Auto verkauft mit falscher Angabe des Käufers

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
MarcoGorzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft mit falscher Angabe des Käufers

Hallo

Ich habe da gestern mein Auto privat an einen Export Händler aus der Zeitung verkauft.
Er sah sich den Wagen an und schaute auch in den Motor Raum.
Als er den Einfüllstutzen für das Öl im Motorblock öffnete, war darunter so ein brauner "Schleim". Darauf hin sagte er gleich, es sei ein Motorschaden, obwohl ich mit dem Qagen bisher nie Probleme gehabt habe.

Darauf schlug er vor, mir 500€ in Bar zu geben.
Ich willigte ein, Unterschrieb den Vertrag.
Das Auto habe ich noch, da er es erst am Samstag holen möchte; das Geld habe ich auch hier liegen.

Nun war ich aber dran interessiert, ob der Motor wirklich kaputt ist (bin damit ja vorher gefahren)
Da meinte ein Bekannter von mir, der Mechaniker ist, daß komme von den vielen Kurz Strecken fahren und sei normal.

Nun stellt sich die Frage, ob der Käufer mich übers Ohr ziehen will und nur einen geringen Preis für den Wagen zahlen will.

Kann ich von dem Kauf zurück treten ?

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39 Antworten
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#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Kann ich von dem Kauf zurück treten ?


Nein, verkauft ist verkauft !

;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Nein, verkauft ist verkauft !


quote:
Darauf hin "sagte er gleich", es sei ein Motorschaden, obwohl ich mit dem Wagen bisher nie Probleme gehabt habe.

Darauf "schlug er vor", mir 500€ in Bar zu geben.




Das sehe ich hier aber nicht so! Der Kaufvertag ist meines Erachtens nach anfechtbar. Der Export Händler hatte hier im Vorfeld arglistig getäuscht, diese Einschüchterungs-Methode sprich "faulen Tricks" sind ja bekanntlich nichts neues!

Ich persönlich würde hier nicht so einfach die Flinte ins Korn werfen....... :cool: ;)





-----------------
"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."



-- Editiert von Toppi am 08.01.2008 16:13:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarcoGorzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt also, ich kann mit dem Gutachten, was ich habe, daß der motor NICHT kaputt iust gegen den verkaufs vertrag vorgehen ?

ich hab edas auto, den schein und brief noch in meiner obhut.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

das heißt also, ich kann mit dem Gutachten, was ich habe, daß der motor NICHT kaputt iust gegen den verkaufs vertrag vorgehen ?


Eigentlich schon, hängt natürlich auch ein wenig mit dem vereinbarten Vertragswerk zusammen. Hier sollte aber eine kurze Erstberatung beim Fachanwalt schnell Abhilfe schaffen.

Ach ja, fast vergessen! Ihre Überschrift lautet;

"Auto verkauft mit falscher Angabe des Käufers"

Wenn der Export-Händler hier tatsächlich auch noch falsche Angaben im Kaufvertrag wiedergegeben hat, haben Sie wiederum die Zügel kpl. in der Hand. ;)


-----------------
"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Vergiss es, hier wurde niemand eingeschüchtert.
Der K hat auch keinen Zwang ausgeübt.
Sorry, hier gilt wirklich Vertrag ist Vertrag.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Arglistig täuschen kann der Verkäufer über einen Mangel, der ihm bekannt ist, den er aber verschweigt. Daß der Käufer das Auto schlechtmacht um den Preis zu drücken ist nicht nett, aber üblich und keine arglistige Täuschung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Wenn Du dem Käufer noch nachweisen willst das der Wagen keinen Motorschaden hat und völlig i.O. ist, gibst Du ihm eine schriftliche Zusicherung. Falls es doch noch zum Verkauf kommen sollte, ist die eine zugesicherte Eigenschaft!
Ich bin der Meinung, das der Käufer hier wirklich nur bange gemacht hat, was aber nicht zur Stornierung des getätigten Kaufvertrages rechtfertigt.
Im übrigen muss dann hier von Ihnen auch bewiesen werden, das der Käufer Sie arglistig getäuscht hat, was wohl nicht möglich ist.
Er hat hier seine Meinung abgegeben und den Kaufpreis vorgeschlagen. Darauf eingegangen sind Sie!!

Also, ich würde mir keinen Ärger bei der Abholung aufhalsen.
Augen zu und 500,- kassieren.

Gruß Spezi

-- Editiert von spezi am 09.01.2008 10:21:28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

es gibt von Seiten der Käufer üblicherweise ausgefeilte Tricksereien. Sie haben keine realistische Chance aus dem Vertrag *auszusteigen*. Der Aufkäufer holt nötigenfalls die Polizei zur Aushändigung des Autos.

Übrigens: Ihr Bekannter hat in aller Regel sogar wahrscheinlich Recht. Bei fast ausschließlich Kurzstreckenverkehr bildet sich am Öleinfülldeckel ein leichter brauner Schaumfilm (Kondenswasser-Öl-Gemisch). Ist aber schon ein sehr alter Trick der Aufkäufer, vor allem im Winter.

Handeln Sie sich zusätzlich keinen unnötigen Ärger ein. Geben Sie das Auto laut KV heraus. Ziehen Sie eine Lehre fürs Leben daraus.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er sah sich den Wagen an und schaute auch in den Motor Raum.
Als er den Einfüllstutzen für das Öl im Motorblock öffnete, war darunter so ein brauner Schleim. "Darauf hin sagte er gleich" , es sei ein Motorschaden, obwohl ich mit dem Wagen bisher nie Probleme gehabt habe. <hr size=1 noshade>



Sorry Leute, aber hier kann doch keiner ernsthaft glauben, dass ein kurzer Blick im Motorraum bzw. unterm Öldeckel - für einen fachkundigen Export-Händler genügt, um einen Motorschaden zu prognostizieren?!!? Das ist und bleiben meines Erachtens, Behauptungen 'ins Blaue hinein' und das wiederum fällt nach Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unter arglistiger Täuschung.


In der Rechtsprechung steht fest:

Der Betrug ist kein bloßes Vergehen gegen die Wahrheit und das Vertrauen im Geschäftsverkehr, sondern eine Vermögensstraftat. Nicht die Täuschung an und für sich, sondern die vermögensschädigende Täuschung ist strafbar (RGSt 74, 167 ff; BGHSt 3, 99 ; BGH Urt. vom 9. Juni 1959 - 1 StR 4/58 - (S. 38), insoweit in BGHSt 13, 140 nicht abgedruckt).


Dem folgt im Ergebnis auch der BGH:

Arglistig handelt, wer unrichtige Erklärungen in Kenntnis ihrer Unrichtigkeit abgibt; bedingter Vorsatz reicht hierfür aus (vgl. BGH NJW 1998, 2360 [unter II 1b] m. w. Nachw.). Nach der st. Rspr. des Senats handelt ein Verkäufer/Käufer bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen „ins Blaue hinein“ unrichtige Angaben macht (BGHZ 63, 382 [388] m. w. Nachw.). Nach den tatsächlichen Feststellungen des BerGer. hat der Verkäufer/Käufer einen *Motorschaden „ohne hinreichende Erkenntnisgrundlage“ (BGH NJW 1998, 3197 ), somit „ins Blaue hinein“ zugesichert…


*Unfallschaden

:cool: ;)

-----------------
"Gruss, Toppi ;)





-- Editiert von toppi am 10.01.2008 08:26:05

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#10
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Gerade weil das niemand ernsthaft glauben kann, ist das keine arglistige Täuschung. Der Verkäufer hat ohne Zwang einen Kaufvertrag geschlossen. Für die eigene Naivität kann man nicht immer den Vertragspartner verantwortlich machen. Die Sprüche eines Aufkäufers blind als Tatsache zu nehmen, dazu noch das *eigene* Fahrzeug betreffend, entbindet einen nicht von vertraglichen Pflichten. Der Verkäufer hätte problemlos *vor* dem Verkauf die Meinung eines Fachmanns zum angeblichen Motorschaden einholen können, wenn ihn der Aufkäufer verunsichert hat, oder den Typ einfach rausschmeißen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)


Hallo mein lieber 'bear',

glauben oder nicht glauben ist hier aber nicht gefragt, auch die Tatsache dass man hinterher immer schlauer ist, ist ja allseits bekannt. Dieses Forum ist aber in erster Linie dafür angedacht, dass sich geprellte Kunden hier eine ‚Art Rechtshilfe’ oder Erfahrungsaustausch erfragen können und genau darauf hin habe ich versucht meine Sichtweise wiederzugeben.

Was vertragliche Pflichten angeht, ist mir sehr wohl bekannt. Allerdings gehört zu einem Vertrag auch ein so genanntes Vorgespräch auf dem sich die Grundlage eines Vertrages bildet - und genau diese Grundlage ist hier im Vorfeld m. E. arglistig zustande gekommen.

Und noch etwas, wenn man hier immer davon ausgehen würde, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, hat man hinterher keine rechtliche Handhabe?!?! Dann frage ich mich ernsthaft, warum bei Gerichte (mit Sicherheit) 80- 90% immer einer Vertragsbasis die Grundvoraussetzung eines Rechtsstreits vorausging?!?!

Nachdenkliche Grüsse, :augenroll:

Toppi ;)

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#13
 Von 
MarcoGorzi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für die vielen antworten, aber verstehen tue ich das nicht wirklich, was ihr hier alle so von euch geben tut.

muss ich das auto nun ab geben oder nicht ?
einfache frage - einfache antwort bitte :)

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#14
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

.....das heißt also, ich kann mit dem Gutachten, was ich habe, daß der motor NICHT kaputt ist gegen den verkaufs vertrag vorgehen ?


quote:
Eigentlich schon, hängt natürlich auch ein wenig mit dem vereinbarten Vertragswerk zusammen. Hier sollte aber eine kurze Erstberatung beim Fachanwalt schnell Abhilfe schaffen.


:neck:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Lass Dich wegen der Möhre doch nicht auf einem Kampf ein. Gib ab das Ding und fertig.

Wer weiss ob Du so schnell noch mal mehr dafür bekommst.

Was iss es denn fürn Auto überhaupt und was wolltest Du urspünglich dafür haben??

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@Toppi:

> Dieses Forum ist aber in erster Linie dafür
> angedacht, dass sich geprellte Kunden hier
> eine ‚Art Rechtshilfe’ oder
> Erfahrungsaustausch erfragen können

Nein, dafür ist das Forum ausdrücklich nicht gedacht.

Und wer ist hier der *geprellte Kunde*? Lies doch nochmal, worum es hier geht: Der *Verkäufer* fühlt sich vom Käufer übervorteilt, hinsichtlich seines eigenen Fahrzeugs getäuscht. Niemand hat den Verkäufer gezwungen, den Wagen für den Preis zu verkaufen. Kann man von einem erwachsenen Menschen erwarten, daß er Äußerungen eines Interessenten über sein zu verkaufendes Fahrzeug *nicht* als unumstößliche Tatsache betrachtet? Ich meine schon.


@Marco:

ja.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Nein, dafür ist das Forum ausdrücklich nicht gedacht.


:schock:

Frage mich nur warum dann gute 80-90% von Deinen '1195 Beiträge' hier eine andere Sprache sprechen, als die, die Du Dir hier soeben vorgeflunkert hast?!?! :augenroll:



Ach so, ich vergaß,...... :forum: ..... :fight: ........ :grins: :grins: :grins: :cheers:

-----------------
"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Darauf schlug er vor, mir 500€ in Bar zu geben.
Ich willigte ein, Unterschrieb den Vertrag.
Das Auto habe ich noch, da er es erst am Samstag holen möchte; das Geld habe ich auch hier liegen.



Eigentlich hätte Marco 'alle Trümpfe in der Hand', bezweifle aber mittlerweile, dass hier Marco ohne fremde Hilfe, seine Trümpfe noch richtig ausspielt - ich wünsche es Ihm aber, der Gerechtigkeit zu Liebe!

:engel: :engel:





-----------------
"Gruss, Toppi ;)


-- Editiert von toppi am 10.01.2008 20:53:53

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#20
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Welche Trümpfe sind das?

Nicht nur einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen, sondern auch den Kaufpreis schon entgegengenommen zu haben? Wenn er richtig Ärger haben soll, dann rate ihm, das Fahrzeug nicht herauszugeben. Dann hat er ganz schnell eine Strafanzeige am Hals.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

@Volker7
>>> Darauf schlug er vor, mir 500€ in Bar zu geben.
Ich willigte ein, Unterschrieb den Vertrag.
Das Auto habe ich noch, da er es erst am Samstag holen möchte; das Geld habe ich auch hier liegen.

So die Einlassung des Verkäufers oder habe ich etwas wichtiges überlesen?

Vertrag ist komplett, Geld liegt *vertragsgerecht* beim Verkäufer, Auto wird Samstag vom Käufer und Eigentümer abgeholt. Es 'steht' lediglich noch beim Verkäufer als *Besitzer*. Laut rechtskräftigen KV ist die Verfügungsgewalt nicht mehr auf Seiten des Besitzers.

Mein Eigentum kann ich eventuell mit Unterstützung der Polizei abholen, wenn es mir unberechtigt vorenthalten wird oder warum nicht??

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#22
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
So die Einlassung des Verkäufers oder habe ich etwas wichtiges überlesen?

Vertrag ist komplett, Geld liegt *vertragsgerecht* beim Verkäufer


Selbstverständlich haben Sie was Wichtiges überlesen! Gerade das 'Vertragsgerechte' lag im vorliegenden Fall nicht vor! Der Verkäufer hatte unter dem Einwand (Einlassung);

'Darauf hin sagte er gleich, es sei ein Motorschaden'

erst seinen Kaufentschluss für (nur) 500,-Euro getroffen - musste aber im Nachhinein durch ein eingeholtes Gutachten schlichtweg feststellen, dass er durch (Hinterhältiges) arglistiges Täuschen, betrogen worden ist. Punkt aus.

Warum bitte schön wendet sich Marco hier im '123Recht' überhaupt mit seinem Problem an die Öffentlichkeit!? Warum schreiben hier im Übrigen all die anderen Ihre Probleme.......Klar, weil die Menschen hier Hilfe erwarten.

Nochmals, ein Kaufvertrag ist keine Gewähr, dass man ihn hinterher nicht mehr anfechten kann oder gar darf. Jeden Tag bekommen Rechtsanwälte von Ihren Mandanten solche so genannte (rechtswidrige) Verträge vorgelegt und bestreiten dann für ihren Mandanten die tatsächliche Rechtslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGH).


-- Editiert von toppi am 11.01.2008 08:43:50

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

________________________

quote:
Welche Trümpfe sind das?

Nicht nur einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen, sondern auch den Kaufpreis schon entgegengenommen zu haben? Wenn er richtig Ärger haben soll, dann rate ihm, das Fahrzeug nicht herauszugeben. Dann hat er ganz schnell eine Strafanzeige am Hals.
von bear - 11.01.2008 01:09:12




P.S.
Die Trumpfkarte ist hier, dass Marco nichts zu verlieren hat. Die 500,- Euro hat er Sicher in der Tasche - und die fehlende Differenz würde ich jetzt geschickt in Anwesenheit des Anwalts erneut aushandeln (ggfs. vor Ort). Bedingung, der Anwalt sieht das ähnlich so - oder man hat sogar eine Rechtsschutzversicherung zur Absicherung.




Ich verweise hier nochmals auf eine ähnliche Sichtweise des BGH:

Arglistig handelt, wer unrichtige Erklärungen in Kenntnis ihrer Unrichtigkeit abgibt; bedingter Vorsatz reicht hierfür aus (vgl. BGH NJW 1998, 2360 [unter II 1b] m. w. Nachw.). Nach der st. Rspr. des Senats handelt ein Verkäufer/Käufer bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen „ins Blaue hinein“ unrichtige Angaben macht (BGHZ 63, 382 [388] m. w. Nachw.). Nach den tatsächlichen Feststellungen des BerGer. hat der Verkäufer/Käufer einen *Motorschaden „ohne hinreichende Erkenntnisgrundlage“ (BGH NJW 1998, 3197), somit „ins Blaue hinein“ zugesichert....

*Unfallschaden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Selten so einen Schwachsinn gelesen.

Hier kann es nur um eine Möhre (Auto) gehen, das durch "findiges" Handeln, nun für 5 Scheine den Besitzer wechseln soll.

Wer in Gottesnamen soll hier noch zu einem Anwalt rennen.

Es liegt m.E. ein glasklarer Kaufvertrag vor, der einzuhalten ist.

Wer hat sich nicht schon beim Verkauf runterhandeln lassen, für Macken oder Mängel die u.U. gar keine sind.

Es geht doch hier sicherlich nicht um ein 35.000,- EUR teuern Schlitten, den man dem VK nun für 500,- EUR aus dem Arm geleiert hat.

Kopfschüttelnde und nachdenkliche Grüße


Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Das ist ja geil hier :respekt:

Spezi: Du hast Recht.
Mit aller Wahrscheinlichkeit ist der Brief nach Bezahlung auch schon in Händen des Käufers.

So und Toppi, ich sag Dir wie das läuft:

Im Vertrag steht wohl nichts mit Motorschaden und wenn es hart auf hart kommt dann sagt der Käufer: Ich habe gesagt der Wagen könnTe einen Motorschaden haben.

:-)

Meine Meinung: Auto rausgeben und abhaken.

:dance:

-----------------
"Hier ist was los...?"

-- Editiert von DemIhm am 11.01.2008 11:36:51

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#28
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Geh´ mal besser wieder ´Party machen´.
______________________________________

Jo, wird wohl besser sein Du "Fachmann" :)

-----------------
"Hier ist was los...?"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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