Auto verkauft totalschaden?!

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)
Auto verkauft totalschaden?!

Guten Morgen vielleicht erinnert ihr euch noch daran, dass ein bekannter von mir ein Auto verkaufen wollte, dass er kurz zuvor gekauft hat, da es einige funktionen nicht erfüllt hat.

Das Auto haben wir dann so bei ebay eingestellt, wobei wir natürlich ehrlich waren und die uns bekannten Mängel aufgelistet haben. Der Verkäufer, von dem das Auto stammt hat auch im Vertrag zugesichert, dass das Auto Unfallfrei ist und auch nur so viel km gefahren ist, was wir dann auch so angegeben haben.

Vor ziemlich genau einer Woche kamen dann zwei Herren aus Frankfurt, die den Wagen genaustens untersucht haben, sogar mit so einem Fehlerdiagnosegerät, was diese an das Auto angeschlossen haben. Diese haben sich den Wagen ca. 1 Stunde lang angesehen, geprüft etc und haben dann noch eine Probefahrt gemacht, nach der diese das Geld bezahlt haben und mit dem Wagen weg sind.

Jetzt bekomme ich einen Anruf, dass der Verkäufer Carfax oder ähnlcihes für den Wagen geholt hat, was besagt, dass der Wagen ein Totalschaden war und auch nicht mehr im Originalzustand ist.

Er möchte jetzt das Geld wiederhaben und nicht nur das sondern auch seine Ausgaben undzwar die Reisekosten und 4 Reifen, die er für das Auto gekauft hat.

Das Geld also ca 8000€ sind nicht mehr hier, es ist schon in Kroatien.


Meine Frage ist nun ob ich wirklich schuld bin und dafür haftbar gemacht werdn kann, weil ich den Wagen als Unfallfrei verkauft habe jedoch sicherlich nicht absichtlich, der Wagen wurde gekauft, stand einen Monat und dann wieder verkauft. In dem Kaufvertrag von damaligen besitzer steht auch "Unfallfrei".

Danke im vorraus und ich hoffe es ist jemand dabei der mir helfen kann denn noch mehr Stress und Ärger kann ich nciht gebrauchen.

-----------------
""




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>vielleicht erinnert ihr euch noch daran, dass ein bekannter von mir ein Auto verkaufen wollte <hr size=1 noshade>


Ja, Mensch, klar, der Harry, wie geht's ihm denn? Ist er immer noch mit dieser Denise zusammen? ;-P

So, jetzt mal wieder ernsthaft:

Wenn du "unfallfrei" zusicherst, mußt du dafür auch einstehen, wenn du das in gutem Glauben oder sonstwie "ins Blaue hinein" tust, §444 BGB .

Klugerweise hättest du angegeben "unfallfrei lt. Vorbesitzer", dann würdest du deinem K nicht haften, wenn dein Vorbesitzer dich getäuscht hätte.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

^^.

Also ich habe den ADAC Kaufvertrag genutzt.

Und dann einmal unter 1,4 angegeben:
"dass das KFZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war,

keinen Unfallschaden erlitt.

und

2.1

dass das Kfz auch in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt-

keinen Unfallschaden hatte.


So das sind die beiden Sachen, ich dazu eingetragen haben und diese stimmen auch zu 100%, ersteres weiss ich ja aus eigener Erfahrung, da der Wagen nicht bewegt wurde und 2. in dem Vetrag vom Vorbesitzer wird der Wagen schon als Unfallfrei verkauft, also "-so weit ihm bekannt-" also mir, unfallfrei.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Sag mal, bist du der mit den Kennzeichen aus Polen?? der gefragt hat, ob er das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen weiterverkaufen und aushändigen kann??

Ja, genau der bist du!! Und?? Was wurde dir von allen Seiten erklärt?? Lass es, das stinkt zum Himmel!! Aber du wusstest es besser und wunderst dich nu, das du vera.....t wirst???

Wenn der, der das Auto abgeholt hat, über eine Stunde geprüft und gemessen hat, frage ich mich, was er denn nu für einen Schaden bemängelt?? Was ist ihm denn noch aufgefallen, was er vor Ort nicht feststellen konnte???


-----------------
"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

-- Editiert am 06.05.2010 14:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Ja genau aber hat das was mit dieser Sache jetzt zu tun?
Es ist echt nicht in Ordnung finde ich wenn man hier nur reinschreibt um mehr Beiträge oder ähnliches zu bekommen, schließlich kannst du sehen, dass der alte Beitrag auch von mir ist aber naja jetzt habe ich dir die Frage beantwortet und bitte dich dieses Forum in Ruhe zu lassen wenn du zu dem aktuellen Beitrag nichts zu sagen hast.

Ich bitte euch mir zu helfen und wenn ihr noch Infos oä braucht dann fragt einfach ich werde alles Wahrheitsgemäß beantworten, danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 241x hilfreich)

Wenn Sie den ADAC Vertrag so ausgefüllt haben, wie Sie es hier beschreiben, dann sind Sie raus.

Nach Ihrer Kenntnis hatte der Wagen keinen Unfall, Sie können dazu sogar den Vertrag vom Vorbesitzer vorweisen.

Lassen Sie den Käufer mal machen. Ich kann keinen Rechtsgrund erkennen, der Sie zu irgendwas verpflichtet.



-----------------
" --- OO ---"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

ich werde wenn nötig natürlich auch den Vertrag scannen und posten falls es weiterhilft, ich habe nur Angst, dass ich vor Gericht muss oä, da mir auch damit schon gedroht wurde, zitiere:

quote:
Ich möchte, dass Sie mir das Geld den Wagen plus Anfahrt und neue Reifen zurückgeben, sollten ansonsten werde ich meinen Anwalt einschalten und dann wird es teuer für Sie.



Was könnte denn schlimmsten falls auf mich zukommen wenn ich wirklich vor Gericht muss, ich beziehe bafög und bin auch nciht Rechtsschutzversichert und Anwälte sollen ja teuer sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
So das sind die beiden Sachen, ich dazu eingetragen haben


Dann hast du ja alles richtig gemacht.

quote:
Es ist echt nicht in Ordnung finde ich wenn man hier nur reinschreibt um mehr Beiträge oder ähnliches zu bekommen


Das ist als Vorwurf von einem Neuling an einen Stammuser nun wirklich an Kinderkramfaktor nicht mehr zu überbieten. :-/

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo,

..Studi19, Du schreibst doch hier selber laufend, treibst
also SELBER deine Beitragsanzahl in die Höhe.

Und dann noch ständig mit Fragen, weil Du es (offensichtlich)
nicht lernst.Und deine Postings, das du vermeintlich ein
armer Student bist..bitte schön, wer soll das bei deinen
Käufen noch glauben, oder ernst nehmen ??

Willst der "Abmahnmaschine" Ed-Hardy Verkaufsmäßig
konkurenz machen, Technik(KFZ, Sportgerät, etc.)
aus England einführen, usw. usw.

Wenn das alles für Dich so stressig ist, und Du KEINE
"Anwaltsflat" *g* hast, solltest Du dich eher aufs STUDIUM
konzentrieren.

Zum Fall; Mensch sichert NICHT Eigenschaften zu, wenn man diese
nicht 1000 % beweisen kann, und da das KFZ noch Vorbesitzer hatte.....

Es KANN ja vorkommen, das Kaüfer erst einmal nur "Laut Drohen", ABER
bei einem Betrag von 8000 Euro ist die "Klagegefahr" dann wohl doch
schon größer.

Sie sollten mit Hilfe der(Kompletten) Fahrzeugdaten versuchen, die Servicevita
herrauszubekommen. Ein (größerer) Unfall sollte da vermerkt sein.

ORIGINALzustand ist laut KÄUFER angeblich nicht mehr vorhanden....wäre die Frage, was damit gemeint ist.(muss ja auch nix mit einem Unfall zu tun haben)

Beispiel; Die Kinder des Vorbesitzers haben die Sitze beschädigt, daraufhin hat man diese ausgetauscht(andere Farbe)

Jetzt iss es halt fraglich, ob Sie als VK das wissen müssen, das (BEISPIEL)
ein drei Jahre altes KFZ in Blau lackiert die Sitze in Blau drinne hat, und bei IHNEN sind graue Sitze drinne. Die grauen Sitze gab es aber nur bei Wagenfarbe Schwarz.

Wie gesagt, soll(te) ein Beispiel sein. Der Käufer müsste sich da
schon "beweissbar erklären", was denn nicht mehr Original ist.

Ich hoffe mal Sie haben genug Fotos gemacht, denn im Zusammenhang
mit der Ausführlichen Prüfung des Käufers solllten unterschiedliche Spaltmaße,etc. dem Fachmann aufgefallen sein. Und auch ob Lackausbesserungen, etc. getätigt wurden, lässt sich prüfen.

Sollte der Vorbesitzer da diesbezüglich mal selber gebastelt haben, so fällt das bei einer nachfolgenden Inspektion, etc. auf. Die Ausführende (Fachwerkstatt) SOLLTE in der Regel entsprechende Auffälligkeiten in der Vita vermerken, alleine schon als EIGENSCHUTZ(Werkstatt)

Beispiel; KFZ geht wegen einer "Normalen" Reparatur in die Werkstatt, Kunde reklamiert dann WOCHEN nach der Abholung einen (reparierten) Schaden am Kotflügel. Die Werkstatt, wo das KFZ zur "normalen" Reparatur war, KÖNNTE
ja den Schaden verursacht haben, hat dann OHNE Kundeninfo repariert.

KFZ hat dann Werteverlust, Lack(farbe) ist eventuell auch NICHT 1000%.

Dem Kunden fällt das, wie gesagt erst später auf.

Wen solche (vorreparierten) Gegenstände) in die Werkstatt kommen, und entsprechend der Schaden Sofort dokumentiert wird..rechtlich gut für Kunde
und Werkstatt..jeder weiss, woran er iss.......

Und deshalb mit den Fahrzeugdaten genaustens die Vita prüfen...

Gruss

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Also erstens möchte ich einmal erwähnen dass diesen account 3 Personen nutzen und 2tens würde ich euch meine Aituation egal ob finanziell oder in irgendeiner anderen Art erläutern dann würdet ihr euch in Grunf und Boden schämen, dass ihr euch überhauopt eine Wertung oder sonst ws über mich erkaubt habt, aber darüber will ich hier nicht sprechen, ich bin einfach froh dass es Menschen gibt, die sich hier rumtreiben und auch wirklich helfen wollen und auch sachlich bleiben.


Also ich weiss nicht was der Schaden genau ist und warum er angeblich ein Totalschaden ist, ich habe wie gesgat keine Ahnung von autos und wir haben den Wagen nur hier stehen gehabt, nichts damit gemacht, der Käufer hat den Wagen abgeholt und ihn genaustens überprft, die waren zu 2, und sind mit allem Möglichen eine Stunde lang ums Auto herum geschlichen und auch ca 5 km Probegefahren.

Ich möchte nur wissen, wie ihr meine Chacnen vor Gericht einschätzt (wenn ihr noch Infos braucht, die gebe ich euch gerne) und was ich genau amchen muss, da ich ja keinen Anwalt habe, bzw einen nicht zahlen kann und was halt schlimmsten falls bei gericht herauskommen kann?!, Dass ich alles zahlen muss + Anwälte und alle Gerichtskosten?!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "dass der Verkäufer Carfax oder ähnlcihes für den Wagen geholt hat, was besagt, dass der Wagen ein Totalschaden war und auch nicht mehr im Originalzustand ist."

Du hast dir doch sicher diesen Carfax-Report aus Kroatien (oder Frankfurt) zusenden lassen, oder?

Und, folgende Antwort hast du doch auf deine Aussage/Infos:
"Und dann einmal unter 1,4 angegeben:
"dass das KFZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war,
keinen Unfallschaden erlitt.

und

2.1
dass das Kfz auch in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt-
keinen Unfallschaden hatte."

=> hin erhalten:
"Wenn Sie den ADAC Vertrag so ausgefüllt haben, wie Sie es hier beschreiben, dann sind Sie raus."

Was willst du jetzt noch hören?
> "Ich möchte nur wissen, wie ihr meine Chacnen vor Gericht einschätzt "

ch möchte nur wissen, wie ihr meine Chacnen vor Gericht einschätzt

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke ich habe die aussage, dass ich raus sei schon gelesen dennoch kam auch die Antwort, dass bei dem hohen Betrag wahrschienlich eine Klage eingereicht wird und ich wollte nur wissen, was mir dann schlimmstenfalls passieren kann sollte es aus welchen gründen auch immer dazu kommen, dass er Recht bekommt.

Und es muss ja nciht unbedingt sein, dass eine Antwort hier im Forum direkt zu 100% Richtig ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
was mir dann schlimmstenfalls passieren kann sollte es aus welchen gründen auch immer dazu kommen, dass er Recht bekommt.


"Schlimmstenfalls" bekommt die Gegenseite genau das, was sie in einer Klageschrift beantragt, also Wagen zurück gegen Geld zurück plus der "Schadensersatz", den sie lt. dir behaupten möchte.

Wenn du dann das Geld nicht mehr hast, passiert dir "schlimmstenfalls", daß über Jahre und Jahrzehnte immer wieder Pfändungsversuche bei dir kommen, weil du ja in den nächsten 10, 30 oder 50 Jahren sicherlich lumpige 8000 EUR plus x ansparen können wirst.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

okay also wird sich die Summe dann irgendwie durch Anwaltskosten und Gerichtskosten nicht auf 20000€ summieren können?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

quote:
okay also wird sich die Summe dann irgendwie durch Anwaltskosten und Gerichtskosten nicht auf 20000€ summieren können?



Hallo nochmal,

...na Du bist "witzich". Bedeutet das, das DU z.b. mit 5000 Euro, oder gar 10000
Euro Kosten "leben" kannst ??

Ja ja, die armen-reichen Studenten. Es ist übrigens NICHT OK, wenn Du hier
den Account von mehreren Leuten benutzen lässt.

Zum Prozess/Kostenrisiko; Du hast im Vertrag Unfallfrei zugesichert, daran wirst Du Dich "sicherlich" festsetzten lassen müssen.

Ob der KÄUFER so ganz "koscher" ist, sei dahingestellt, ob ER(Käufer)
damit vor Gericht durchkommt auch..schon OB der KÄUFER vor Gericht
geht ist von hier aus schwer zu bewerten, ABER; Wenn es vor Gericht geht, so KÖNNTEN vor Gericht Dinge zur Sprache kommen, welche DIR eventuell
NICHT genehm sind.

Gruss

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hi,

noch was kurz; Du "hantierst" mit nicht unerheblich geringen Beträgen(also eher mit größeren, *g*).

Und wenn es Streitigkeiten gibt, das sich DEINE Käufer "betrogen" fühlen, so
KÖNNTE es schon mal in deine Richtung körperliche Bedrohungen geben.

Gruss

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke vor körperlichen Drohungen habe ich keine Angst da kann ich gut entgegen halten, wenns sein muss.

quote:
ABER; Wenn es vor Gericht geht, so KÖNNTEN vor Gericht Dinge zur Sprache kommen, welche DIR eventuell
NICHT genehm sind.


An was denkst du denn da?


Also wie ihr seht habe ich den Fall nochmal zusammengefasst und alle Sachen eingescannt würde mich über eure Hilfe freuen, vorallem was ich jetzt wegen dem anwaltsschrieben machen soll=?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Welche Zusammenfassung? Welche Unterlagen? Welches Anwaltschreiben?

Hast du die Unterlagen von Carfax mal zumailen lassen, was id egnau da gefunden haben wollen?

Aber das hatte ich ja schon mal nachgefragt ...

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)




hier die Unterlagen , Carfax will mir der Verkäufer nicht schicken, er sagt er redet nicht mehr mit mir es soll alles nur über den Anwalt gehen, cih kann mir keinen leisten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.647 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.