Auto verkauft (Privat -Privat) - Nun ein defekt am Fahrzeug entstanden

3. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
soulreafer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft (Privat -Privat) - Nun ein defekt am Fahrzeug entstanden

Guten Tag,

Ich schreibe diesen Beitrag für einen Freund der euren Rat benötigt.
Er hat sein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft. Probefahrt konnte keine gemacht werden da das Fahrzeug schon abgemeldet war. Es wurden von ihm alle ihm bis zum verkauf bekannten Mängel angegeben und im Vertrag (ADAC Muster für Privat) aufgeführt. Das Fahrzeug wurde vorher besichtigt, für gut empfunden und gekauft.

Nun rief ihn der Käufer am selben tag an, ihm sei wärend der Heimfahrt die ABS Lampe an gegangen. Er ist damit direkt in eine ihm bekannte Werkstatt gefahren und habe den Fehler überprüfen lassen. ABS Steuergerät kapput (Kostenpunkt ~500 €)
Der Käufer bat um eine Kostenteilung zwischen K und VK.

Mein Kumpel kann mit gewissheit sagen, dass vor dem Verkauf nie etwas bezgl. ABS aufgeleuchtet hat. Solche Mängel würde er auch nie verschweigen was iwas mit der Sicherheit des Fahrzeugs zu tun.

Sachmängelhaftung wurde im Vertrag ausgeschlossen und es wurde auch nichts arglistig verschwiegen.
Ich bin der Meinung, dass er dem Käufer in dem Fall nichts schuldig ist. Ist halt doof gelaufen für den Käufer das es nun genau jetzt passiert ist aber Elektronik kann auch mal kaputt gehen bei einem 11 Jahre alten Auto?!

Was ist nun richtig?

mfg,

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von souklreafer):
Der Käufer bat um eine Kostenteilung zwischen K und VK.
An der Bitte ist prinzipiell nichts unrechtes


Zitat (von souklreafer):
Sachmängelhaftung wurde im Vertrag ausgeschlossen und es wurde auch nichts arglistig verschwiegen.
Das ist doch top


Zitat (von souklreafer):
Ich bin der Meinung, dass er dem Käufer in dem Fall nichts schuldig ist.
Ich aufgrund der Fallschilderung auch


Zitat (von souklreafer):
kann auch mal kaputt gehen bei einem 11 Jahre alten Auto?!
Klar. Bei einigen Teilen kann man froh sein, wenn die überhaupt so lange halten.

Zitat (von souklreafer):
Was ist nun richtig?

Alles, was ich gesagt habe.


Lebenstipp: Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Auto - sein Problem

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von soulreafer):
Er ist damit direkt in eine ihm bekannte Werkstatt gefahren und habe den Fehler überprüfen lassen.



Ich geh mal davon aus in eine dem Käufer bekannte Werkstatt!? ;) Also ein Bekannter des Käufers. ;)


Zitat (von soulreafer):
habe den Fehler überprüfen lassen. ABS Steuergerät kapput (Kostenpunkt ~500 €)




ABS Steuergeräte gehen im Verhältniss relativ selten kaputt.
Noch seltener ist, dies auf die Schnelle zwischen Tür und Angel und wenn der Kunde kurz
vorbeikommt zu diagnostizieren.

( Dein Freund könnte den Käufer ja mal fragen, welchen Fehler der Tester wörtlich ausgespuckt hat )


Ansonsten wie radfahrer schon sagte; Sein Auto - sein Problem



gruß charly




-- Editiert von charlyt4 am 03.08.2016 18:04

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
soulreafer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Bekannter hat heute noch folgende Email erhalten nachdem er telefonisch die Übernahme der Kosten angelehnt hatte:

Zitat:

Hallo Herr xxxxx. Nach Ihrer Absage, sich an den Kosten des Defektes zu beteiligen, bleibt mir nichts anderes übrig, als mich an meinen Anwalt zu wenden. Ich habe dort morgen um 10 30 Uhr einen Termin. Daher gebe ich Ihnen hiermit nochmal die Möglichkeit, die anstehende Reparatur zu bezahlen oder aber das Auto zurück zunehmen. Der Defekt mit den aufleuchtenen ABS Lampen (3 Symbole) trat bereits nach ca 300 Metern auf. Da ich keine Ahnung hatte, was das bedeutet, suchte ich die Werkstatt ************** auf. Der teilte mir mit, das die ABS Steuereinheit defekt ist. Im Anhang habe ich den Kostenvoranschlag beigefügt. Ich will nicht behaupten, dass Sie von dem Fehler wußten, aber damit ist mir trotzdem nicht geholfen. Darum musste ich mir Rechtsbeistand besorgen. Wäre nett, wenn ich bis spätestens morgen früh 10 Uhr eine Antwort von Ihnen bekomme. Dann könnte man sich vielleicht die Rechtsanwaltskosten sparen. Eine Rücknahme des Fahrzeugs würde ich auch in Betracht ziehen, oder halt die Kostenerstattung der Reparatur. Tut mir leid, dass wir uns auf diese Art schreiben, aber leider geht es nicht anders und ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben. Mfg, xxxxx


300 Meter sind ja nichtmal aus dem Ort raus. Warum fährt man dann rund 40 KM bis nach Hause um dort eine Werkstatt aufzusuchen anstatt gleich zurück zum Verkäufer zu fahren um die Sachlage zu schildern.

Ich selbst bin auch nur ein Leihe aber für mich klingt das ehr nach verschmutzten Sensoren oder so aber nicht nach einem defekten Steuergerät wenn die ABS Lampe wärend der fahrt erst an ging. Spielt ja auch keine Rolle jetzt. Wie gesagt der Wagen wurde ohne Probefahrt gekauft. der Wagen wurde 1 Monat davor täglich bewegt ohne Probleme und stand dannach ca. 1 Monat für den Verkauf nur rum.

Jetzt soll er den Wagen zurück nehmen und am besten selbst noch auf dem Schaden sitzen bleiben? Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen aber wer garantiert denn nun, dass der Käufer nicht für den Schaden verantwortlich ist / war?

Autoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/

Danke für eure Antworten,

-- Editiert von soulreafer am 03.08.2016 20:59

-- Editiert von Moderator am 03.08.2016 21:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von soulreafer):
Autoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/

Nur wenn die Käufer falsche Vorstellungen von der Haftung des Verkäufers haben.



Zitat (von radfahrer999):
Lebenstipp: Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Auto - sein Problem

Macht es etwas einfacher ...



Zitat (von soulreafer):
Darum musste ich mir Rechtsbeistand besorgen.

Der ihm, wenn er Ahnung hat, dann erklären wird, das ER komplett nachweisen muss das hier arglistige Täuschung vorlag. Gewährleistung gibt es der Schilderung nach nämlich nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von soulreafer):
Jetzt soll er den Wagen zurück nehmen und am besten selbst noch auf dem Schaden sitzen bleiben?
Ja, solche Vorstellungen haben manche Käufer.

Zitat (von soulreafer):
Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen aber wer garantiert denn nun, dass der Käufer nicht für den Schaden verantwortlich ist / war?
Keiner


Zitat (von soulreafer):
Autoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/
Eigentlich nicht. Das von dir geschilderte Problem ist nicht das Problem. Die Einstellung zum Problem ist das Problem

Zitat (von Harry van Sell):
Nur wenn die Käufer falsche Vorstellungen von der Haftung des Verkäufers haben.
Das Ganze wird ja immer dann besonders lustig, wenn diese ja faktisch nicht existiert (Sachmängelhaftungsausschluss, wie in diesem Falle)

Zitat (von Harry van Sell):
Macht es etwas einfacher ...
Löst das Problem (kurzfristig) :neck:

Zitat (von Harry van Sell):
Der ihm, wenn er Ahnung hat, dann erklären wird, das ER komplett nachweisen muss das hier arglistige Täuschung vorlag

- Das weiß der schon. Wenn Geld winkt wird solch Wissen aber gerne mal unterschlagen
- So gut wie unmöglich. So lange der Käufer nichts in der Richtung hat würde ich einfach nicht mit ihm kommunizieren.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von soulreafer):
Autoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/

Nein, eigentlich nicht.
Man darf halt nur nicht Lügen beim Verkaufen / im Vertrag.
Das ist hier aus meiner Sicht auch nicht geschehen.
Das Steuergerät - wenn es denn kaputt ist - kann auch in der Zeit kaputt gegangen sein, als das Auto abgemeldet ist.
Somit konnte der Verkäufer ja nix davon wissen.
Ich - wie andere hier bereits geschrieben haben - empfehle ebenfalls:

Kommunikation mit VK einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Schreiben vom Anwalt ignorieren und nicht antworten.
Mein redet sich in der Regel eh nur um Kopf und Kragen und jetzt Wort (wenn es auch noch schriftlich abgegeben wird), wird auf die Goldwaage gelegt.

Ich empfehle mich.

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