

"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."

Die Manipulation war mir nicht bekannt. Ich hatte keinen Grund den KM-Stand in Frage zu stellen.

Unter Punkt 3 steht Zusicherung des Verkäufers:
Der Verkäufer sichert Folgendes zu (nicht Zutreffendes bitte streichen):
Das Fahrzeug einschließlich des mitverkauften Zubehörs steht in seinem alleinigen Eigentum.
Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von km auf.
Das Fahrzeug ist mit dem Originalmotor / einem Austauschmotor mit einer km-Leistung von km ausgerüstet.
Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden:
Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen:


Offensichtlich habe ich den Km-Stand nach bestem Gewissen zugesichert, da ich selbst keine andere Infromation hattte.

-- Editiert von afa. am 20.10.2017 09:44

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Unter Punkt 3 steht Zusicherung des Verkäufers:
Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von km auf.


Und dort wurde dann der km-Stand eingetragen? Dann hast du tatsächlich ein Problem, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der km-Stand nicht stimmt.

Bei den übrigen Mängeln würde ich mir keine Sorgen machen, da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Dies greift aber nicht bei dem zugesicherten km-Stand

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#4
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Nunja, für mich stellt sich die Frage ob ich nun tatsächlich dafür grade stehen muss. Dafür kann ich ja grundsätzlich nichts das dieser nicht korrekt war oder ist. Ich habe nach meinem Wissen das ich habe sagen wir mal in meinem Kaufvertrag als ich das Auto hatte stand 100.000km drin ich bin ein Jahr gefahren und hab ihn mit 110.000 km verkauft.

Wie soll ich gewusst haben das dieser manipuliert ist und wie kann man mir das ankreiden?



-- Editiert von afa. am 20.10.2017 10:16

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Bei den übrigen Mängeln würde ich mir keine Sorgen machen, da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Dies greift aber nicht bei dem zugesicherten km-Stand

Wenn das mit dem Abklemmen der Motorkontrollleuchte stimmt, sollte man sich aber deswegen auch Sorgen machen.

Was mich etwas beunruhigen würde: Der Käufer scheint sich seiner Sache sehr sicher zu sein - immerhin hat er auf seine Kosten einen teuren Anwalt beauftragt. Käufern die "nur" darauf aus sind, nachträglich den Kaufpreis zu drücken, geben meist kein Geld für einen Anwalt aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Bei den übrigen Mängeln würde ich mir keine Sorgen machen, da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
So optimistisch bin ich hier nicht!
Wenn die MKL abgeklemmt wurde, diese beim Verkaufsgespräch aber brannte, der relevante Fehler im Speicher aber eindeutig auf ein früheres Vorhandensein verweist, dann hat der VK ein massives Problem! Das nennt sich dann Betrug.

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#7
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Fakt ist einfach das die MKL nicht abgeklemmt wurde. Wie erwähnt wurde hier einfach ein Teil getauscht woraufhin die Leuchte erloschen ist.

Diese ist auch erst nach einer längeren Probefahrt erloschen. Ferner wüsste ich garnicht wie ich die abklemmen soll.
Die Behauptung muss doch bewiesen werden, ich wüsste nicht wie das gehen soll oder?

Hätte ich arglistig täuschen wollen, hätte ich sicher nicht das Teil extra getauscht, dann hätte ich auch kein Beleg für das getauschte Teil. Das muss auch erwähnt werden.

Vielmehr macht mir sorgen das ich dort eine zusicherung getätigt habe die ich offensichlich nicht hättte tun dürfen. In wie fern kann das eine Rolle spielen? Ich mein wir sprechen hier von einem Gebrauchtwagen mit 3 Vorbesitzern.

-- Editiert von afa. am 20.10.2017 11:09

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#8
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zum Kilometerstand:

Der Käufer muss erstmal beweißen, das der Kilometerstand manipuliert wurde,
Da er sagt, das der Kilometerstand manipuliert wurde muss er wohl irgendwie den Kilometerstand rausbekommen haben ( wenn es stimmt ).

Hast du noch den alten Kaufvertrag und irgendwelche Unterlagen? TÜV/ASU/ Rechnungen usw. wo Kilometerstände ersichtlich sind
Versuch mal zu prüfen, ob du den alten Vorbesitzer erreichen kannst.
Um was genau für ein Modell handelt es sich?

Eventuell hat er auch den Fahrzeugschlüssel auslesen lassen, wo bei manchen Autos auch der Kilometerstand gespeichert ist ( bei Baujahr 2003 glaube ich nicht wirklich dran ).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Oft ist der km Stand auch im Motorsteuergerät hinterlegt und das durchaus auch schon bei Fahrzeugen aus dem letzten Jahrtausend.

Zitat (von afa.):
ich wüsste nicht wie das gehen soll oder?

Antwort:
Zitat (von -Laie-):
.....der relevante Fehler im Speicher aber eindeutig auf ein früheres Vorhandensein verweist,.....


-- Editiert von -Laie- am 20.10.2017 11:30

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Dann hast du tatsächlich ein Problem, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der km-Stand nicht stimmt.


Und gibt es einen solchen Nachweis oder bisher nur eine Behauptung?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Die Frage ist eben ob du die Gesamtlaufleistung zugesichert hast ? Das könnte in der Tat ein Problem geben, dewegen schreibt man immer nur max. den KM Stand laut Tacho auf.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Oft ist der km Stand auch im Motorsteuergerät hinterlegt und das durchaus auch schon bei Fahrzeugen aus dem letzten Jahrtausend.

Zitat (von afa.):
ich wüsste nicht wie das gehen soll oder?

Antwort:
Zitat (von -Laie-):
.....der relevante Fehler im Speicher aber eindeutig auf ein früheres Vorhandensein verweist,.....


-- Editiert von -Laie- am 20.10.2017 11:30


Ist ein Hyndai Atos aus 2003 ein Kleinwagen. Offensichtlich wurde der falsche KM Stand von dem Erstbesitzer bestätig. Ich habe den Wagen mit 100tkm gekauft und mit ca. 120tkm verkauft. Der Erstbesitzer hat den Wagen mit 140tkm verkauft. Zwischen mir und dem Erstbesitz sind 2 weiter Besitzer.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von essey):
Zum Kilometerstand:

Der Käufer muss erstmal beweißen, das der Kilometerstand manipuliert wurde,
Da er sagt, das der Kilometerstand manipuliert wurde muss er wohl irgendwie den Kilometerstand rausbekommen haben ( wenn es stimmt ).

Hast du noch den alten Kaufvertrag und irgendwelche Unterlagen? TÜV/ASU/ Rechnungen usw. wo Kilometerstände ersichtlich sind
Versuch mal zu prüfen, ob du den alten Vorbesitzer erreichen kannst.
Um was genau für ein Modell handelt es sich?

Eventuell hat er auch den Fahrzeugschlüssel auslesen lassen, wo bei manchen Autos auch der Kilometerstand gespeichert ist ( bei Baujahr 2003 glaube ich nicht wirklich dran ).


Kaufvertrag existiert, in dem ich Belegen kann das das Fahrzeug mit ca. 100Tkm gekauft habe.
Dazu muss ich sagen ich habe den Wagen von einem Zwischenhändler (Privat) gekauft mit Resttüv. Allerdings gab es keine weiteren Unterlagen, lediglich ein Serviceheft in dem nur 1 Inspektion vermerkt war.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Die Frage ist eben ob du die Gesamtlaufleistung zugesichert hast ? Das könnte in der Tat ein Problem geben, dewegen schreibt man immer nur max. den KM Stand laut Tacho auf.


Lt. Kaufvertrag habe ich unter Punkt 3 einen KM-Stand zugesichert. Aber durch einen KV kann ich beweisen das ich Ihn so gekauft habe und nichts manipuliert wurde.

Sowas lohnt sich ja auch bei solch einem Auto garnicht. Für einen mehrerlös von 100€ riskiert man sowas doch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Bei den übrigen Mängeln würde ich mir keine Sorgen machen, da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Dies greift aber nicht bei dem zugesicherten km-Stand

Wenn das mit dem Abklemmen der Motorkontrollleuchte stimmt, sollte man sich aber deswegen auch Sorgen machen.

Was mich etwas beunruhigen würde: Der Käufer scheint sich seiner Sache sehr sicher zu sein - immerhin hat er auf seine Kosten einen teuren Anwalt beauftragt. Käufern die "nur" darauf aus sind, nachträglich den Kaufpreis zu drücken, geben meist kein Geld für einen Anwalt aus.


Naja das ist nicht beunruhigend, schließlich kriegt man für kleines Geld überall einen Rechtsschutzversicherung

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Aber durch einen KV kann ich beweisen das ich Ihn so gekauft habe und nichts manipuliert wurde.


Bringt dir aber leider nichts. Was zugesichert wurde, muss auch zutreffen. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an

Zitat:
Dazu muss ich sagen ich habe den Wagen von einem Zwischenhändler (Privat) gekauft mit Resttüv


Es gibt keinen privaten Händler. Ein Zwischenhändler ist i.d.R. ein gewerblicher Verkäufer.
Wenn der Kauf noch nicht länger als 2 Jahre her ist, könntest du deinerseits Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Strafrechtlich ist ja natürlich schon entscheidend "wer" den KM-Stand manipuliert hat (also gut wenn du da brauchbare Beweise hast) - nicht (!) aber bei der Frage der Rückabwicklung des Kaufvertrags.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Erstbesitzer verkäuft mit angeblich ca. 140tkm ( angeblich, gibt es dazu Beweise )?
Dessen Käufer verkäuft ihn an den Händler.
Händler verkäuft ihn an dich mit Resttüv angeblich ca. 100tkm.

Beim Kauf MUSST du eine TÜV Bescheinigung bekommen haben, ohne hättest du keine Möglichkeit gehabt das Auto zuzulassen ( Ist Pflicht zur Anmeldung, jedenfalls bei uns in Hessen ).
Dieser Kilometerstand ist wichtig, denn daraus ergibt sich gegebenfalls, wo die Tachomanipulation zeitlich getätigt wurde.

Ein Serviceheft wo nur 1 Inspektion drin steht finde ich persönlich schon merkwürdig, wer macht die erste Inspektion und dann keine weiteren.?
Vielleicht ist das Serviceheft gefälscht bzw. einfach ein leeres mit 1 Inspektion ausgefüllt.

Ich tippe auf Autohändler,
Versuch falls du noch Unterlagen hast selber auch mal Vorbesitzer heraus zu bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von essey):
Erstbesitzer verkäuft mit angeblich ca. 140tkm ( angeblich, gibt es dazu Beweise )?
Dessen Käufer verkäuft ihn an den Händler.
Händler verkäuft ihn an dich mit Resttüv angeblich ca. 100tkm.

Beim Kauf MUSST du eine TÜV Bescheinigung bekommen haben, ohne hättest du keine Möglichkeit gehabt das Auto zuzulassen ( Ist Pflicht zur Anmeldung, jedenfalls bei uns in Hessen ).
Dieser Kilometerstand ist wichtig, denn daraus ergibt sich gegebenfalls, wo die Tachomanipulation zeitlich getätigt wurde.

Ein Serviceheft wo nur 1 Inspektion drin steht finde ich persönlich schon merkwürdig, wer macht die erste Inspektion und dann keine weiteren.?
Vielleicht ist das Serviceheft gefälscht bzw. einfach ein leeres mit 1 Inspektion ausgefüllt.

Ich tippe auf Autohändler,
Versuch falls du noch Unterlagen hast selber auch mal Vorbesitzer heraus zu bekommen.


Kann sein das ich ein TÜV Bericht hatte und dem Käufer mitgegeben habe. Ich sags mal so, hätte es im TÜV Bericht gestanden, dann wäre es mir natürlich sofort aufgefallen. Daher denke ich nicht das dort etwas drin stand.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Tiger123):
Strafrechtlich ist ja natürlich schon entscheidend "wer" den KM-Stand manipuliert hat (also gut wenn du da brauchbare Beweise hast) - nicht (!) aber bei der Frage der Rückabwicklung des Kaufvertrags.


Als Beweis habe ich lediglich einen Kaufvertrag in dem notiert ist und mir zugesichert wurde das der KM stimmt. Im Prinzip genau das was mir passiert ist. Der Vorbistzer hatte das Auto aber nicht angemeldet, das war komisch.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Aber durch einen KV kann ich beweisen das ich Ihn so gekauft habe und nichts manipuliert wurde.


Bringt dir aber leider nichts. Was zugesichert wurde, muss auch zutreffen. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an

Zitat:
Dazu muss ich sagen ich habe den Wagen von einem Zwischenhändler (Privat) gekauft mit Resttüv


Es gibt keinen privaten Händler. Ein Zwischenhändler ist i.d.R. ein gewerblicher Verkäufer.
Wenn der Kauf noch nicht länger als 2 Jahre her ist, könntest du deinerseits Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.


Das war ein Privatman und dieser hatte den Wage nicht angemeldt

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von afa.):
Die Manipulation war mir nicht bekannt. Ich hatte keinen Grund den KM-Stand in Frage zu stellen.

Tja, das wäre dann Pech.
Es ist nämlich schlicht egal ob Du da was von wusstset oder nicht.

Du hast eine Gesamtfahrleistung zugesichert und die muss stimmen, egal was auf dem Tacho steht.
Und das auf dem Tacho nicht immmer die Gesamtfahrleistung steht, ist ja auch bekannt.



Zitat (von afa.):
Als Beweis habe ich lediglich einen Kaufvertrag in dem notiert ist und mir zugesichert wurde das der KM stimmt.

Dann würde man strafrechtlich wohl noch mal davonkommen. Aber zivilrechtlich wäre man denoch in der Haftung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
afa.
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von afa.):
Die Manipulation war mir nicht bekannt. Ich hatte keinen Grund den KM-Stand in Frage zu stellen.

Tja, das wäre dann Pech.
Es ist nämlich schlicht egal ob Du da was von wusstset oder nicht.

Du hast eine Gesamtfahrleistung zugesichert und die muss stimmen, egal was auf dem Tacho steht.
Und das auf dem Tacho nicht immmer die Gesamtfahrleistung steht, ist ja auch bekannt.



Zitat (von afa.):
Als Beweis habe ich lediglich einen Kaufvertrag in dem notiert ist und mir zugesichert wurde das der KM stimmt.

Dann würde man strafrechtlich wohl noch mal davonkommen. Aber zivilrechtlich wäre man denoch in der Haftung.


Das ist natürlich ärgerlich, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Sicherheitshalber werde ich nochmal meinen Anwalt fragen, bevor ich die Rückabwicklung anbiete.

0x Hilfreiche Antwort

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