Auto verkauft Privat mit Mängeln ,

26. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hoddy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft Privat mit Mängeln ,

Hallo
Habe mein Wohnmobil privat verkauft mit Mängeln unter anderen
Unterbodenrost ,Rost . Krümmer/ Ausspuff undicht . Habe sogar rein Geschrieben Wiederzulassung ungeeignet.

Ohne Garantie und Gewährleistung Wohnmobil 15 jahre alt
216000km runter

Die Frau hatt sich den Wagen 2 mal angeschaut und mit mir die Unterlagen durch Gegegangen wo Mann lesen kann das er am Heck Unfall hatte Rechnung liegt bei ..

Ausführliche Probefahrt gemacht

Jetzt nach 7 Wochen kam eine Sms sie möchte 2500€ von mir sonst gibts ne Anzeige ..

Weil das Auto Mängel hat was i nicht erwähnte
Am 8tage nach dem Kauf war sie beim Fiat Autohaus und lies den Wagen durchchecken

Da stand drin . Krümmer defekt Auspuff defekt . Durchrostung schweller links ,bremse hinten muss erneuert werden . Lamdasonde defekt . Hupe defekt ..

Jetzt aber beschuldigt sie mich das Bremslicht defekt ist ,agr defekt ist . Feuchtigkeit am Dach.kupplung defekt ist .. Und deshalb 2500€ von mir

Krümmer reparieren hatt 1000€ gekostet .. und Kupplung wurde auch erneuert für 800€

Was soll i nun machen .. sie hätte vom Kauf Gebrauchtwagencheck machen lassen können hatt sie aber nicht und hab Rabatt von 300 eingeräumt Vom Kaufpreis wegen Krümmer Reparatur





-- Editiert von Hoddy am 26.07.2020 15:52

Problem nach Autokauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich würde das jetzt erst mal ignorieren und nicht antworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Boba12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich denke nicht, dass das so einfach ist und würde es auch erstmal ignorieren. Ein Privatkauf ist nun mal nicht wie beim Händler. Habt ihr keinen Kaufvertrag wo auch drin steht was du beschrieben hast? Dass kann ich dir für jeden hochpreisigen Verkauf nur raten..

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Hier müsste man erst mal differenzieren:
- für alle Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftest du nicht (hierzu würde ich tendenziell Auspuff, Bremse, Bremslicht, AGR, Kupplung und auch Rost zählen)
- für alle Mängel, die der Käuferin bekannt waren oder die du selbst nicht kanntest, haftest du ebenfalls nicht
- bei allen übrigen Mängeln muss dir zudem die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden

Anhand dessen kannst du schon mal einschätzen, wie groß die Chancen für die Käuferin wirklich sind. Ich schätze sie sehr gering ein

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#4
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Was war denn der Gesamtpreis?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Mit Kaufvertragvordruck ADAC / Mobile etc. verkauft?
Also Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Zitat (von fm89):
- bei allen übrigen Mängeln muss dir zudem die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden


Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, muss der TE vermutlich genau 0,0.

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#6
 Von 
Hoddy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kaufpreis war 5999€
Käufer wollte nur 5700 zahlen wegen mehr Kosten für Reparatur von Krümmer ..

Also 5700€
Kaufvertrag war ein. Vordruck vom TÜV Süd für Privatverkauf vom Gebrauchtwagen

Wegen den Mängel hab i auch gesagt und geschrieben Wiederzulassung ungeeignet

Am 16.06 war sie beim Fiat Autohaus und lies den Wagen durchchecken

Da kam raus Krümmer . Lamdasonde defekt . Hinterbremse müsste erneuert werden . Hupe defekt ..
schweller Links vorne durchgerostet

Mehr steht auf den Zettel vom Autohaus nicht ..





-- Editiert von Hoddy am 27.07.2020 11:35

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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde hier gar nicht reagieren, höchstens die Forderung freundlich zurückweisen. Wenn du keinen Mangel nachweislich verschwiegen hast, kann dir nichts passieren. Ihre Schrottkiste, ihr Problem.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Hoddy):
Da kam raus Krümmer . Lamdasonde defekt . Hinterbremse müsste erneuert werden . Hupe defekt ..
schweller Links vorne durchgerostet

Das liest sich jetzt alles nach verstecktem Mangel - da hat die Käufern Pech gehabt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fm89):
höchstens die Forderung freundlich zurückweisen.

Selbst das würde ich nicht machen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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