Guten Tag,
Ich schreibe diesen Beitrag für einen Freund der euren Rat benötigt.
Er hat sein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft. Probefahrt konnte keine gemacht werden da das Fahrzeug schon abgemeldet war. Es wurden von ihm alle ihm bis zum verkauf bekannten Mängel angegeben und im Vertrag (ADAC Muster für Privat) aufgeführt. Das Fahrzeug wurde vorher besichtigt, für gut empfunden und gekauft.
Nun rief ihn der Käufer am selben tag an, ihm sei wärend der Heimfahrt die ABS Lampe an gegangen. Er ist damit direkt in eine ihm bekannte Werkstatt gefahren und habe den Fehler überprüfen lassen. ABS Steuergerät kapput (Kostenpunkt ~500 €)
Der Käufer bat um eine Kostenteilung zwischen K und VK.
Mein Kumpel kann mit gewissheit sagen, dass vor dem Verkauf nie etwas bezgl. ABS aufgeleuchtet hat. Solche Mängel würde er auch nie verschweigen was iwas mit der Sicherheit des Fahrzeugs zu tun.
Sachmängelhaftung wurde im Vertrag ausgeschlossen und es wurde auch nichts arglistig verschwiegen.
Ich bin der Meinung, dass er dem Käufer in dem Fall nichts schuldig ist. Ist halt doof gelaufen für den Käufer das es nun genau jetzt passiert ist aber Elektronik kann auch mal kaputt gehen bei einem 11 Jahre alten Auto?!
Was ist nun richtig?
mfg,
Auto verkauft (Privat -Privat) - Nun ein defekt am Fahrzeug entstanden
3. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 3. August 2016 | 17:12
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft (Privat -Privat) - Nun ein defekt am Fahrzeug entstanden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. August 2016 | 17:27
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
An der Bitte ist prinzipiell nichts unrechtesZitatDer Käufer bat um eine Kostenteilung zwischen K und VK. :
Das ist doch topZitatSachmängelhaftung wurde im Vertrag ausgeschlossen und es wurde auch nichts arglistig verschwiegen. :
Ich aufgrund der Fallschilderung auchZitatIch bin der Meinung, dass er dem Käufer in dem Fall nichts schuldig ist. :
Klar. Bei einigen Teilen kann man froh sein, wenn die überhaupt so lange halten.Zitatkann auch mal kaputt gehen bei einem 11 Jahre alten Auto?! :
ZitatWas ist nun richtig? :
Alles, was ich gesagt habe.
Lebenstipp: Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Auto - sein Problem
#2
Antwort vom 3. August 2016 | 18:03
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatEr ist damit direkt in eine ihm bekannte Werkstatt gefahren und habe den Fehler überprüfen lassen. :
Ich geh mal davon aus in eine dem Käufer bekannte Werkstatt!? Also ein Bekannter des Käufers.
Zitathabe den Fehler überprüfen lassen. ABS Steuergerät kapput (Kostenpunkt ~500 €) :
ABS Steuergeräte gehen im Verhältniss relativ selten kaputt.
Noch seltener ist, dies auf die Schnelle zwischen Tür und Angel und wenn der Kunde kurz
vorbeikommt zu diagnostizieren.
( Dein Freund könnte den Käufer ja mal fragen, welchen Fehler der Tester wörtlich ausgespuckt hat )
Ansonsten wie radfahrer schon sagte; Sein Auto - sein Problem
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 03.08.2016 18:04
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. August 2016 | 20:59
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Bekannter hat heute noch folgende Email erhalten nachdem er telefonisch die Übernahme der Kosten angelehnt hatte:
Zitat:
Hallo Herr xxxxx. Nach Ihrer Absage, sich an den Kosten des Defektes zu beteiligen, bleibt mir nichts anderes übrig, als mich an meinen Anwalt zu wenden. Ich habe dort morgen um 10 30 Uhr einen Termin. Daher gebe ich Ihnen hiermit nochmal die Möglichkeit, die anstehende Reparatur zu bezahlen oder aber das Auto zurück zunehmen. Der Defekt mit den aufleuchtenen ABS Lampen (3 Symbole) trat bereits nach ca 300 Metern auf. Da ich keine Ahnung hatte, was das bedeutet, suchte ich die Werkstatt ************** auf. Der teilte mir mit, das die ABS Steuereinheit defekt ist. Im Anhang habe ich den Kostenvoranschlag beigefügt. Ich will nicht behaupten, dass Sie von dem Fehler wußten, aber damit ist mir trotzdem nicht geholfen. Darum musste ich mir Rechtsbeistand besorgen. Wäre nett, wenn ich bis spätestens morgen früh 10 Uhr eine Antwort von Ihnen bekomme. Dann könnte man sich vielleicht die Rechtsanwaltskosten sparen. Eine Rücknahme des Fahrzeugs würde ich auch in Betracht ziehen, oder halt die Kostenerstattung der Reparatur. Tut mir leid, dass wir uns auf diese Art schreiben, aber leider geht es nicht anders und ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben. Mfg, xxxxx
300 Meter sind ja nichtmal aus dem Ort raus. Warum fährt man dann rund 40 KM bis nach Hause um dort eine Werkstatt aufzusuchen anstatt gleich zurück zum Verkäufer zu fahren um die Sachlage zu schildern.
Ich selbst bin auch nur ein Leihe aber für mich klingt das ehr nach verschmutzten Sensoren oder so aber nicht nach einem defekten Steuergerät wenn die ABS Lampe wärend der fahrt erst an ging. Spielt ja auch keine Rolle jetzt. Wie gesagt der Wagen wurde ohne Probefahrt gekauft. der Wagen wurde 1 Monat davor täglich bewegt ohne Probleme und stand dannach ca. 1 Monat für den Verkauf nur rum.
Jetzt soll er den Wagen zurück nehmen und am besten selbst noch auf dem Schaden sitzen bleiben? Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen aber wer garantiert denn nun, dass der Käufer nicht für den Schaden verantwortlich ist / war?
Autoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/
Danke für eure Antworten,
-- Editiert von soulreafer am 03.08.2016 20:59
-- Editiert von Moderator am 03.08.2016 21:07
#4
Antwort vom 3. August 2016 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatAutoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/ :
Nur wenn die Käufer falsche Vorstellungen von der Haftung des Verkäufers haben.
ZitatLebenstipp: Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Auto - sein Problem :
Macht es etwas einfacher ...
ZitatDarum musste ich mir Rechtsbeistand besorgen. :
Der ihm, wenn er Ahnung hat, dann erklären wird, das ER komplett nachweisen muss das hier arglistige Täuschung vorlag. Gewährleistung gibt es der Schilderung nach nämlich nicht.
#5
Antwort vom 4. August 2016 | 06:52
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Ja, solche Vorstellungen haben manche Käufer.ZitatJetzt soll er den Wagen zurück nehmen und am besten selbst noch auf dem Schaden sitzen bleiben? :
KeinerZitatOhne jemandem etwas unterstellen zu wollen aber wer garantiert denn nun, dass der Käufer nicht für den Schaden verantwortlich ist / war? :
Eigentlich nicht. Das von dir geschilderte Problem ist nicht das Problem. Die Einstellung zum Problem ist das ProblemZitatAutoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/ :
Das Ganze wird ja immer dann besonders lustig, wenn diese ja faktisch nicht existiert (Sachmängelhaftungsausschluss, wie in diesem Falle)ZitatNur wenn die Käufer falsche Vorstellungen von der Haftung des Verkäufers haben. :
Löst das Problem (kurzfristig)ZitatMacht es etwas einfacher ... :
ZitatDer ihm, :wenn er Ahnung hat, dann erklären wird, das ER komplett nachweisen muss das hier arglistige Täuschung vorlag
- Das weiß der schon. Wenn Geld winkt wird solch Wissen aber gerne mal unterschlagen
- So gut wie unmöglich. So lange der Käufer nichts in der Richtung hat würde ich einfach nicht mit ihm kommunizieren.
#6
Antwort vom 4. August 2016 | 07:36
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatAutoverkauf ist echt ein schwiriges unterfangen :-/ :
Nein, eigentlich nicht.
Man darf halt nur nicht Lügen beim Verkaufen / im Vertrag.
Das ist hier aus meiner Sicht auch nicht geschehen.
Das Steuergerät - wenn es denn kaputt ist - kann auch in der Zeit kaputt gegangen sein, als das Auto abgemeldet ist.
Somit konnte der Verkäufer ja nix davon wissen.
Ich - wie andere hier bereits geschrieben haben - empfehle ebenfalls:
Kommunikation mit VK einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Schreiben vom Anwalt ignorieren und nicht antworten.
Mein redet sich in der Regel eh nur um Kopf und Kragen und jetzt Wort (wenn es auch noch schriftlich abgegeben wird), wird auf die Goldwaage gelegt.
Ich empfehle mich.
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten